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Feuerwehrordnung Anhang 1 - Entschädigung für Feuerwehreinsätze

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Anhang 1 - Feuerwehrordnung Anhang 1 – Entschädigungen für Feuerwehreinsätze I. Entschädigung für Einsätze und Dienstleistungen Kategorie Entlöhnung AdF (brutto) pro Stunde1 Weiterverrechnung der Dienstleistung Einsätze A Nicht verrechenbare Einsätze CHF 60.00 keine Brandeinsätze, Explosionen, Elementarereignisse B Verrechenbare Einsätze u. Dienstleistungen für Dritte CHF 60.00 CHF 60.00 Umweltgefährdende und -schädigende Ereignisse, Sicherungs- und Behebungsmassnahmen, Ölwehr, Aufräumarbeiten, Erstellung von Notabdeckung, Personensuche, Strassenrettungsdienst, … C Dienstleistungen CHF 60.00 CHF 60.00 Brandschutz- und Kleinlöschgeräteschulungen für Dritte, Feuerwachen bei Veranstaltungen, Wespennester, … Dienstleistungen im Auftrag der Gemeinde CHF 60.00 N/A Brandschutzkontrollgänge mit Ingenieurbüro, Erstellung von Einsatzplänen, … D Planbare Arbeiten und Einsätze für die Gemeinde CHF 50.00 N/A Depotarbeiten, Reparaturen, Wartungsarbeiten, Retablieren, Prüfen, Materialbereitstellung 1 keine Abzüge bis CHF 4'200.00 jährlich. Anhang 1 - Feuerwehrordnung II. Entschädigung für Verkehrs- und Parkdienst Veranstaltungen Entlöhnung AdF (brutto) pro Std Weiterverrechnung der Dienstleistung Beispiele Veranstaltungen von Privatpersonen und Firmen CHF 60.00 CHF 60.00 / h Hochzeiten, Geburtstagsfeiern, Weihnachtsfeiern, Firmenveranstaltungen, … Veranstaltungen der Dorfvereine CHF 60.00 Keine, bei der 1. Veranstaltung im Jahr Unterhaltung Kirchenchor, Musikkonzert Konkordia, Bongertfest Musikverein, … Veranstaltungen Land, Landesinstitutionen und -verbände CHF 60.00 Keine, bei der 1. Veranstaltung im Jahr Veranstaltungen und Vorträge der Regierung oder Liechtenstein-Instituts, Schülerpreisträgerkonzert, … Veranstaltungen der Gemeinde CHF 60.00 N/A Apéros und Empfänge der Gemeinde, Slow Up, Gemeindespieltag, … Veranstaltungen Unterländer Vereine CHF 60.00 Keine Aktion blühendes Unterland, Winzerfest, … (besonderes Nahverhältnis zur dörflichen Gemeinschaft) Parteiveranstaltungen CHF 60.00 Keine Parteitage, Veranstaltungen der Ortspartei, … Bundessänger- und Verbandsmusikfest Keine Keine Keine Weiterverrechnung, wegen besonderem Nahverhältnis zur dörflichen Gemeinschaft Kirchliche Veranstaltungen Keine Keine Fronleichnam, Mai Lichterprozession, Maria Himmelfahrt, … Anhang 1 - Feuerwehrordnung III. Weiterverrechnung von Materialien Einsatzbedingte Ersatzbeschaffung von Verbrauchsmaterial, Reparatur und Reinigung von Einsatzmaterial werden dem Verursacher zu Selbstkosten weiterverrechnet. Fahrzeuge Grundgebühr Tarif pro Stunde Tanklöschfahrzeug CHF 300.00 CHF 100.00 Rüstwagen CHF 300.00 CHF 100.00 Materialtransportfahrzeug 3.5 t CHF 50.00 CHF 40.00 Mannschaftstransport- u. Zugfahrzeug CHF 50.00 CHF 40.00 Löschpumpe CHF 100.00 CHF 80.00 Motorspritze CHF 50.00 CHF 40.00 Fahrzeuge des Stützpunktes werden analog verrechnet. Anhänger werden nicht verrechnet. Geräte Tarif pro Stunde Lüfter CHF 20.00 Notstromaggregat CHF 20.00 Tauchpumpe CHF 20.00 Wärmebildkamera CHF 20.00 Motorsäge, Trennschleifer usw. CHF 20.00 Flaschen für AS-Gerät CHF 15.00 / Flasche Die Verrechnung erfolgt nach Aufwand. IV. Verrechnung von Fehlalarmen Grundgebühr 1. Fehlalarm pro Kalenderjahr gratis 2. Fehlalarm pro Kalenderjahr CHF 500.00 Neben der Entschädigung der Mannschaft und den Kosten für die Fahrzeuge wird ab dem 2. Fehlalarm eine zusätzliche Gebühr erhoben. Die Nutzer solcher Anlagen sind auf den Sachverhalt aufmerksam zu machen. 3. Fehlalarm pro Kalenderjahr CHF 1’000.00 4. Fehlalarm pro Kalenderjahr CHF 1'500.00 Mutwillige Auslösung CHF 2'000.00

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