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Verordnung über das Waldreservat Cheyres-Font

Fribourg · 721.3.35 · ordinance

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Contents: 2 provisions
  1. Art. 1 Waldreservat Cheyres-Font – V 721.3.35
  2. Art. 2

2 provisions

Art. 1 Waldreservat Cheyres-Font – V 721.3.35

1 Der Wald, der sich innerhalb des Perimeters des am 16. Dezember 2024 vom Amt für Wald und Natur erstellten Plans im Massstab 1:10'000 befindet und eine Fläche von 43,12 ha umfasst, wird zum Waldreservat Cheyres-Font erklärt. Es handelt sich um ein Totalreservat. 2 Der Plan des Perimeters ist Bestandteil dieser Verordnung und kann beim Amt für Wald und Natur eingesehen werden. Waldreservat Cheyres-Font – V 721.3.35 3 Das Waldreservat bleibt ab dem 15. Dezember 2024 für die Dauer von 50 Jahren bestehen.

Art. 2

1 Innerhalb des Reservats sind sämtliche waldbaulichen Eingriffe und die Erstellung von Bauten und Anlagen verboten. 2 Folgende Eingriffe und Tätigkeiten sind jedoch weiterhin möglich: a) waldbauliche Massnahmen zum Entfernen von Bäumen oder Ästen, die auf Landwirtschaftsland, auf eine Strasse oder auf einen Weg der sanften Mobilität gefallen sind; b) Benutzung, Markierung und Unterhalt dieser Wege; c) Eingriffe im Falle von Borkenkäferkalamitäten im Waldreservat, sofern dadurch benachbarte Wälder bedroht werden; solche Eingriffe müssen vom Amt für Wald und Natur verordnet werden; d) Massnahmen zur Bekämpfung von invasiven gebietsfremden Arten; e) Zugang für den periodischen Unterhalt (Reinigung, Reparatur, Sanierung) von Gräben, Wasserleitungen und Kanalisationen; f) Ausüben der Jagd und Sammeln von Pilzen unter Vorbehalt der einschlägigen Gesetzgebung. 3 Bei waldbaulichen Massnahmen werden die Bäume in den Wald gezogen und im Wald belassen. 4 Bei Eingriffen gegen Borkenkäfer wird gefälltes Holz im Reservat am Boden liegengelassen, nachdem es ausgeästet und allenfalls entrindet wurde. Waldreservat Cheyres-Font – V 721.3.35 Änderungstabelle – Nach Beschlussdatum Beschluss Berührtes Element Änderungstyp Inkrafttreten Quelle (ASF seit 2002) 02.12.2025 Erlass Grunderlass 01.12.2025 2025_093 Änderungstabelle – Nach Artikel Berührtes Element Änderungstyp Beschluss Inkrafttreten Quelle (ASF seit 2002) Erlass Grunderlass 02.12.2025 01.12.2025 2025_093

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