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Bebauungsplan «Zehnderhof»

Neuheim · 7.2.2-3 · communal act

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1 provision

Gemeinde Neuheim Kanton Zug Bebauungsplan "Zehnderhof' Plan Nr: Ersetzt Plan Nr: Datum: ß\31'> oZ 6öP a\ 04.07.2011 , rev. 26.07.2012 1:500 Vom Gemeinderat beschlossen am: D~r~ e¼C~~l 1 t. MAI 10n / 0 4. MRZ. 10!3 D r Gemeindeschreiber: Von der Baudirektion I Vom Amt für Raumplanung vorgeprüft am: 1. Publikation im Amtsblatt Nr.10 und 11 Vom : 08. und 15. März 2013 Der Ge7'"\ndepräsidej 1 V\..f/. /Jjhli..... 2. Publikation im Amtsblatt Nr. 1 und 2 Vom: 03. und 10. Januar 2014 Der Baudirektor I er Kantonsplaner: 1. Öffentliche Auflage auf der Bauabteilung Vom: 0 B. MRZ. 1913 Bis: 0 6. M"R. 2013 eA am: 2 ~- NOIJ. 2013 r Gemeindeschreiber: 2. Öffentliche A flage auf der Bauabteilung Vom: 03. Januar 2014 Bis: 22. Januar 2014 Vom Regierungsrat / VaA EJer BelielireldieA des Kantons Zug genehmigt am· AegfGrung sra t 25. MRZ2014 des Kantons Zug Legende Inhalt das Beschlusses F-- -- -- Perimeter A ► --------,1 1 1 1._______ ., "' Abzubrechende Bauten Baubereiche (Ziff. 3) max. Höhe m. ü. M. (Ziff. 3) Zu-/ Wegfahrten (Ziff. 7) überirdische Parkplätze (unversiegelt) (Ziff. 8) Tiefgarage (Ziff. 8) Gedeckte Veloabstellplätze (Ziff. 9) lnfonnatlonslnhalt ~ I Sichttelder poooool ™ 1 1 (: ) 0 1 1 IEI 1 I 677.85 m ü. M. 677.20 m ü. M. 677.85 m ü. M. ·- ·- ·-·-·-·- ·- Y ·· - ·- ~ 1L-----J N • I1----.J '674.00 m 0. M. i ~ ,~ ''•o00 ' ,-' i .,.. Erschliessungsfläche (Asphalt) Erschliessungsfläche (Natursteinpflaster mit einheimischen Steinen) Fussweg (Ziff. 10) Bauerngarten (Ziff. 12) Begrünter Freiraum (inkl. Zugänge) Hecke Hochstammbäume/Heister(Ziff. 14) Entsorgungsstelle (Ziff. 18) Bestehende Gebäude • • •bestehendes Terrain 1 Schnitt A-A 1:500 • ' bestehendes - r ~;s~;h-endes Terrain Mitte Terrain West 677.85 m ü. M. 674.00 m ü M. Schnitt B-B Maiackerstrasse 1:500 •0 1;; •g 1~ • ,:~ • I 634 (6048) 11 6001 - 38 Situationsplan 1:500 300 5 10 20 L-17.__ ____.1 40 50m 1 E9 Bestimmungen ZWeck 1. Der "Bebauungsplan Zehnderhof' , 6345 Neuheim bezweckt: • Das Bauernhaus Assek Nr. 22a), am Lindenweg 2, Gebäude A (Zehnderhof) wird erhalten und unter Denkmalschutz gestellt, • Neubauten müssen städtebaulich optimal eingeordnet werden, • Es soll eine hohe Freiraumqualität enstehen . Bebauung 2. 3. 4. 5. Projektpläne vom 04.07.2011 , liegen dem Bebaungsplan zugrunde Bauten, Anlagen und Freiraum sind sowohl als Einzelteile als auch im Gesamtzusammenhang des Ortes überdurchschnittlich gut zu gestalten. Gebäude dürfen nur innerhalb der im Plan bezeichneten Baubereiche erstellt werden. Vorspringende Gebäudeteile dürfen den Baubereich nicht überragen. Die in den Baubereichen festgelegten Höhenkoten dürfen nur durch untergeordnete technische Aufbauten überschritten werden. Die Bauten müssen von Wiesland umgeben sein und die Fläche zwischen den Bauten muss platz.artigen Charakter haben. In den Baubereichen B und C sind nur Flachdächer zugelassen. Die Volumen B und C sind mit Holz zu verkleiden. Es sind Einzelfenster einzubauen. Die Detailgestaltung ist mit der Denkmalpflege abzusprechen . Das zu schützende Gebäude A (Zehnderhof) ist fachgerecht zu restaurieren. Der nördliche Anbau kann abgerissen werden. Nutzung 6. Es sind Wohnungen und höchstens massig störende Betriebe zulässig . Der Wohnanteil muss mindestens 80 % betragen . Erschllessung 7. Die ZuMund Wegfahrten dürfen nur an den bezeichneten Stellen erfolgen . 8. In den Sockelgeschossen dürfen max. 17 Autoabstellplätze realisiert werden, welche im Verhältnis der 9. 10. 11 . Geschossflächen den einzelnen Baubereichen zuzuordnen sind. In den bezeichneten Bereichen dürfen maximal vier Autoabstellplätze für BesucherM und Kundschaft erstellt werden. Es sind mindestens 26 Veloabstellplätze zu erstellen. Diese sind an gut zugänglicher Lage, in den Gebäuden, vorzusehen. Die im Plan bezeichneten Fusswege/Hauszugänge müssen eine Breite von mindestens 1,5 m auf'..veisen. Fusswege sind mit einem wasserdurchlässlgen Belag auszuführen und wo notwendig als Notzufahrt auszugestalten (min. 2,50 m breit). Feuerwehrzufahrten sind zu gewährleisten. Hydranten sind in genügender Anzahl bereit zu stellen. Gebäudeabstände haben den gültigen VKF Bradschutzrichtlinien zu entsprechen . Freiraum 12. Der im Plan bezeichnete Bauergarten ist als begrünter Freiraum zu behalten und in Abstimmung auf das 13. 14. 15. 16. Umwelt 17. Kulturobjekt Bauernhaus Zehnderhof zu gestalten. Der bestehende Brunnen wird von der Südostecke auf den Innenhof des Grundstückes versetzt. Die Erschliessungsfläche und der begrünte Freiraum sind nach dem Situationsplan 1:500 zu gestalten. Der Freiraumgestaltungsplan Mst. 1:200 von 4. Juli 2011 , rev. am 26.07 .2012 ist wegweisend für die weitere Bearbeitung und stellt einen Bestandtei l dieses Bebauungsplanes dar. Bäume sind wie im Plan eingezeichnet als einheimische, standortgerechte Hochstammbäume zu pflanzen. Diese sind bei Abgang zu ersetzen . Bei den Hecken sind einheimische Gehölze zu verwenden Die Flachdächer sind soweit sie nicht als Terrasse oder als Zugänge zu technischen Einrichtungen genutzt werden, extensiv zu begrünen. Mit dem Baugesuch ist ein detaillierter Umgebungsplan mit Pflanzplan und Materialkonzept der Bodenbeläge einzureichen . Neubauten sind nach dem zur Baubewilligung des Projektes gültigen Minergiestandarts zu erstellen. Wärmeerzeugung durch Wärmepumpe oder Holzschnitzel, Warmwasser nach Möglichkeit mit Solarenergie . Ver- und Entsorgung 18. Im bezeichneten Bereich ist eine gemeinsame Entsorgungsstelle einzurichten, nach Möglichkeit ein Unterflurcontainer. 19. Die Entwässerung des Grundstückes hat gemäss der gültigen Norm SN 592 000 (Liegenschaftsentwässerung) zu erfolgen. Versickerung von unverschmutztem Abwasser ist mittels Versickerungsmulden und Retentionsanlagen anzustreben . Sdtlusabestlmmgungen 20. Sofern dieser "Bebauungsplan Zehnderhof' keine abweichenden Bestimmungen enthält, gilt die jeweilige Bauordnung. Der Gemeinderat kann im Sinne vom§ 31 der Verordnung zum Planungs- und Baugesetz 0J PBG) Ausnahmen gestatten .

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