Law

Verordnung zum Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen

Schaffhausen · 221.215 · ordinance

Ask the law about thisMore laws of SchaffhausenFor machines: Markdown

Open at the publisher →

The publisher does not state since when this version applies. Read on 2026-10-23.

Copy read on 2026-10-23. The page it was read from

sha256 f7850a001b5bc8e2179099f33a876d11eea7e3b5e536c3010df42a010dd1e48b

Contents: 4 provisions
  1. § 1
  2. § 2 von Gesamtarbeitsverträgen auf Bundesebene
  3. § 3
  4. § 4

4 provisions

§ 1

Zuständigkeit: Regierungsrat 1 Der Regierungsrat ist zuständig für die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen sowie deren Aufhebung und Abänderung. 2 Er ist ferner zuständig für: a) den Erlass der Kostenverfügung nach Abschluss des Verfahrens b) die Stellungnahme zu Anträgen auf Allgemeinverbindlicherklärung

§ 2 von Gesamtarbeitsverträgen auf Bundesebene

Zuständigkeit: Volkswirtschaftsdepartement 1 Das Volkswirtschaftsdepartement führt das Verfahren durch. 2 Es beaufsichtigt Ausgleichskassen und andere Einrichtungen im Sinne von Art. 5 Abs. 2 des Bundesgesetzes. 3 Es ist zuständig zur Einsetzung eines unabhängigen Kontrollorgans im Sinne von Art. 6 des Bundesgesetzes.

§ 3

Zuständigkeit: Einigungsamt 1 Das kantonale Einigungsamt amtet als ständiger Ausschuss von Sachverständigen im Sinne von Art. 11 des Bundesgesetzes. 1) SR 221.215.311. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 221.215 Kanton Schaffhausen 2 Das Volkswirtschaftsdepartement leitet die Gesuche um Allgemeinverbindlicherklärung zur Begutachtung an das kantonale Einigungsamt weiter, sofern sich eine solche nicht von vornherein als überflüssig erweist.

§ 4

Inkrafttreten 1 Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2011 in Kraft. 2 Sie ist im Amtsblatt zu veröffentlichen2) und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen. 3 Sie ersetzt die Verordnung über den Vollzug des Bundesbeschlusses vom 23. Juni 1943 über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen. 2) Amtsblatt 2011, S. 671. Kanton Schaffhausen 221.215 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle 17.05.2011 01.06.2011 Erlass Erstfassung Abl. 2011, S. 671 221.215 Kanton Schaffhausen Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle Erlass 17.05.2011 01.06.2011 Erstfassung Abl. 2011, S. 671

← Find another law