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Regelung der Kompetenzen für die Finanzierung von ungedeckten Aufenthaltskosten

Walchwil · 8.7-3 · communal act

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Contents: 4 provisions
  1. § 1
  2. § 2
  3. § 3
  4. § 4

4 provisions

§ 1

1 Entstehen trotz ordentlichen Ergänzungsleistungen wegen dem Fehlen von sozialverträglichen Betten einer betroffenen Person ungedeckte Aufenthaltskosten können diese aufgrund von § 4 Abs. 2 Spitalgesetz finanziert werden.

§ 2

1 Dazu sind die Handlungsempfehlungen der Sozialvorsteherinnen- und Sozialvorsteher-Konferenz der Zugerischen Gemeinden (Sovoko) «Ungedeckte Aufenthaltskosten in der Langzeitpflege» anzuwenden.

§ 3

1 Die Kompetenz für den Entscheid im Einzelfall wird auf die zuständige Gemeinderätin oder Gemeinderat der Abteilung Soziales/Gesundheit übertragen.

§ 4

1 Per Subdelegation werden die fallbezogenen Entscheide gemeinsam mit der Abteilungsleitung Soziales/Gesundheit getroffen und unterzeichnet.

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