§ 1
1 Entstehen trotz ordentlichen Ergänzungsleistungen wegen dem Fehlen von sozialverträglichen Betten einer betroffenen Person ungedeckte Aufenthaltskosten können diese aufgrund von § 4 Abs. 2 Spitalgesetz finanziert werden.
Walchwil · 8.7-3 · communal act
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1 Entstehen trotz ordentlichen Ergänzungsleistungen wegen dem Fehlen von sozialverträglichen Betten einer betroffenen Person ungedeckte Aufenthaltskosten können diese aufgrund von § 4 Abs. 2 Spitalgesetz finanziert werden.
1 Dazu sind die Handlungsempfehlungen der Sozialvorsteherinnen- und Sozialvorsteher-Konferenz der Zugerischen Gemeinden (Sovoko) «Ungedeckte Aufenthaltskosten in der Langzeitpflege» anzuwenden.
1 Die Kompetenz für den Entscheid im Einzelfall wird auf die zuständige Gemeinderätin oder Gemeinderat der Abteilung Soziales/Gesundheit übertragen.
1 Per Subdelegation werden die fallbezogenen Entscheide gemeinsam mit der Abteilungsleitung Soziales/Gesundheit getroffen und unterzeichnet.