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Gemeindeschutzreglement

Vaduz · 5796 · communal act

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GEMEINDE VADUZ POSTFACH 283 9490 VADUZ FÜRSTENTUM LIECHTENSTEIN T +423 237 78 78 WWW.VADUZ.LI ■ ■VADUZ Reglement Gemeindeschutz Erlassen durch den Gemeinderat der Gemeinde Vaduz Erstfassung: 24. Januar 2024 Revision: 17. Dezember 2024 Akte Nr.: 01.03.01 Allfällige Änderungen sind mit den Führungsorganen (FOG) abzustimmen, um sicherzustellen, dass das Leistungsspektrum und die Einsatzbereitschaft des Gemeindeschutzes in den verschiedenen Gemeinden vergleichbar sind und mit dem Einsatzverständnis der FOG aber auch des Landesführungsstabs (LFS) ab gestimmt sind. I. Allgemeines Art. 1.1 Zweck Der Gemeindeschutz Liechtenstein übernimmt bei Ereignissen, die für die Sicher heit im Land relevant sind, lokal zu erbringende Leistungen zum Schutz und zum Wohl der Bevölkerung.1 Je nach Ereignis übernimmt der Gemeindeschutz unter schiedliche Aufgaben. Zentral sind vier Leistungsaufträge: 1. Notfalltreffpunkte ,2 2. Evakuierungen, 3. Verpflegung sowie 4. Notunterkünfte und Betreuung. Das vorliegende Reglement regelt die Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Gemeindeschutzes Liechtenstein. Im Fokus stehen dabei die Rechte und Pflich ten der Koordinationspersonen der Gemeinden sowie der Mitglieder des Einsatzteams Gemeindeschutz. Art. 1.2 Grundlagen Das Reglement basiert auf dem Gemeinderatsbeschluss vom 24. Januar 2023 der Gemeinde Vaduz. Die Handlungsrichtlinien und die Vorgaben bestimmt in der Regel das Ereignis. Die Führungsorgane der Gemeinden (FOG) geben diese im Ereignisfall in der Regel vor. 1) Gemeindeschutz Liechtenstein, Konzept für Organisation, Aufbau und Betrieb, 14. August 2020. 2) Gemeindeschutz Liechtenstein, Konzept Notfalltreffpunkte, Leistungsauftrag 1 des Gemein deschutzes Liechtenstein, Stand: 24. März 2022 Seite 2 von 17 Art. 1.3 Verhältnismässigkeit 1Die Aktivitäten des Gemeindeschutzes ausserhalb eines Ereignisses wie auch im Ereignisfall erfolgen nach dem Prinzip der Verhältnismässigkeit. Dies bezieht sich auf den personellen und den finanziellen Aufwand wie auch auf den Mittel einsatz. Art. 1.4 Schweigepflicht Das gesamte Personal des Gemeindeschutzes untersteht - insbesondere bei Schadensereignissen, bei denen sie zum Einsatz kommen - der Schweigepflicht. Sie sind nicht befugt, ihrem persönlichen Umfeld, vor allem aber nicht der Öffentlichkeit Auskunft zu sensiblen Informationen im Kontext ihrer Arbeiten (Planungen und vor allem auch Einsätze) zu geben. Auskünfte gegenüberden involvierten Behörden sind zulässig. Art. 1.5 Gültigkeit Das vorliegende Reglement gilt für den Gemeindeschutz in der Gemeinde Vaduz. II. Aufgaben und Pflichten Details zu den Akteuren des Gemeindeschutzes und ihren Aufgaben finden sich im Konzept Gemeindeschutz vom 14. August 2020, in der jeweils gültigen Fassung. Art. 2.1 Gemeinde Der Gemeindeschutz ist eine der Gemeinde unterstellte Hilfsorganisation. Die Gemeinde resp. das Bürgermeisteramt hat die Einsatzbereitschaft des Gemein deschutzes sicherzustellen. Entsprechend ist die Gemeinde darum besorgt, dass der Gemeindeschutz über die notwendigen personellen und materiellen Res sourcen verfügt. Zudem kontrolliert die Gemeinde das Vorhandensein und die Richtigkeit der erforderlichen Einsatzpläne. Die Gemeinde sorgt dafür, dass Koordinationspersonen für den Gemeindeschutz bezeichnet sind. Die Gemeinde rekrutiert gemeinsam mit den Koordina tionspersonen die Einsatzteams. Seite 3 von 17 Art. 2.2 Koordinationspersonen Gemeindeschutz Pro Gemeinde gibt es zwei Koordinationspersonen (Leitung und Stellvertretung). Diese werden hier unter dem Begriff Koordinationspersonen zusammengefasst. Die Koordinationspersonen sind gemeinsam mit der Gemeinde für die Rekrutie rung der Einsatzteams verantwortlich. Kommt es zu personellen Abgängen, sor gen sie mit Unterstützung der Gemeinde für Ersatz. Die Koordinationspersonen sind zudem für die Aus- und Weiterbildung der Ein satzteams verantwortlich. Die Koordinationspersonen erarbeiten im Rahmen der Fachgruppe Gemeindeschutz (gemäss Gemeindeschutzkonzept vom 14. August 2022) Konzepte zur Vorsorgeplanung und setzen diese gemeinsam mit der Gemeinde im Rahmen von gemeindespezifischen Umsetzungs- und Einsatz plänen um. Zudem organisieren sie Übungen. Auch das Beschaffen des erforderlichen Materials fällt in den Zuständigkeits bereich der Koordinationspersonen. Gewisses standardisiertes Material (z. B. Kommunikationsmittel, Material zur Erkennung der Notfalltreffpunkte etc.). Im Ereignisfall haben die Koordinationspersonen die operative Gesamtverantwor tung für den Gemeindeschutz. Sie erhalten Aufträge vom FOG und / oder des Bürgermeisters und stehen beim Erfüllen der Aufträge mit FOG und Gemeinde im engen Kontakt. Sie fordern beim FOG im Namen des Bürgermeisters weiter gehende Unterstützung an, falls die im Zuständigkeitsbereich des Gemeinde schutzes zur Verfügung stehenden Ressourcen nicht ausreichen. Die Koordinationspersonen informieren ihre Gemeinde regelmässig über die aktuelle Lage. Art. 2.3 Einsatzteams Gemeindeschutz Die im Rahmen des Gemeindeschutzes pro Leistungsauftrag gebildeten Einsatz teams erbringen die Leistungen des Gemeindeschutzes in ihrer Gemeinde. Die Einsatzteams bilden sich regelmässig aus und weiter und nehmen an Übungen teil. Die Gruppenleitenden unterstützen die Koordinationspersonen bei der Um setzung, Leitung und Materialverwaltung der Leistungsaufträge. Für jeden Leistungsauftrag gibt es eine Gruppenleitung und eine Gruppenleitung Stellvertretung. Gruppenleitende absolvieren den Kurs für "Leitende des Gemeindeschutzes". Als Gruppenleitende bilden sie das Kader des Gemeindeschutzes. Seite 4 von 17 Art. 2.4 Führungsorgane der Gemeinde (FOG) Die FOG nehmen Einsitz in die Fachgruppe Gemeindeschutz. Im Ereignisfall bieten sie den Gemeindeschutz auf und erteilen die vom Gemeindeschutz zu erledigenden Aufträgen. Die FOG stehen in engem Kontakt mit den Koordina tionspersonen. Art. 2.5 Amt für Bevölkerungsschutz (ABS) Das ABS leitet und koordiniert die Fachgruppe Gemeindeschutz und unterstützt die Gemeinden in Fragen bei der Umsetzung. Das Land ist verantwortlich für die Ausbildung der Koordinationspersonen und der Einsatzteams. III. Organisation, Kompetenzen und allgemeine Aufgaben Art. 3.1 Organisation Grundsätzliches zur Organisation des Gemeindeschutzes ist im Konzept Gemein deschutz dargestellt (siehe auch Abbildung 1, unten). Der Gemeindeschutz ist ausserhalb eines Ereignisses den Gemeinden unterstellt, ist im Ereignisfall in der Regel den FOG unterstellt, kann im Bedarfsfall von den Gemeinden aktiviert werden, organisiert sich und seine Termine / Verpflichtungen selbstständig besteht in jeder Gemeinde aus den beiden Koordinationspersonen und den vier Einsatzteams Notfalltreffpunkte, Evakuierung, Verpflegung so wie Notunterkünfte und Betreuung. Abbildung 1 Organisation des Gemeindeschutzes Liechtenstein Seite 5 von 17 Gemeindeschutz Liechtenstein Art. 3.2 Auswahl des Personals Koordinationspersonen Die Gemeinden sind dafür verantwortlich, für den Gemeindeschutz geeignete Ko ordinationspersonen zu rekrutieren. Ein Anforderungsprofil für die Koordinations personen findet sich in Anhang A2. Einsatzteams Die Gemeinde rekrutiert mit Unterstützung der Koordinationspersonen geeignete Mitglieder für die Einsatzteams. Hinweise zur Eignung gibt Anhang A3, beispiel haft für den Leistungsauftrag Notfalltreffpunkte. Art. 3.3 Aus- und Weiterbildung, Übungen Die Angehörigen des Gemeindeschutzes verfügen über die für ihre Funktion erforderliche Ausbildung. Die Koordinationspersonen Seite 6 von 17 stellen sicher, dass alle Mitglieder der Einsatzteams über die erforderliche Ausbildung verfügen; sorgen dafür, dass sich die Einsatzteams regelmässig weiterbilden; organisieren regelmässig Übungen für die Einsatzteams. Die Koordinationspersonen haben einen aktuellen Überblick über den Ausbil dungsstand der Einsatzteams. Sie tauschen sich mit anderen Koordinations personen sowie dem ABS zum Aus- und Weiterbildungsbedarf aus und erarbeiten gemeinsam mit den FOG sowie dem ABS eine Aus- und Weiterbildungsplanung. Gemeinsam mit dem ABS erarbeiten die Koordinationspersonen zudem ein Übungsprogramm. Die Koordinationspersonen informieren sich gegenseitig über geplante Übungen - und können sich auch gegenseitig beüben. Für Aus- und Weiterbildung sowie Übungen nehmen die Koordinationspersonen eine Mehrjahresplanung vor, bei der sie auch alle sonstigen Termine und Verpflichtungen des Gemeindeschutzes berücksichtigen. Soweit erforderlich finden Absprachen mit dem zuständigen FOG und dem ABS statt. Art. 3.4 Kompetenzen Der von den Koordinationspersonen geleitete Gemeindeschutz handelt im Rahmen seines Leistungsauftrags selbstständig und eigen verantwortlich. Die von den Koordinationspersonen im Ereignisfall gefassten Beschlüsse bedürfen keiner Zustimmung durch die Gemein den, bzgl. Finanzkompetenzen siehe Artikel 4; trifft alle Massnahmen, die sich aus seinen Aufgaben und Kompetenzen ergeben; hat im Ereignisfall Weisungsbefugnis gegenüber den eigenen und ihm zugewiesenen Einsatzorganisationen. Art. 3.5 Einsatzbereitschaft Der Gemeindeschutz ist grundsätzlich rund um die Uhr einsatzbereit. Die Koordinationspersonen koordinieren soweit möglich ihre Verfügbarkeit. Alle Mitgliederder Einsatzteamsteilen den Koordinationspersonen längere Abwesen heiten mit. Seite 7 von 17 Art. 3.6 Aufgebot Der Gemeindeschutz leistet dem Aufgebot des FOG Folge / wird durch das FOG aufgeboten, kann auch vom Bürgermeister aufgeboten werden. Technisch erfolgt das Aufgebot im Regelfall durch den eAlarm der Landespolizei. Die Kontaktdaten des Gemeindeschutzes sind im Webmembers des Amtes für Bevölkerungsschutz erfasst, gleich wie alle Rettungs- und Hilfsdienste. Die Pflege der Kontaktdaten aller im Gemeindeschutz tätigen Personen ist Sache der Ko ordinationspersonen. Art. 3.7 Umsetzung- und Einsatzpläne Umsetzungspläne legen fest, mit welchem Team ein Leistungsauftrag innerhalb einer Gemeinde erledigt wird. Einsatzpläne legen fest, wie der Leistungsauftrag erledigt wird. Die Koordinationspersonen bestimmen gemeinsam mit der Gemeinde, von wem die Leistungsauf träge erbracht werden (Umsetzungspläne); bestimmen gemeinsam mit der Gemeinde, wie die jeweiligen Leistungs aufträge umzusetzen sind (Einsatzpläne). erstellen in einem Ressourcenregister eine Übersicht der zur Ereignisbe wältigung verfügbaren Ressourcen (Personal und Mittel) und halten diese aktuell; werden im Bedarfsfall im Rahmen der Einsatzpläne durch das FOG sowie das ABS unterstützt. IV. Finanzen und Versicherung Art. 4.1 Finanzkompetenz Allgemeine Finanzkompetenz Der Gemeindeschutz verfügt über ein jährliches ordentliches Budget, um seine Einsatzbereitschaft sicherzustellen und die erforderlichen Vorsorgeplanungen durchzuführen. Die Gemeinde legt dieses Budget fest. Es empfiehlt sich, dass alle Gemeinden dem Gemeindeschutz ein vergleichbares Budget zur Verfügung stellen, um sicherzustellen, dass der Gemeindeschutz in den verschiedenen Gemeinden ähnliche Leistungen erbringen kann. Die Koordinationspersonen legen jährlich gegenüber der Gemeinde Rechen schaft über die Finanzen des Gemeindeschutzes ab. Seite 8 von 17 ■ Finanzkompetenz im Einsatz Die Finanzkompetenz im Einsatz ist entweder ein explizit ausgewiesener Be standteil des spezifischen Auftrags oder er ergibt sich durch den spezifischen Auftrag, den die Koordinationspersonen im Ereignisfall durch die FOG und / oder den Bürgermeister erhalten. Nach Möglichkeit informieren die Koordinationspersonen ihre Gemeinde direkt über die erforderlichen finanziellen Mittel. Art. 4.2 Entschädigungen Ausbildung Entschädigungen für die Grund- und Weiterbildung gehen zu Lasten des Landes. Die spezifischen Ansätze regelt das "Sold- und Spesenreglement der Rettungs und Hilfsdienste des Fürstentums Liechtenstein". Übungen und Rapporte Übungen und Rapporte des Gemeindeschutzes werden nicht entschädigt. Sitzungen Sitzungen der Koordinationspersonen, resp. des Kaders des Gemeindeschutzes werden durch die Gemeinde entschädigt. Die spezifischen Ansätze regelt das "Sold- und Spesenreglement der Rettungs- und Hilfsdienste der Gemeinde Vaduz" Entschädigungen im Einsatz Die Gemeinde entschädigt die Mitglieder der Einsatzteams, die an einem Einsatz beteiligt sind. Die Höhe der Entschädigung regelt das «Sold- und Spesenregle ment der Rettungs- und Hilfsdienste des Fürstentums Liechtenstein». Art. 4.3 Versicherung und Haftung Der Gemeindeschutz ist ein Element der Gemeinde und ist durch diese analog ihrer Rettungs- und Hilfsorganisationen zu versichern. Die Koordinationspersonen regeln den Versicherungsschutz ihrer Einsatzteams mit der Gemeinde. Seite 9 von 17 V. Berichterstattung und Kommunikation Art. 5.1 Berichterstattung Die Koordinationspersonen treffen sich regelmässig mit dem Bürgermeister und erstatten dabei Bericht über die Einsatzbereitschaft des Gemeindeschutzes. Sie legen gemeinsam mit dem Bürgermeister fest, wie die Berichterstattung zu erfolgen hat (Periodizität, Rapport, Bericht, Präsentation, etc.). Die Koordinationspersonen erstatten auf Anfrage Bericht gegenüber den FOG wie auch gegenüber dem ABS. Art. 5.2 Kommunikation Der Gemeindeschutz kommuniziert im Alltag wie auch im Ereignisfall gegenüber der Öffentlichkeit nur in Absprache mit dem FOG wie auch der Gemeinde. VI. Inkrafttreten Dieses Reglement tritt mit Genehmigung durch den Gemeinderat vom 17. Dezember 2024 per 1 .Januar 2025 in Kraft. Vaduz, 18. Dezember 2024 Florian Meier, Bürgermeister Bürgermeisteramt Vaduz Seite 10 von 17 Anhang A1 Abkürzungsverzeichnis A2 Anforderungsprofil Koordinationspersonen A3 Anforderungsprofil Einsatzteam Notfalltreffpunkte A4 Rechtliche Grundlage Seite 11 von 17 A1 - Abkürzungsverzeichnis ABS - Amt für Bevölkerungsschutz FOG - Führungsorgan der Gemeinden LFS - Landesführungsstab Seite 12 von 17 A2 - Anforderungsprofil Koordinationspersonen Generelle Aufqabenbeschreibunq Die in einer Arbeitsgruppe zusammengeschlossenen Koordinationspersonen er arbeiten in Zusammenarbeit mit dem ABS für jeden Leistungsauftrag ein landes weit gültiges Konzept, das die in der Gemeinde zu erbringende Minimalleistung definiert. Zudem haben Sie den Lead bei der Umsetzung der Konzepte in ihrer Herkunftsgemeinde. Im Ereignisfall koordinieren sie das Erfüllen des für die Ereig nisbewältigung erforderlichen Leistungsauftrags. Anforderunqsprofil Die Koordinationspersonen (zwei pro Gemeinde) sollten folgendes Anforderungs profil erfüllen: Führungsfähigkeit unter hoher Belastung / Druck Affinität zu den Themen Sicherheit, Bevölkerungsschutz, Katastrophen schutz Fähigkeit zum konzeptionellen Arbeiten Bereitschaft Verantwortung zu übernehmen Freude an der Arbeit im Team Starke kommunikative Fähigkeiten, Moderationsfähigkeit, Verhandlungs geschick und Durchsetzungsvermögen, Kritikresistenz Bereitschaft für Pikettdienst / Rufbereitschaft und auch für unerwartet ein tretende, länger andauernde Einsätze zu Tages- und Nachtzeiten Bereitschaft zur Aus- und Weiterbildung Von Vorteil sind zudem: Gute Kenntnisse und Vernetzung innerhalb der Gemeindeverwaltung Kenntnisse des Sicherheitsverbunds Liechtenstein und dessen Akteure Aktive oder frühere Mitgliedschaft in einer Einsatzorganisation des Sicher heitsverbunds Liechtenstein (gemäss Anhang A4, Gemeindeschutz Liechtenstein, Konzept für Organisation, Aufbau und Betrieb, 14. August 2020) Seite 13 von 17 A3 - Anforderungsprofil Einsatzteam Notfalltreffpunkte Generelle Aufqabenbeschreibunq Im Einsatz betreibt das Einsatzteam Notfalltreffpunkte unter Leitung der Koordi nationspersonen den oder die Notfalltreffpunkte in der Gemeinde. Dazu gehören Aufbau, Betrieb und Abbau. In der Vorsorge nimmt das Einsatzteam Notfall treffpunkte regelmässig an Aus-, und Weiterbildungen sowie Übungen teil. Der effektive Aufwand ist Sache der Gemeinden. Als Orientierungsgrösse wird der Aufwand für das Einsatzteam Notfalltreffpunkte folgendermassen eingeschätzt: Grundausbildung: 2x ganztags Weiterbildung: 4x Abendtermin/Jahr Übungen: 2x halbtags/Jahr Einsatz: nach Bedarf Anforderunqsprofil Die Mitglieder des Einsatzteams Notfalltreffpunkte sollten folgendes Anforde rungsprofil erfüllen: Arbeitsfähigkeit unter hoher Belastung / Druck Freundlicher, respektvoller Umgang mit Menschen in Notsituationen Durchsetzungsfähigkeit Flexibilität Aktives Mitdenken, um Lösungen für unerwartete Hindernisse zu finden Selbstständiges Priorisieren und Ausführen der eigenen Aufträge Klare Ausdrucksweise und strukturiertes Arbeiten Freude an der Arbeit im Team Bereitschaft zur Aus- und Weiterbildung (gemäss Anhang A5, Konzept Notfalltreffpunkte, Leistungsauftrag 1 des Gemeinde schutzes Liechtenstein, Stand: 24. März 2022) Seite 14 von 17 A4 - Rechtliche Grundlagen Die aktuellen Fassungen der rechtlichen Grundlagen sind auf LILEX (Rechts dienst der Regierung) www.gesetze.li zu finden. Gesetz vom 26. April 2007 über den Schutz der Bevölkerung (Bevölke rungsschutzgesetz; BSchG); LGBI-Nr 2007.139, LR-Nr521 Bevölkerungsschutzverordnung (BSchV) vom 29. November 2016; LGBI- Nr 2016.426, LR-Nr 521.1 Gemeindegesetz (GemG)1 vom 20. März 1996; LGBI-Nr 1996.076, LR- Nr 141 Feuerwehrgesetz (FWG)1 vom 16. Mai 1990; LGBI-Nr 1990.043, LR-Nr 705.1 Gesetz vom 21. Juni 1989 über die Landespolizei (Polizeigesetz; PolG); LGBI-Nr 1989.048, LR-Nr 143.0 Seite 15 von 17 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines 2 1.1 Zweck 2 1.2 Grundlagen 2 1.3 Verhältnismässigkeit 3 1.4 Schweigepflicht 3 1.5 Gültigkeit 3 2. Aufgaben und Pflichten 3 2.1 Gemeinde 3 2.2 Koordinationspersonen Gemeindeschutz 4 2.3 Einsatzteams Gemeindeschutz 4 2.4 Führungsorgane der Gemeinden (FOG) 5 2.5 Amt für Bevölkerungsschutz (ABS) 5 3. Organisation, Kompetenzen und allgemeine Aufgaben 5 3.1 Organisation 5 3.2 Auswahl des Personals 6 3.3 Aus- und Weiterbildung, Übungen 6 3.4 Kompetenzen 7 3.5 Einsatzbereitschaft 7 3.6 Aufgebot 8 3.7 Umsetzungs- und Einsatzpläne 8 4. Finanzen und Versicherung 8 4.1 Finanzkompetenz 8 4.2 Entschädigungen 9 4.3 Versicherung und Haftung 9 5. Berichterstattung und Kommunikation 10 5.1 Berichterstattung 10 5.2 Kommunikation 10 6. Inkrafttreten 10 A1 - Abkürzungsverzeichnis 12 A2 - Anforderungsprofil Koordinationspersonen 13 A3 - Anforderungsprofil Einsatzteam Notfalltreffpunkte 14 A4 - Rechtliche Grundlagen 15 Seite 16 von 17 Änderungsverzeichnis Datum / Artikel Änderung (Ergänzung / Löschung / Revision) Änderungs beschluss 17.12.24 Art. 4.2. Entschädigungen Übungen und Rapporte GRB 029/24 Seite 17 von 17

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