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Quartiergestaltungsplan «Poststrasse»

Baar · 7.2.5-4 · communal act

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1 provision

A Gemeinde Baar Suter e von Känel * AG Orts- und Regionalplaner BSP SIA Kleinstrasse 15_8008 Zürich Quartiergestaltungsplan Poststrasse Situation 1:500 Abteilung Planung/Bau: 77, Leqpeesé Zo00 Der Bauverwalter: //%ä\}l__ Vom Gemeinderat festgesetzt am: /4. Aufisl 200 o /fl . / . % Der Gemeindeprasident: A 222 < Der Gemeindeschreiber: ” 32243 - 14.7.2000 Telefon 01/252 74 80 _ Fax 01/252 05 46 _ e-mail svkplaner@swissonline.ch Festlegungen zur Nutzung: Geltungsbereich Gebiets-Einheiten ‘3 ?{0 max. Geschossflache pro Gebiets-Einheit (m2 inkl. DG) 87i Festlagungen zur Bebauung: Baubereiche Randbebauung bzw. Innenbebauung E_ am &n Arkaden Z Hofbauten < > Schragdécher Festlegungen zur Erschliessung: Ein- und Ausfzhrten Tiefgaragen (punktiert: 2. Prioritat) ik Direkteinfahrten 0000 Oeffentliches Fusswegnetz Festiegungen zum Freiraum: Freiraumzellen Strassenraumgestaltung Poststrasse /& T — | LTUnyouchipialinopic. - - - é‚ . . . . . - - - - - - - - /\ — . - - . . _- —— -7 ____________________________ T K 6‘\99 Bahnhof SBB { ! ! 2, i ! > —— —— J A g | —__ O © OE © GD $ OD GE > : . S O $ CM /: \ % . o ® ) 7] T ara -r T Ü ““ ı ; ! ! i n . ) 11590 37\% c 12700 O D_ — 01010 o Postdfraste . =0Tt "‘—i D [ O oIS n \ f > Kreuzplatz — ) P Die Richtigkeit bescheinigt der Nachfiihrungsgeometer: Knecht und Gatzi Ing.- und Vermessungsbiiro AG Unterstrichene Grundstücke sind noch nicht rechtsalltia. R24N Raar 2N Na 1QaQ Festlegungen zur Nutzung: Gebiets-Einheit Mit den Gebiets-Einheiten wird das Planungsgebiet in zweckmaéssig abgrenzbare Teilflachen gggliedert. Es ist anzustreben, die einzelnen Bebauungspline auf diese Gebiets-Einheiten abzustimmen. ; Maximale Geschossfläche pro Gebiets-Einheit Die maximale Ausnützung pro Gebiets-Einheit wird mit der Geschossfläche ohne Aussenwandquerschnitte, jedoch in Abweichung von $ 12 Abs. 2 V PBG unter Einschluss der Dachgeschosse ausgedrückt. Die Ausnützung der einzelnen Grundstücke kann aufgrund der Parzellierung und der angestrebten Bebauungsstruktur unterschiedlich sein. Allfällige Nutzungsausgleiche sind innerhalb derselben Erschliessungs- bzw. Bebauungsplan-Einheit vorzunehmen. * Wohnnutzungen (im Plan nicht dargestellt) Eine Lockerung des in der Bauordnung für die Kernzone festgehaltenen Wohnverbotes im Erdgeschoss drängt sich nicht auf. Bei Bedarf kann dies fallveise im nachfolgenden Bebauungsplan festgelegt werden. * Lärm (im Plan nicht dargestellt) Für Liegenschaften an der Dorfstrasse, der Rathausstrasse, der Neugasse sowie teilweise der Bahnhofstrasse (GS-Nrn. 30, 31) ist zusammen mit dem Bebauungsplan ein Lärmgutachten zu erstellen, welches nachweist, dass die massgebenden Belastungsgrenzwerte lärmempfindlicher Räume namentlich bei Wohnnutzungen eingehalten werden können, Festlegungen zur Bebauung: * Baubereiche Randbebauung . Die Baubereiche fiir die Randbebauung basieren auf einer Tiefe von 15.00 m, die geméss Angaben im Plan stellenweise vergréssert werden kann. Es sind vier Vollgeschosse und ein Dachgeschoss zuléssig, wobei eine Gesamthéhe von 16.50 m einzuhalten ist. Davon ausgenommen sind die strassenseitigen Vorbauten in den Baubereichen beidseits der Neumdihle, die nur drei Vollgeschosse mit einer Gesamthéhe von max. 10.90 m aufweisen dürfen (vgl. Projekt Gotthard). Die strassenseitigen Baubereichsgrenzen sind als Baulinien mit Anbaupflicht umzusetzen. * Baubereiche Innenbebauung Die im Plan dargestellten Baubereiche fiir die Innenbebauung sind bezüglich ihrer Hauptausrichtung verbindlich. Sie kénnen jedoch im Sinne eines Projektierungsspielraumes im Rahmen der Bauvorschriften um max. 10° abgedreht, in ihren Abmessungen geringfligig verandert und zur Sicherstellung der Vertikalerschliessung erweitert werden. In der Regel sind vier Vollgeschosse und ein Dachgeschoss zuléssig, wobei eine Gesamthohe von 16.50 m einzuhalten ist. Davon ausgenommen ist der bestehende Silo, der in den bestehenden Ausmassen umgebaut werden darf. * Arkaden In den bezeichneten Bereichen entlang der Bahnhofstrasse, der Neugasse, der Rathausstrasse und der Dorfstrasse sind durchgehende, dauernd &ffentlich zugéangliche Arkaden vorzusehen. Im Interesse einer gewissen Grosszugigkeit soll fir die lichte Hohe ein Mindestmass von rund 3.50 m vorgegeben werden. Das definitive Mass ist in den Bebauungsplénen verbindlich zu regeln. * Hofbauten Diese Signatur bezeichnet vorhandene kleinere Gebéude, die sich innerhalb von Freiraumzellen befinden. Die Geschossflédchen dieser Bauten können in den Ausnutzungsnachweis miteinbezogen werden. Die Hofbauten sind auf einen langerfristigen Eestand ausgerichtet; sie dürfen nicht durch gréssere Gebaude an derselben Lage ersetzt werden. * Schrägdächer Im Interesse einer homogenen Dachlandschaft im erweiterten Bahnhofbereich sind Neubauten in der Regel mit Flachdächern auszubilden. Die Schrägdachform ist für die Neumühle vorgegeben, entlang der Dorfstrasse ist sie in ortsbaulich begründeten Fällen möglich. Festlegungen zur Erschliessung: * Abstellplätze (im Plan nicht dargestellt) Pro 100 m2 effektiver Geschossfläche ist höchstens ein Abstellplatz für Motorfahrzeuge zulässig. Pro Abstellplatz sind mindestens 2 Abstellgelegenheiten für Zweiräder vorzusehen. Möglichst viele Abstellplätze für Motorfahrzeuge sind unterirdisch anzuordnen, oberirdisch sind nur wenige behindertengerechte Besucher- und Kundenparkplätze zulässig. Der Tiefgarage-Richtplan ist für die Organisation der unterirdischen Parkierung wegleitend. * Ein- und Ausfahrten Tiefgaragen Die Ein- und Ausfahrten der insgesamt sechs Tiefgaragen sirid im näheren Bereich der festgelegten Standorte vorzusehen (ca. 5 m). Die Rampen sind zu überdachen, damit die Auswirkungen der Immissionen möglichst begrenzt bleiben. Unterirdische VerknUpfungen einzelner Tiefgaragen sind zu vermeiden. Falls solche Verknipfungen trotzdem vorgesehen werden sollen, sind sie in den betreffenden Bebauungsplänen verbindiich zu regeln. * Direkteinfahrten Von der Rathausstrasse (Durchfahrt bei Rest. Krone) und der Dorfstrasse her (Post) ist je eine untergeordnete Direkteinfahrt in das Quartiergestaltungsplangebiet zulässig. * Oeffentliches Fusswegnetz Das offentliche Fusswegnetz umfasst Arbeits-, Einkaufs-, Schul- und Wanderwege. Unter dem Blickwinkel der Sicherheit besonders zu beachten sind die Querungen der Poststrasse im Bereich der zahlreichen Ein- und Ausfahrten. Festlegungen zum Freiraum: * Freiraumzellen Die Freiraumzellen sind Aussenraume, die in erster Linie durch die umgebende Rand- und Innenbebauung gefasst werden. Hofbauten sind Teil dieser Freiraumzellen, die nicht identisch sind mit Griinflachen. Spiel- und Aufenthaltsbereiche sollen méglichst in diesen Freiraumzellen angeordnet werden. Bestehende Abstellplatze in den Freiraumzellen sind bei baulichen Verénderungen zu entfernen oder unterirdisch zu kompensieren. * Strassenraumgestaltung Poststrasse Entlang der Poststrasse ist die Strassenraumgestaltung zu verbessern. Dabei sind namentlich die Fusswegquerungen und die Ein- und Ausfahrtsbereiche der Tiefgaragen gestalterisch einzubinden ui~d die Vorbereiche zwischen den Fassaden und der Fahrbahn aufeinander abzustimmen. Hinweis: Der Bericht zum Quartiergestaltungsplan ist als integrierender Bestandteil des Planwerkes zu beachten. Er enthélt Grundgedanken, Begriindungen und Erlauterungen zu inhaltlichen Fragen. Auch die Rechtswirkung des Quartiergestaltungsplanes ist darin festgehalten. — Grundbuchplankopit| Gemeinde Baar &2CS : t“ ‘ Gemeinde Baar a Quartiergestaltungsplan Poststrasse Tiefgarage-Richtplan 1:500 ______ 7 7 Z - ' ®& T i > N H Ha ® 1 Ji .’/ ,r/ ili A\ ‘\ \ \ \ \ g \\ Z L / \1 Abteilung Planung/Bau: 47 Aleeseed 2000 ]|i Der Bauverwalter: // %\//fi\, [ a / n Vom Gemeinderat festgesetzt am: 4£. Aujun! Zeoa \ ; Z - "\\ \ 8‘,"{ } Der Gemeindepräsident: ,/;/0 /fl%&é \ Ty > &o / \ . ! 1 Der Gemeindeschreiber: - [ ARy (4 / / 2495, ! i ! -/ s . RSN [~ ‘ / — / ! L Suter ¢ von Kénel * AG 32243 - 14.7.2000 Orts- und Regionalplaner BSP SIA . Kleinstrasse Zürich Telefon 01/252 Fax 01/252 05 46 _ e-mail svkplaner@swissonline.ch Poststrasse Information: Geltungsbereich Quartiergestaltungsplan Magliche Anordnung Tiefgaragen Ein- und Ausfahrt Rampe Magliche Verkniipfungen je nach Etappierung Baubereiche Quartiergestaltungsplan oı _}__' v Fahrtrichtungen L] \\ Tl— — —>> Die Richtigkeit bescheinigt der Nachfiihrungsgeometer: Knecht und Gétzi

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