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Verordnung über Entwässerungs- und Abwasseranlagen des Rheinhafens Au, Muttenz

Basel-Landschaft · 421.16 · ordinance

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Contents: 8 provisions
  1. § 1
  2. § 2
  3. § 3
  4. § 4
  5. § 5
  6. § 6
  7. § 7
  8. § 8

8 provisions

§ 1

Geltungsbereich 1 Diese Verordnung regelt die Finanzierung der Abwasseranlagen des Rheinhafens Au, Muttenz (nachfolgend: Rheinhafen), sowie die Kompetenz für die Anschlussbewilligung.

§ 2

Grundstücke im Baurecht 1 Besteht auf einem Grundstück ein Baurecht, werden der Baurechtnehmer bzw. die Baurechtnehmerin durch diese Verordnung belastet.

§ 3

Bewilligung für den Kanalisationsanschluss 1 Die kantonale Bewilligung für den Anschluss an die Kanalisation des Rheinhafens erteilen die Rheinhäfen. 2 Diese unterbreiten die Gesuchsunterlagen dem Amt für Umweltschutz und Energie zur Stellungnahme.

§ 4

Erschliessungsbeitrag 1 Der Erschliessungsbeitrag beträgt 9.00 CHF pro m² erschlossene Baurechtsfläche. 2 Die Erschliessungsbeiträge sind geschuldet, sobald die Baurechtsfläche an das Kanalisationsnetz des Rheinhafens angeschlossen werden kann.

§ 5

Anschlussbeitrag 1 Der Anschussbeitrag beträgt 12.00 CHF pro m² versiegelter und an die Kanalisation angeschlossener Baurechtsfläche. 2 Der Anschlussbeitrag ist geschuldet, sobald die Baurechtsfläche an die Abwasseranlage angeschlossen wird. 1) GS 31.323, SGS 421 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 34.0807 2 421.16

§ 6

Fälligkeit und Verzugszins 1 Die Beiträge werden mit Eintritt der Rechtskraft der Beitragsverfügung fällig. 2 Nach Ablauf von 30 Tagen seit Erhalt der Beitragsverfügung wird ein Verzugszins von 5% erhoben.

§ 7

Übergangsbestimmung 1 Die Beiträge für Baurechtsflächen, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits an die Abwasseranlagen angeschlossen sind oder werden könnten, verjähren zwei Jahre nach Inkraftreten dieser Verordnung.

§ 8

Inkrafttreten 1 Diese Verordnung tritt am 15. Januar 2003 in Kraft. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 34.0807 3 421.16 Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum Beschlussdatum Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit 21.01.2003 22.01.2003 Erlass Erstfassung GS 34.0807 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 34.0807 4 421.16 Änderungstabelle - Nach Paragraf Element Beschlussdatum Inkraft seit Wirkung Publiziert mit Erlass 21.01.2003 22.01.2003 Erstfassung GS 34.0807 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 34.0807

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