Art. 1
Art. 5 des Protokolls 31 des Abkommens wird wie folgt geändert: 1. In Abs. 8 wird folgender Gedankenstrich angefügt: "- 32000 D 0293: Beschluss Nr. 293/2000/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Januar 2000 zur Annahme eines Aktionsprogramms der Gemeinschaft (Daphne-Programm) (2000 bis 2003) über vorbeugende Massnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen (ABl. L 34 vom 9.2.2000, S. 1)." 2. Abs. 5 erhält folgende Fassung: 5) Die EFTA-Staaten beteiligen sich an den unter den ersten beiden Gedankenstrichen von Abs. 8 genannten Programmen und Massnahmen ab 1. Januar 1996 und an dem unter dem dritten Gedankenstrich genannten Programm ab 1. Januar 2000."