17016530 17016531 17016535 17016539 17016606 17016682 2412a 2414a 2413a 2411a 2439a2471a 2470a 317a 1695a 1696a 316a 696a 1368a 501a 1093a 1042a 1041a 756a 946a 1148a 1015a 1697a 1373a 317b 2850a 2849a 2869a 2884a 2912a 946b 2411b 3099a 3133a 2912b 3133c 2884b 2850b A l l e n w i n d e n 3882 3881 t Kirchweg Dorfstrasse Grütmatt 42a 42c 42b 40b 161412 4 6 40a 316a 3398a 3398b 682.5 682.5 682.5 682.5 683.5 684.5 685.5 686.5 688.5 685.5 683.5 683.5 684.5 684.5 685.5 685.5 686.5 686.5 688.5 688.5 689.5 683.5 684.5 685.5 686.5 679.5 681.5 683.5 688.5 679.5 678.5 678.5 689.5 689.5 688.5 683.5 687.50 683.56833.50 681.50 689.5 690.5 676.5 686.5 688.5 685.5 684.5 686.50 681.50 682.50 682.50 686.5 684.50 685.50 688.50 688.50 A B E II I I Die GemeindeschreiberinDer Gemeindepräsident QUARTIERGESTALTUNGSPLAN GUTSCH Abteilung Planung/Bau, den Vom Gemeinderat beschlossen am Der Abteilungsleiter Kanton Zug Gemeinde Baar Situation 1:500 Öffentliche Auflage vom bis Visum Planung/Bau Die GemeindeschreiberinDer Gemeindepräsident Vom Gemeinderat festgesetzt am Zweck und freiräumliche Grundsätze Der Quartiergestaltungsplan (QGP) Gutsch hat zum Ziel, die schonungsvolle Erschliessung der empfindlichen Hügelkuppe am Rande des BLN-Gebiets 1307 zu klären sowie die Prinzipien für eine landschaftsverträgliche Bebauung zu regeln, die Bezug zur gewachsenen ortsbaulichen Struktur und zur Identität des Gebiets nimmt. Die Umgebung soll einen möglichst geringen Versiegelungsgrad aufweisen, naturnah, mit standortgerechten und einheimischen Gehölzen bepflanzt werden und in einem Bezug zur angrenzenden Obststreuwiese stehen. Der Geltungsbereich ist im Situationsplan festgelegt. Sämtliche Planfestlegungen sind schematisch und besitzen für die weitere Projektierung einen Anordnungsspielraum. Der QGP ist behördenverbindlich und dient insbesondere als Grundlage für einen darauffolgenden einfachen Bebauungsplan. Geltungsbereich Verbindlichkeit und Wirkung HANDLUNGSANWEISUNGEN Baufelder für oberirdische Bauten / visuelle Durchlässigkeit Bebauung Erschliessung An bezeichneter Lage ist eine gemeinsame Entsorgungsstelle zu erstellen.Entsorgungsstelle Ver- und Entsorgung Es sind folgende privatrechtliche Regelungen zu treffen: I Fusswegrecht z.G. Öffentlichkeit II Nutzungsrecht Entsorgungsplatz z.G. Öffentlichkeit Privatrechtliche Regelungen Umsetzung Bauten und Anlagen sind schonungsvoll in die Topografie zu integrieren. Terrainveränderungen sind zu minimieren. Stützmauern sind einheitlich zu gestalten. Es sind naturnahe Materialien zu verwenden. Stützkonstruktionen ab 1.5 m sind in der Höhe zu staffeln. Topografische Einordnung Freiraumgestaltung Der Siedlungsrand ist möglichst naturnah auszubilden. Ein besonderes Augenmerk gilt der Materialisierung, der Bepflanzung und der behutsamen Integration der Erschliessungsstrasse und Entsorgungsstelle. Der Übergang der Erschliessungsstrasse zur Landwirtschaftszone ist besonders gut zu gestalten. Auf Stützmauern ist zu verzichten. Siedlungsrand Das Bächlein soll die naturnah gestaltete Mitte des Gebiets bilden.Naturnahe Mitte Die Umgebung ist mit Bezug zur angrenzenden Landschaft zu gestalten. Es sind standortgerechte und klimaangepasste sowie einheimische Baumarten zu verwenden (z. B. Obstbäume, die einen Bezug zur angrenzenden Kulturlandschaft herstellen). Der Versiegelungsgrad ist möglichst gering zu halten. Die Alterungsfähigkeit ist zu gewährleisten. Umgebungsgestaltung / Bepflanzung (Lage und Anzahl schematisch) Es ist ein feinmaschiges internes Wegnetz als Begegnungsorte mit punktuellen Aufenthalts- und Spielflächen auszugestalten. Wegnetz E II Bebauungsvorschlag (Hochbauten) Informationsinhalt Bestandesbauten317a Bestehende Bäume Auf den Grundstücken GS Nrn. 980 und 4379 bestehen zurzeit keine Bauabsichten. Daher wird für die Grundstücke lediglich die Erschliessung geregelt. Hinweis zu den Grundstücken GS Nrn. 980 und 4379 Oberirdische Bauten sind nur innerhalb der Baufelder anzuordnen. Die Bebauung hat eine hohe visuelle Durchlässigkeit aufzuweisen (punktförmige Footprints). Sie soll Bezug zur Identität des Gebiets nehmen und sich in die landschaftliche und bauliche Umgebung integrieren. Die Feinerschliessung am Siedlungsrand dient der Erschliessung der Baufelder und der Grundstücke GS Nrn. 4379 und 980. Die Einfahrt in den Kirchweg ist für den Privatverkehr der Grundstücke GS Nrn. 4378 und 4332 mit geeigneten Massnahmen zu unterbinden. Feinerschliessung Uferstreifen gem. Übergangsbestimmungen Gewässerschutzverordnung (GSchV) Der Gewässerraum wird im Zonenplan festgelegt. (Farbband innerhalb) Die Arealzufahrt hat ab der Strasse Gutsch zu erfolgen. Die Lage der im Situationsplan bezeichneten Tiefgaragenzufahrten ist für die weitere Projektierung wegleitend. Die Tiefgarage im Baufeld B muss über eine Anschlussmöglichkeit für eine Tiefgarage der Grundstücke GS Nrn. 4379 und 980 verfügen. Arealzufahrt / Tiefgaragenzufahrten Höhenlinien Öffentlicher Fussweg Am Siedlungsrand ist entlang der Feinerschliessung ein öffentlicher Fussweg zu erstellen. (Farbband ausserhalb) Wendemöglichkeit MIV An bezeichneter Lage ist eine Wendemöglichkeit zu erstellen. Grundlagedaten Amtliche Vermessung: Geoportal Kanton Zug vom 1. Februar 2020 Richtprojekt mit Höhenkurven: Leutwyler Partner Architekten vom 10. Februar 2023 Die Daten der Fixpunkte, Grenzpunkte und Einzelpunkte sind nach den gültigen Genauigkeits- und Zuverlässigkeitsanforderungen der amtlichen Vermessung bestimmt. Die Bodenbedeckung, Gebäude und Einzelobjekte dienen lediglich der Orientierung. Ihre Lage beruht auf einfachen Messungen ohne Kontrolle, weshalb für deren Richtigkeit keine Gewähr durch den Geometer besteht. Das Druckdatum entspricht dem Erstellungsdatum. Bearbeitung: Lea Humbel, Adrian Grütter 32700 - 21.12.2023 N C) o s rn c___J • • / I ~ 25 m "- / / ' __ . __ .// --- .• / i \,...__ j' ./ i' , • / ··• ... \)7"' \ . \ 0 . • 1 - 1 - - - __. 1 . \ . ······· .... - _j • or0 /_/ ~'-~- • ~ .'\ '1 ' < ~ • oo -■- - -G +oooo+ o+ □ - - 1 1 1 1 1 1 _./ ~
Law
Quartiergestaltungsplan «Gutsch»
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