495.241 Museum Aargau Legionärspfad Vindonissa CH-5210 Windisch Tel. +41 (0)56 444 27 77 Fax +41 (0)56 444 27 70 Museum Aargau Benutzungs- und Gebührenreglement Legionärspfad Vindonissa 1 gestützt auf § 17 Abs. 3 des Kulturgesetzes (KG) vom 31. März 2009 2 1. Allgemeines Der Legionärspfad Vindonissa ist ein archäologisches Denkmal von nationaler Bedeutung. Seine geschichtliche Bausubstanz darf durch die Nutzung in keiner Weise beeinträchtigt werden. Der Legionärspfad Vindonissa wird primär museal genutzt. Das Museum Aargau entscheidet über die Art der Benutzung und den Betrieb. Das Museum Aargau ist für die ganze Anlage zuständig. Diese besteht aus − dem Besucherzentrum (Klosterscheune), − den 10 archäologischen Stationen in Windisch inklusive Römerlager (Contubernia), − den Büroräumen im Annex des Klosters Königsfelden. 2. Legionärspfad Vindonissa 2.1. Öffnungszeiten Der Legionärspfad Vindonissa, bestehend aus den archäologischen Stationen inklusive Römerlager und dem Besucherzentrum, ist in der Regel vom 1. April bis 31. Oktober wie folgt dem Publikum zugänglich: Dienstag bis Freitag: 9.00 bis 17.00 Uhr Samstag, Sonntag und allgemeine Feiertage: 10.00 bis 18.00 Uhr Bei gebuchten Übernachtungen oder speziellen Angeboten sind die Öffnungszeiten für individuelle Gruppen je nach Buchung variabel. An allgemeinen Feiertagen ist der Legionärspfad Vindonissa geöffnet. 1 Stand 1. Januar 2015; AGS 2014/6-6 / AGS 2014/6-22 2 SAR 495.200 AGS 2014/6-6 Befristete Abweichungen und Schliesstage an Feiertagen etc. werden von der Museumsdirektion festgelegt und öffentlich bekannt gemacht. 2.2. Eintritt Für den Besuch der archäologischen Stationen und des Römerlagers (Contubernia) wird eine Eintrittsgebühr erhoben (siehe Ziffer 4.2.). An ausgewählten Tagen (Internationaler Museumstag, Spezialveranstaltungen etc.) können keine, reduzierte oder erhöhte Eintrittsgebühren erhoben werden. 2.3. Geschichtsvermittlung Es werden Führungen und Geschichtsvermittlungsprogramme angeboten (siehe Ziffer 4.3.). 2.4. Sonderöffnungen Für Gruppen können Führungen und andere Angebote ausserhalb der Öffnungszeiten durchgeführt werden (siehe Ziffer 4.4.). Anfragen sind schriftlich einzureichen. Das Museum Aargau entscheidet abschliessend über Sonderöffnungen. 2.5. Aufsichten Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist strikte Folge zu leisten. Wer die Anweisungen nicht befolgt, kann vom Gelände des Legionärspfads Vindonissa weggewiesen werden. 2.6. Verbote Das Rauchen ist in sämtlichen archäologischen Stationen, im Römerlager (Contubernia) und im Besucherzentrum strikte untersagt. Hunde sind auf dem Legionärspfad Vindonissa erlaubt, ausser bei Übernachtungen. Assistenzhunde im Einsatz sind für Übernachtungen zugelassen. 3. Veranstaltungen 3.1. Allgemeine Bestimmungen Als Veranstalter von öffentlichen kulturellen Anlässen tritt das Museum Aargau auf. Es kann die Veranstaltung Dritten übertragen. Die Klosterscheune, das Hofareal, das Römerlager (Contubernia) sowie die darin befindlichen Räumlichkeiten Fabrica und Offiziershaus, können von Dritten für Veranstaltungen und Anlässe gemietet werden (siehe Ziffern 3.2. und 4.5.). Die Veranstaltungen und Anlässe haben auf den primären Charakter des Legionärspfads Vindonissa sowie auf die besonderen Gebote auf dem angrenzenden Areal der Psychiatrischen Dienste Aargau AG (PDAG) Rücksicht zu nehmen. 495.241 Gesuche sind beim Museum Aargau schriftlich einzureichen. Das Museum Aargau entscheidet abschliessend über die Bewilligung von Veranstaltungen, Anlässen und die Vermietung der Lokalitäten. Das Benutzungs- und Gebührenreglement ist integrierender Bestandteil der Verträge mit Dritten. 3.2. Nutzungsbestimmungen und Räumlichkeiten Veranstalter und deren Gäste haben in jedem Fall auf den ordentlichen Museumsbetrieb des Legionärspfads Vindonissa sowie auf die besonderen Gebote auf dem angrenzenden Areal der Psychiatrischen Dienste Aargau AG Rücksicht zu nehmen. Räumlichkeiten Die Räumlichkeiten des Legionärspfads Vindonissa sind buchbar für Anlässe mit einer maximalen Anzahl von Personen (siehe unten). Diese Teilnehmerzahl darf nicht überschritten werden. Hofareal Stehapéro mit Buffet bis 350 Personen Scheune Essen bis 200 Personen, Bankettbestuhlung; Veranstaltungen bis 350 Personen, Seminarbestuhlung Fabrica Essen bis 60 Personen Offiziershaus Essen bis 8 Personen Eventdauer Die Räumlichkeiten des Legionärspfads Vindonissa sind zu folgenden Zeiten buchbar: Hofareal Dienstag bis Sonntag 8.00 – 24.00 Uhr Scheune Dienstag bis Sonntag 8.00 – 24.00 Uhr Fabrica Dienstag bis Samstag 8.00 – 24.00 Uhr Sonntag 18.30 – 24.00 Uhr Die Gäste müssen das Gelände bis 24 Uhr verlassen haben. Vermietungszeit: 1. April bis 31. Oktober Verpflegung / Picknick Für die Verpflegung der Gäste hat der Veranstalter einen der Vertragscaterer des Museum Aargau oder bei kleineren Gruppen und einfachen Apéros das Bistro Popina zu berücksichtigen. Es ist nicht gestattet, Getränke und Esswaren selber mitzubringen. Privatpersonen und Schulklassen ist picknicken an den vorgesehenen Stellen erlaubt. Der Kundendienst und das Kassenpersonal erteilen Auskunft über die dafür verfügbaren Orte. Personal Bei allen Veranstaltungen und Anlässen ist für die ganze Dauer inklusive Vorbereitung von der Leitung Legionärspfad Vindonissa autorisiertes Aufsichts- oder Servicepersonal anwesend, welches nach Tarif zu entschädigen ist (siehe Ziffer 4.3.). Den Weisungen des Personals (Legionärspfad und Caterer) ist strikte Folge zu leisten. Dekorationen Das Anbringen von privaten Dekorationen ist mit Auflagen nach persönlicher Absprache mit der Leitung Legionärspfad Vindonissa gestattet. Es dürfen AGS 2014/6-6 keine Gegenstände an den Wänden, Pfeilern und Decken befestigt werden. Konfetti streuen und Glimmer als Dekorationsmaterial sind nicht erlaubt. Brandgefahr Offenes Feuer und das Abbrennen von Feuerwerk ist auf dem gesamten Areal des Legionärspfads Vindonissa untersagt. Eine Ausnahmebewilligung zum Grillieren (Catering) erteilt die Leitung Legionärspfad Vindonissa. Selbständiges Grillieren ist nur im Römerlager (Contubernia) innerhalb einer Buchung nach Absprache bei den dafür eingerichteten Feuerplätzen erlaubt. Lärmemissionen Bei privaten Veranstaltungen und Anlässen sind lärmende Produktionen und elektronisch verstärkte Musik nicht gestattet. Parkplätze Eine Zufahrt auf das Gelände des Legionärspfads Vindonissa ist nicht gestattet. Fahrzeuge sind auf den Parkplätzen in der Gaswerkstrasse und auf dem Areal der Fachhochschule Nordwestschweiz abzustellen. Nur der jeweilige Caterer darf zum Zweck der An- oder Ablieferung auf das Gelände des Römerlagers fahren. Sicherheit und Hygiene Die Sicherheitskonzepte des Betriebs gelten als Minimalstandard. Erweiterte Regelungen sind mit dem Museum Aargau abzusprechen. Die gesetzlichen Vorgaben sind immer einzuhalten. Film- / Fotoaufnahmen Für Aufnahmen, die veröffentlicht werden, bedarf es einer Bewilligung des Museum Aargau. Der Zweck und die weitere Verwendung der Aufnahmen sind dem Museum Aargau frühzeitig schriftlich bekannt zu geben. Das Museum Aargau entscheidet abschliessend über die Bewilligung der Aufnahmen. Allfällige Kosten werden in Absprache mit dem Museum berechnet. Haftung Der Kanton lehnt bei Unfällen und bei Beschädigungen jede Haftung ab. Für Schäden an Gebäude und Mobiliar haftet gegenüber dem Kanton der Veranstalter beziehungsweise der Mieter. Der Abschluss einer Haftpflicht- und Veranstaltungsversicherung wird empfohlen. Der Veranstalter beziehungsweise Mieter ist dafür verantwortlich, dass die Räume mit der gebotenen Sorgfaltspflicht benützt werden. 4. Eintritte und Gebühren (in Franken) 4.1. Allgemeine Bestimmungen Ist für eine Leistung nachfolgend keine Gebühr festgelegt, wird sie einer vergleichbaren Position zugeordnet oder nach Aufwand berechnet. Bei personellen Leistungen wird im Minimum eine Stunde verrechnet. Angebrochene Stunden werden voll verrechnet. 495.241 4.2. Eintritte Für Gruppen ab zehn zahlenden Personen sowie Schulklassen gilt der Kollektiveintritt. Museumspässe (SMP/MPM)** sind anrechenbar. Unentgeltliche Eintritte und Kinder unter sechs Jahren sind nicht anrechenbar. **SMP = Schweizerischer Museumspass (Raiffeisen etc.) MPM = Museumpass Musée Menschen mit Behinderung bezahlen jeweils den Kollektiveintritt, eine betreuende Begleitperson ist unentgeltlich. Ausgenommen ist das Kombiticket Vindonissapark. 4.2.1. Einzeleintritte Eintritt Spieltouren, Thementouren, Besuch der archäologischen Stationen mit Badge und Römerwerkstatt Fabrica pro Person pro Familie Erwachsene 14.00 Berufslernende und Studierende (bis 26 Jahre) 10.00 Kinder (6–16 Jahre) 8.00 Familienticket A (2 Erw. + maximal 5 Kinder) 35.00 Familienticket B (1 Erw. + maximal 5 Kinder) 25.00 Eintritt Thementour Forschungsreise inklusive Eintritt Vindonissa-Museum pro Person pro Familie Erwachsene 18.00 Berufslernende und Studierende (bis 26 Jahre) 15.00 Kinder (6–16 Jahre) 10.00 Familienticket A (2 Erw. + maximal 5 Kinder) 39.00 Familienticket B (1 Erw. + maximal 5 Kinder) 27.00 Kombiticket Vindonissapark (Kloster Königsfelden, Legionärspfad Vindonissa, Vindonissa- Museum) pro Person pro Familie Erwachsene 24.00 Berufslernende und Studierende (bis 26 Jahre) 17.00 Kinder (6–16 Jahre) 13.00 Familienticket A (2 Erw. + maximal 5 Kinder) 58.00 Familienticket B (1 Erw. + maximal 5 Kinder) 40.00 AGS 2014/6-6 4.2.2. Kollektiveintritte Eintritt Kollektiv für Spieltouren, Thementouren, Besuch der archäologischen Stationen mit Badge und Römerwerkstatt Fabrica pro Person Erwachsene 10.00 Berufslernende und Studierende (bis 26 Jahre) 9.00 Kinder (6–16 Jahre) 6.00 Schulklassen (Schüler, Lehrpersonen, Begleitpersonen) 6.00 Eintritt Kollektiv für Thementour Forschungsreise inklusive Eintritt Vindonissa-Museum pro Person Erwachsene 16.00 Berufslernende und Studierende (bis 26 Jahre) 14.00 Kinder (6–16 Jahre) 9.00 Kombiticket Vindonissapark Kollektiv (Kloster Königsfelden, Legionärspfad Vindonissa, Vindonissa-Museum) pro Person Erwachsene 17.00 Berufslernende und Studierende (bis 26 Jahre) 14.00 Kinder (6–16 Jahre) 10.00 4.3. Führungen, Workshops und Aktivitäten für Gruppen Führungen für Gruppen mit maximal 25 Personen. Bei allen Führungen und Workshops wird zuzüglich der Eintritt (siehe Ziffer 4.2.) erhoben. Die Gebühren für Führungen richten sich nach Länge des Angebots. Führungen 80.00 – 170.00 495.241 Die Gebühren für Spezialführungen, Workshops für Schulen und Aktivitäten für Gruppen richten sich nach Länge des Angebots, benötigter Infrastruktur, anfallenden Materialkosten sowie personellem Aufwand. Spezialführungen, Workshops für Schulen und Aktivitäten für Gruppen 130.00 pro Mitarbeiterin/Mitarbeiter und Stunde (minimal 130.00) zuzüglich Sachkosten Verlängerung von Vermittlungsangeboten in der Fabrica (1 Person) 110.00 / Stunde Römisch Träumen mit Spiel, Speis und Trank im Römerlager (Contubernia) Im Preis enthalten sind eine Übernachtung, römisches Abendessen und Frühstück sowie ein Vermittlungsprogramm mit einem Legionär oder einer Römerin. Die Gebühren für Übernachtungen richten sich nach Alter der Teilnehmenden (Kinder, Erwachsene, Schulklassen etc.). pro Person Römisch Träumen 49.00 – 82.00 Römisch Träumen inklusive Eintritt Legionärspfad Vindonissa und Vindonissa-Museum 52.00 – 89.00 4.4. Sonderöffnungen Sonderöffnungen 50.00 pro Mitarbeiterin/Mitarbeiter und Stunde Anzahl Mitarbeitende nach Aufwand Die Gebühren verstehen sich zuzüglich des jeweiligen Eintritts pro Person beziehungsweise Kollektiveintritt ab zehn Personen. Bei Führungen mit Museumsführerinnen und Museumsführern wird keine Sonderöffnungsgebühr erhoben. 4.5. Vermietungs- und Anlassgebühren In der Miete enthalten sind die Bereitstellung von Mobiliar und Bestuhlung, das Abräumen und die Reinigung. Ausserordentliche Aufwände werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Es gilt der Stundenansatz für Sonderöffnungen. Zusätzliche technische Infrastruktur wird nach Aufwand verrechnet. Hof und Aussenbereich Klosterscheune 30.00 / Stunde für Apéros; Catering nach Absprache Klosterscheune 400.00 – 900.00 / Gruppe für Seminare, Tagungen, Veranstaltungen und private Feste; Gebühr nach Personenanzahl, Aufwand und Dauer; Catering nach Absprache Fabrica 60.00 / Stunde Catering nach Absprache AGS 2014/6-6 Offiziershaus (Speisezimmer Triclinium) 60.00 / Stunde Catering nach Absprache Feuerstellen 30.00 / Feuerstelle Feuerstelle vorbereiten und Feuer machen; Holz 4.6. Annullierungen Führungen, Workshops und Audiotouren Bei Annullierungen von Führungen, Workshops und Audiotouren wird wie folgt Rechnung gestellt: − weniger als 15 Tage vor dem reservierten Termin: Annullierungsgebühr von Fr. 100.00, beziehungsweise volle Gebühr bei Angeboten unter Fr. 100.00, − bei Absage oder Fernbleiben am reservierten Termin werden im Falle von Führungen und Workshops die Gesamtkosten ohne Eintritte in Rechnung gestellt. Bei Audiotouren werden die Eintrittsgebühren verrechnet. Bei Verspätungen am Tag des Angebots besteht kein Anspruch auf die volle Dauer des Angebots. Aktivitäten für Gruppen Bei Annullierungen von Aktivitäten für Gruppen (Aktivprogramme mit Kochen oder Essen, Übernachtungen im Römerlager etc.) wird wie folgt Rechnung gestellt: − weniger als 15 Tage vor dem reservierten Termin: Annullierungsgebühr von Fr. 100.00, beziehungsweise volle Gebühr bei Angeboten unter Fr. 100.00, − bei Absage weniger als 48 Stunden vor dem reservierten Termin werden die Gesamtkosten inklusive vereinbarter Leistungen (Personal, Verpflegung) in Rechnung gestellt, ebenso bei Fernbleiben am Tag des Angebots. Bei Verspätungen am Tag des Angebots besteht kein Anspruch auf die volle Dauer des Angebots. Sonderöffnungszeiten und Vermietungen Bei Annullierungen von Sonderöffnungen und Vermietungen wird wie folgt Rechnung gestellt: − 60 bis 15 Tage vor dem reservierten Termin: Annullierungsgebühr von Fr. 100.00, beziehungsweise volle Gebühr bei Angeboten unter Fr. 100.00, − weniger als 15 Tage vor dem reservierten Termin: 50% der Gesamtkosten inklusive vereinbarter Leistungen (Personal, Verpflegung), − bei Absage oder Fernbleiben am reservierten Termin werden die Gesamtkosten inklusive vereinbarter Leistungen (Personal, Verpflegung) in Rechnung gestellt. 5. Schlussbestimmungen Bei vertraglichen Streitigkeiten gilt der Gerichtsstand Lenzburg. 495.241 6. Inkrafttreten Das Reglement tritt auf den 1. Januar 2015 in Kraft. Wildegg, 17. Oktober 2014 Museum Aargau Jörn Wagenbach Ziffer 4 vom Regierungsrat am 5. November 2014 genehmigt.
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