SSG 153.310 Einreihungsplan (ERP) (Gemeinderatsbeschluss Nr. 716 vom 20. Dezember 2002)* Administrative Funktionen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 120 Sachbearbeitung 130 Höhere Sachbearbeitung 131 Höhere Sachbearbeitung; Variante Informatik Handwerklich-technische Funktionen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 210 Betriebsangestellte 220 Handwerklich-technische Angestellte 221 Handwerklich-technische Angestellte; Variante Hauswartschaft 230 Höhere technische Angestellte Soziale Funktionen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 300 Soziale Funktionen Führungsfunktionen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 410 Administrative Führungsfunktionen 420 Handwerklich-technische Führungsfunktionen * Mit Revisionen vom 25.8.2005 (GRB Nr. 536), 26.7.2007 (GRB Nr. 587), 20.8.2009 (GRB Nr. 506), 4.8.2011 (GRB Nr. 417), 23.12.2015 (GRB Nr. 660, in Kraft seit 1.2.2016), 20.12.2017 (GRB Nr. 717, in Kraft seit 1.1.2018), 2.7.2025 (GRB Nr. 521, in Kraft seit 1.8.2025) sowie 15.10.2025 (GRB Nr. 744, in Kraft seit 1.12.2025) Kette 120: Sachbearbeitung SSG 153.310 120.01 120.02 120.03 120.04 120.05 120.06 120.07 120.08 120.09 Erledigen einfachster administrativer Aufgaben nach konkreten Anweisungen - Ausfüllen von Formularen und Listen - Fotokopieren und Heftarbeiten - Sortier- und Ablagearbeiten - Erteilen einfacher Auskünfte - Einfache Sichtkontrolle - Versand/Botengänge Erledigen einfacher administrativer Aufgaben nach konkreten Anweisungen - Schreiben einfacher Korrespondenz nach Vorlage - Ausfüllen von Formularen - Fotokopier- und Heftarbeiten - Erteilen einfacher Auskünfte - Einfache Datenerfassung - Ablage / Archivierung - Aufsichtsfunktion - Botengänge, Post abholen und verteilen Erledigen einfacher administrativer Aufgaben nach konkreten Anweisungen - Schreiben einfacher Korrespondenz nach Vorlage - Selbständiges Bearbeiten eines begrenzten Aufgabenbereiches - Bedienen einer Telefonzentrale; Empfang - Auskunftserteilung im Aufgabenbereich - Kontrollarbeiten - Datenerfassung und – aktualisierung - Führen einer Kasse - Kontrollieren von Belegen Erledigung einfacher administrativer Aufgaben Weitgehend selbständiges Bearbeiten mehrerer Aufgabenbereiche innerhalb eines Sachbereiches - Verantwortlich für den Empfang der Kundschaft mehrerer Organisationseinheiten - Auskunftserteilung in den Aufgabenbereichen - Korrespondenz nach Stichworten und Diktat und/oder Kurz- und Routinekorrespondenz selbständig - Führen von Dokumentationen und Registraturen, Fristenkontrollen usw. - Mitarbeit im Finanz- und Rechnungswesen - Mitarbeit bei der Ausbildung von Lernenden - Ausleihe/Beratung im Bereich Informations- und Dokumentationswesen sowie spezifischen Aufgaben - Die Aufgaben sind genau umschrieben - Die Aufgaben sind genau umschrieben - Die Aufgaben sind grösstenteils genau umschrieben - Die Aufgaben sind grösstenteils genau Ausbildung / Praxiskenntnisse, Keine Ausbildungsanforderungen Ausbildung / Praxiskenntnisse, Berufliche Grundbildung mit eidg. Berufsattest1 Ausbildung / Praxiskenntnisse, Berufsattest1 Ausbildung / Praxiskenntnisse, 1 Siehe mögliche alternative Ausbildungsprofile im Leitfaden zu Einreihungsplan Kette 120: Sachbearbeitung SSG 153.310 120.10 120.11 120.12 120.13 120.14 Weitgehend selbständiges Bearbeiten von administrativen Aufgaben mehrerer Aufgabenbereiche innerhalb eines Sachbereiches - Einfache Korrespondenz selbständig, nach Stichworten oder Diktat - Beschaffen und Aufarbeiten von Unterlagen - Verfassen von einfacheren Berichten, Aktennotizen und Protokollen - Ausstellen von Bescheinigungen, Dokumenten, Zeugnissen etc. - Umfassende Auskunftserteilung über diverse Aufgabenbereiche - Führen von Dokumentationen und Registraturen - Führen von einfachen Verhandlungen - Vorbereiten von Entscheiden - Vornehmen von Abklärungen und Koordinationsaufgaben - Rechnungsführung für ein Teilgebiet - Führen einer grösseren Kreditorenbuchhaltung, inkl. Zahlungsverkehr - Verantwortung für die Ausbildung von Lernenden Selbständiges Bearbeiten von administrativen Aufgaben mehrerer Aufgabenbereiche innerhalb eines Sachbereichs - Korrespondenz selbständig, nach Stichworten oder Diktat - Beschaffen und Aufarbeiten von Unterlagen - Verfassen von Berichten, Aktennotizen und Protokollen - Umfassende Auskunftserteilung über diverse Aufgabenbereiche - Ausstellen von Bescheinigungen, Dokumenten, Zeugnissen etc. - Führen von Dokumentationen und Registraturen - Führen von einfachen Verhandlungen - Vorbereiten von Entscheiden - Vornehmen von Abklärungen und Koordinationsaufgaben - Verantwortung für die Ausbildung von Lernenden - oder - Selbständiges Arbeiten im Bereich Informations- und Dokumentationswesen - Qualifizierte Mitarbeit im Finanz- und Rechnungswesen - Durchführung von Revisionen auf einem Teilgebiet - Einfache Rechnungsführung für eine kleinere Verwaltungseinheit Selbständiges Bearbeiten von anspruchsvollen administrativen Aufgaben - Mitarbeit bei der Beschaffung und Aufarbeitung von komplexen Unterlagen (inkl. Zwischenberichte und Jahresauswertung) - Vorbereiten von Entscheiden - Ausfertigen von Verträgen - Vornehmen von Abklärungen und Koordinationsaufgaben - Beurteilen von einfachen wirtschaftlichen und/oder rechtlichen Sachverhalten - Beratung und umfassende Auskunftserteilung im Sachgebiet - Führen von Verhandlungen - Anspruchsvolle Berichte, Korrespondenz und Protokolle - Mitarbeit in Projekten - Verantwortung für die Ausbildung von Lernenden - Qualifizierte Arbeiten im Bereich Informations- und Dokumentationswesen - Qualifizierte Arbeiten im Finanz- und Rechnungswesen - Anspruchsvolle Rechnungsführung für eine grosse Verwaltungseinheit - Bearbeiten einer schwierigen komplexen Teilbuchhaltung: - Erledigen aller buchhalterischen Aufgaben ohne Abschlussarbeiten - Aufarbeiten von Zahlenmaterial nach Bedürfnissen Finanzverwaltung - Fakturieren von Dienstleistungen oder Gebühren - Zahlungsüberwachung - Fachliche Unterstellung von Mitarbeitenden möglich - Nur noch teilweise direkte Kontrolle der Arbeit - Die Aufgaben sind grösstenteils genau umschrieben - Fachliche Unterstellung von Mitarbeitenden möglich - Die Aufgaben sind umschrieben und müssen im Rahmen der Vorschriften selbständig erledigt werden - Fachliche Unterstellung von Mitarbeitenden möglich - Die Aufgaben sind teilweise nur allgemein umschrieben und müssen im Rahmen der Vorschriften selbständig erledigt werden Berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ1 Berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ1 und allgemeine Weiterbildung/Kurse Berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ und funktionsspezifische Weiterbildung auf Stufe eidg. Fachausweis1 Kette 120: Sachbearbeitung SSG 153.310 120.15 120.16 Selbständiges Bearbeiten von sehr anspruchsvollen/qualifizierten administrativen Aufgaben - Beschaffen und Aufarbeiten von komplexen Unterlagen (inkl. Zwischenberichte und Jahresauswertung) - Vorbereiten von Entscheiden - Ausfertigen von Verträgen - Vornehmen von Abklärungen und Koordinationsaufgaben - Beurteilen und bearbeiten von wirtschaftlichen und/oder rechtlichen Sachverhalten - Erarbeiten einfacherer Konzepte - Umfassende Auskunftserteilung - Umfassende Beratung - Anspruchsvolle Berichte, Korrespondenz und Protokolle - Leitung von Projekten möglich - Beurteilen von wirtschaftlichen Sachverhalten - Erlassen von Verfügungen und Treffen von Entscheiden in einem komplexen begrenzten Aufgabenbereich Führen einer Buchhaltung: - Selbständiges Bearbeiten eines Teilgebietes im Hauptbuch oder Lohnbereich - Fähigkeit einen Kontenplan zu erfassen und umzusetzen - Fachtechnische Beratung externer Stellen - Fähigkeit eingereichte fehlerhafte Daten zu erkennen und zu korrigieren - Selbständige Plausibilitätskontrollen - Berichterstattung und Information - Führen einer Nebenbuchhaltung inkl. Abschluss - Fachliche und/oder personelle Unterstellung einzelner Mitarbeitenden möglich - Die Aufgaben sind teilweise nur allgemein umschrieben und müssen im Rahmen der Vorschriften selbständig erledigt werden Berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ und funktionsspezifische Weiterbildung auf Stufe eidg. Fachausweis oder höhere Fachschule1 Kette 130: Höhere Sachbearbeitung SSG 153.310 130.15 130.16 130.17 130.18 130.19 130.20 130.21 130.22 Selbständiges Bearbeiten von Aufgaben und Projekten mit analytischen und/oder konzeptionellen Problemstellungen Beschlüssen und Verfügungen - Beschaffen und Aufarbeiten von Unterlagen und Dokumentationen - Controlling- oder Revisionsberichte verfassen - Abweichungs-/Sonderanalysen erstellen (Massnahmenplan) - Bearbeiten von Vernehmlassungen - Leiten von Projekten - Planungs-, Koordinations- und Umsetzungsaufgaben Selbständiges Bearbeiten von anspruchsvollen Aufgaben und Projekten mit analytischen und/oder konzeptionellen Problemstellungen Beschlüssen, Verfügungen und Normen - Beschaffen und Aufarbeiten von komplexen Unterlagen und Dokumentationen - Controlling- oder Revisionsberichte verfassen - Abweichungs-/Sonderanalysen erstellen (Massnahmenplan) - Bearbeiten von Vernehmlassungen - Leiten von Projekten - Fach- und organisationsübergreifende Planungs-, Koordinations- und Umsetzungsaufgaben Selbständiges Bearbeiten von sehr anspruchsvollen Aufgaben und Projekten mit analytischen und/oder konzeptionellen Problemstellungen, teilweise mit strategischer Relevanz Beschlüssen, Verfügungen und Normen - Beschaffen und Aufarbeiten von komplexen Unterlagen und Dokumentationen - Controlling- oder Revisionsberichte verfassen - Abweichungs-/Sonderanalysen erstellen (Massnahmenplan) - Bearbeiten von Vernehmlassungen - Leiten von anspruchsvollen Projekten - Komplexe Fach- und organisationsübergreifende Planungs-, Koordinations- und Umsetzungsaufgaben Selbständiges Bearbeiten von sehr komplexen und sehr anspruchsvollen Aufgaben und Projekten mit analytischen und/oder konzeptionellen Problemstellungen mit strategischer Relevanz Beschlüssen, Verfügungen und Normen - Beschaffen und Aufarbeiten von komplexen Unterlagen und Dokumentationen - Controlling- oder Revisionsberichte verfassen - Abweichungs-/Sonderanalysen erstellen (Massnahmenplan) - Führen von sehr schwierigen Verhandlungen - Leiten von anspruchsvollen Projekten - Bearbeiten von Vernehmlassungen - Sehr komplexe Fach- und organisationsübergreifende Planungs-, Koordinations- und Umsetzungsaufgaben Ausführende Funktion oder Stabsfunktion. einzelner Mitarbeitenden möglich - Die Aufgaben sind nur allgemein umschrieben und müssen im Rahmen der Vorschriften selbständig erledigt werden Ausführende Funktion oder Stabsfunktion. einzelner Mitarbeitenden möglich - Die Aufgaben sind nur allgemein umschrieben und müssen im Rahmen der Vorschriften selbständig erledigt werden Ausführende Funktion oder Stabsfunktion. einzelner Mitarbeitenden möglich Ausführende Funktion oder Stabsfunktion. einzelner Mitarbeitenden möglich Fähigkeitszeugnis EFZ und funktionsspezifische Weiterbildung auf Stufe eidg. Fachausweis oder höhere Fachschule1 Fähigkeitszeugnis EFZ und funktionsspezifische Weiterbildung auf Stufe höhere Fachschule oder Bachelor1 Bachelor1 oder Konsekutiver Master plus Fachtitel1 (z. B. Anwaltspatent) oder funktionsspezifische Weiterbildung Kette 131: Höhere Sachbearbeitung; Variante Informatik SSG 153.310 131.12 131.13 131.14 131.15 131.16 Selbständiges Entgegennehmen und Bearbeiten von Fragen und Störungsmeldungen an der Hotline sowie Informieren und Unterstützen der Anwendenden bei Betriebsstörungen und Systemunterbrüchen - Entgegennehmen, Erfassen und Klassifizieren von Störungsmeldungen, Fragen und Änderungswünschen der System- Benutzenden, Einleiten von Eskalationsverfahren - Beheben einfacher Störungen (Fernanalyse), Beantworten von einfachen Fragen und Veranlassen allfälliger Umgehungslösungen (First-Level-Support) - Weiterleiten von Störungsmeldungen und Fragen an die zuständigen Stellen; Nachführen von Störungsstatistiken - Informieren der System-Benutzenden über Störungen und betriebliche Meldungen - Aufklären der Anwendenden über den sachgerechten Einsatz der angebotenen technischen und applikatorischen Mittel - Freigeben von Zugriffsberechtigungen und Benutzerkennungen in Ausnahmesituationen - Unterstützung der Anwendenden in den Kernapplikationen - Konfiguration und Customizing der Kernapplikationen - Durchführung von Schulungen Selbständiges Installieren, Betreuen und Warten von Arbeitsplatzsystemen und deren Software und Peripherie sowie Beraten, Betreuen, Instruieren und Unterstützen der Anwendenden - Installieren, Überwachen und Warten von Arbeitsplatzsystemen (z.B. PCs), Peripheriegeräten sowie deren Software und Schnittstellen - Umsetzen von Installations- und Konfigurationsvorgaben (im lokalen Clientbereich) - Entgegennehmen, Bearbeiten und Lösen von Hardware-, Softwareproblemen - Lokalisieren, Eingrenzen und Beheben der Störungen bzw. Einleiten von Eskalationsverfahren - Nachführen von Betriebshandbüchern, Anleitungen und Checklisten - Beraten und unterstützen der Anwendenden bei Beschaffungsvorhaben und Einführung von Standard- Lösungen auf Arbeitsplatzsystemen - Standardsoftware bzw. universelle Anwendungssoftware zum persönlichen Gebrauch einzelner Anwendenden konfigurieren - Lösen von Schnittstellen- und Umwandlungsproblemen bei Standard- Anwendungssoftware - Wahrnehmen von Koordinationsaufgaben zwischen Anwendenden und Informatikstellen - Entgegennehmen von Fragen und Implementierung von Änderungswünschen der System-Benutzenden Selbständiges Installieren, Betreuen und Warten von Arbeitsplatz-, Server- und LAN-Systemen und deren Software sowie Beraten, Betreuen, Instruieren und Unterstützen der Anwendenden - Installieren, Überwachen und Warten von Arbeitsplatzsystemen (z.B. PCs), Peripheriegeräten, Servern, Netzkomponenten und Kommunikationsmitteln sowie deren Software und Schnittstellen - Umsetzen von Installations- und Konfigurationsvorgaben (Directory- Struktur, Menüsystem, Benutzeroberfläche, Datensicherung und -wiederherstellung) - Entgegennehmen, Bearbeiten und Lösen von Hardware-, Softwaresowie Netzwerk- und Kommunikationsproblemen - Lokalisieren, Eingrenzen und Beheben der Störungen bzw. Einleiten von Eskalationsverfahren - Nachführen von Betriebshandbüchern, Anleitungen und Checklisten - Beraten und unterstützen der Anwendenden bei Beschaffungsvorhaben und bei der Konzeption und Einführung von Lösungen auf Arbeitsplatzsystemen - Standardsoftware bzw. universelle Anwendungssoftware zum persönlichen Gebrauch einzelner Benutzender konfigurieren - Lösen von Schnittstellen- und Umwandlungsproblemen bei Standard- und universeller Anwendungssoftware - Wahrnehmen von Koordinationsaufgaben zwischen Anwendenden und Informatikstellen - Evaluieren von Standardsoftware und individueller Anwendungssoftware - Fachliche Unterstellung von Mitarbeitenden möglich - Die Aufgaben sind teilweise nur allgemein umschrieben und müssen im Rahmen der Vorschriften selbständig erledigt werden - Fachliche und/oder personelle Unterstellung einzelner Mitarbeitenden möglich - Die Aufgaben sind nur allgemein umschrieben und müssen im Rahmen der Vorschriften selbständig erledigt werden - Fachliche und/oder personelle Unterstellung einzelner Mitarbeitenden möglich - Die Aufgaben sind nur allgemein umschrieben und müssen im Rahmen der Vorschriften selbständig erkannt und erledigt werden Berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ im Bereich Informatik und funktionsspezifische Weiterbildung auf Stufe eidg. Fachausweis1 Mehrjährige Erfahrung (1st Level Support) sowie Kenntnisse der Kernanwendungen) Berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ im Bereich Informatik und funktionsspezifische Weiterbildung auf Stufe eidg. Fachausweis oder höhere Fachschule1 Mehrjährige Erfahrung (2nd Level Support) Bachelor1 131.12 131.13 131.14 131.15 131.16 - Arbeitszeiten gemäss Servicezeiten - Bereitschaft zur laufenden Weiterbildung - Arbeitszeiten gemäss Servicezeiten - Bereitschaft zur laufenden Weiterbildung - Arbeitszeiten gemäss Servicezeiten - Bereitschaft zur laufenden Weiterbildung Kette 131: Höhere Sachbearbeitung; Variante Informatik SSG 153.310 131.17 131.18 131.19 Bearbeiten von Aufgaben auf verschiedenen technischen Plattformen in den Bereichen Middleware, Betriebs-, Standard-, Universal- und Kommunikationssoftware - Leiten von IT-Projekten - Erfassen der Bedürfnisse und Erwartungen von Auftraggebenden; Erarbeiten von Lösungsvorschlägen und Entscheidungsgrundlagen aufgrund der erfassten Anforderungen - Evaluieren von Hardware, Betriebs-, Standard-, Kommunikations- und Universal- Anwendungssoftware - Installieren, Generieren, Anpassen, Integrieren, Austesten und Freigeben neuer Hardware, Betriebs-, Universal- und Standardsoftware - Untersuchen der Auswirkungen neuer ICT-Komponenten auf bestehende Systeme; Abgeben von Empfehlungen unter Berücksichtigung des Gesamtsystems - Unterstützen und Beraten der Systementwickelnden und -anwendenden bei systemtechnischen Fragen - Definieren und/oder Erstellen von Systemsicherungsmassnahmen und Checklisten für das Change- und Problemmanagement sowie Vorschriften zur Datensicherung - Abklären und Beheben fehlerhafter Systemzustände - Verbessern von Installations- und Übergabeprozessen - Realisieren von Konzepten für Tuning- und Performance-Aufgaben sowie zur Feststellung und Behebung/Überbrückung von Fehlerzuständen an Hardware-, Software- und Kommunikationskomponenten - Erstellen von Prozeduren, Eskalationsverfahren und Regeln des Arbeitsablaufes für Ausnahmesituationen (Recovery/Restart) - Durchführen von komplexen Rekonstruktions- und Wiederanlaufverfahren (Recovery/Restart) - Sicherstellen der Systemdokumentation und der -richtlinien - Durchführung von Schulungen Selbständiges Bearbeiten von anspruchsvollen Aufgaben mit analytischen und/oder konzeptionellen Problemstellungen als Wirtschaftsinformatiker, unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit und Qualität sowie operative und personelle Leitung eines Fachbereichs oder mehrerer Fachbereiche. - Leiten von anspruchsvollen IT-Projekten - Selbständiges Betreuen und Begleiten von Auftragsprojekten - Planen, Gestalten und Implementieren von IT-Services für den operativen Betrieb - Planen, Bereitstellen, Betreuen und Ausbauen der Anwendungssoftware - Beraten und Unterstützen in Fragen der Informationssicherheit, Bewerten von Risiken, Vorschlagen und Umsetzen von Sicherheitsmassnahmen - Zuständig für die Erhebung von Bedürfnissen und Prozessgestaltungen - Erhebung von fachlichen und betrieblichen Anforderungen mit der Kundschaft/Auftraggebenden - Mithilfe bei der Evaluation von Anwendungssoftware - Durchführung von Schulungen - Durchführung von Analysen und betriebswirtschaftlichen Bewertungen - Erstellung von Konzepten und Lösungsvarianten - Durchführen von analytischen Tätigkeiten sowie aller mit der Software- Entwicklung in Zusammenhang stehenden Arbeiten - Organisationsübergreifende Koordinationsaufgaben - Budget- resp. Kostenverantwortung im eigenen Bereich - Fachliche und/oder personelle Unterstellung einzelner Mitarbeitenden möglich - Die Aufgaben sind nur allgemein umschrieben und müssen im Rahmen der Vorschriften selbständig erledigt werden Vorwiegend leitende Funktion. - Fachliche und/oder personelle Unterstellung einzelner Mitarbeitenden möglich - Die Aufgaben sind nur allgemein umschrieben und müssen im Rahmen der Vorschriften selbständig erkannt und erledigt werden 131.17 131.18 131.19 Bachelor1 - Handyerreichbarkeit während Freizeit - Bereitschaft zur laufenden Weiterbildung - Handyerreichbarkeit während Freizeit - Bereitschaft zur laufenden Weiterbildung Kette 210: Betriebsangestellte SSG 153.310 210.01 210.02 210.03 210.04 210.05 210.06 210.07 210.08 210.09 Ausführen sehr einfacher manueller Hilfsarbeiten - Mithilfe bei einfachen Unterhalts- und Reparaturarbeiten an Strassen, Plätzen und Gehwegen - Mitarbeit bei der Pflege von Anlagen - Mitarbeit bei der Abfallentsorgung - Ausfüllen von Arbeitsrapporten Ausführen von einfacheren manuellen Arbeiten in den Bereichen Abfallentsorgung, Strassenbau, Strassenreinigung, Dienstleistungen/Anlässe, Stadtgrün, Werkhof - Mithilfe bei Reparaturarbeiten - Bedienen einfacher Maschinen und Geräte - Reinigung, Unterhalt und Pflege der Anlagen und öffentlichen Flächen - Ausfüllen von Arbeitsrapporten Ausführen manueller Arbeiten mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad in den Bereichen Abfallentsorgung, Strassenbau, Strassen-reinigung, Dienstleistungen/Anlässe, Stadtgrün, Werkhof - Mitarbeit bei handwerklichen Arbeiten und Reparaturen - Bedienen, Warten und Überwachen von Maschinen, Geräten und Fahrzeugen - Reinigung, Unterhalt und Pflege der Anlagen und öffentlichen Flächen - Reinigen von Kanälen und Schächten - Einfache administrative Arbeiten (z.B. Arbeitsrapporte, Materiallisten) Ausführen vielfältiger manueller Arbeiten mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad oder selbständiges Betreuen eines klar umschriebenen Arbeitsgebietes in den Bereichen Abfallentsorgung, Strassenbau, Strassenreinigung, Dienstleistungen/Anlässe, Stadtgrün, Werkhof - Mitarbeit bei handwerklichen Arbeiten, Reparaturen - Bedienen und Warten von Maschinen und Fahrzeugen sowie von Apparaten und/oder Betriebsanlagen - Reinigung, Unterhalt und Pflege der Anlagen und öffentlichen Flächen - Einfache administrative Arbeiten (z.B. Arbeitsrapporte, Materialbestellungen) - Gelegentliches Führen eines schweren Motorfahrzeuges (LKW) - Tätigkeiten nach konkreten Anweisungen - Die Aufgaben sind genau umschrieben Ausführende Funktion mit erhöhter Selbständigkeit und Verantwortung. - Die Aufgaben sind grösstenteils genau Ausführende Funktion mit erhöhter Selbständigkeit und Verantwortung. - Die Aufgaben sind grösstenteils genau Keine Ausbildungsanforderungen Keine Ausbildungsanforderungen Berufliche Grundbildung mit eidg. Berufsattest1 (mehrere Einflüsse) (mehrere Einflüsse) - (mehrere Einflüsse) (mehrere Einflüsse) Kette 220: Handwerklich-Technische Angestellte SSG 153.310 220.09 220.10 220.11 220.12 220.13 220.14 Ausführen qualifizierter Berufsarbeiten - Erledigen einfacher Revisions-, Reparatur-, Unterhaltsarbeiten - Überwachen, Schalten und Warten von einfacheren Betriebsanlagen oder Bedienen und Warten von Maschinen und Fahrzeugen - Führen eines schweren Motorfahrzeuges (LKW) - Einfache administrative Arbeiten (z.B. Arbeitsrapporte, Materialbestellungen, Messprotokolle, Untersuchungsergebnisse) - Mithilfe bei Vermessungsarbeiten Ausführen qualifizierter Berufsarbeiten - Erledigen von Revisions-, Reparatur-, Unterhaltsarbeiten - Überwachen, Schalten und Warten von Betriebsanlagen oder Bedienen und Warten von Maschinen und Fahrzeugen - Führen eines schweren Motorfahrzeuges (LKW) - Einfache administrative Arbeiten (z.B. Arbeitsrapporte, Materialbestellungen, Messprotokolle, Untersuchungsergebnisse) - Erstellen von Detail- und Ausführungsskizzen Selbständiges Ausführen qualifizierter Berufsarbeiten - Erledigen von anspruchsvolleren Revisions-, Reparatur- und Unterhaltsarbeiten - Überwachen, Schalten und Warten von komplexeren Betriebsanlagen, Geräten, Apparaturen - Führen eines schweren Motorfahrzeuges (LKW) - Administrative Arbeiten (z.B. Korrespondenz, Arbeitsrapporte, Materialbestellungen, Messprotokolle, Untersuchungsergebnisse) - Erstellen von Detail- und Ausführungsskizzen - Ausführen von Facharbeiten im technischen Bereich - Überwachen von Arbeiten Dritter Selbständiges Ausführen qualifizierter handwerklich-technischer Facharbeiten in mehreren kleinen Sachgebieten oder in einem relativ breiten Spezialgebiet - Überwachen, Schalten und Warten von sehr komplexen Betriebsanlagen - Ausführen sehr anspruchsvoller Revisions- und Reparaturarbeiten - Anspruchsvollere administrative Arbeiten (z.B. Korrespondenz, Zustandsberichte, Wartungs- und Betriebsanleitungen, Materialbestellungen, Messprotokolle, Statistiken) - Installation von Neuanlagen sowie Änderung und Erweiterung bestehender Anlagen - Führen von Verhandlungen - Eventuell selbständige Bearbeitung neuer Arbeitsmethoden und Verfahren - Überwachen von Arbeiten Dritter - Die Aufgaben sind grösstenteils genau - Fachliche Unterstellung von Mitarbeitenden möglich - Die Aufgaben sind grösstenteils genau - Fachliche Unterstellung von Mitarbeitenden möglich - Die Aufgaben sind umschrieben und müssen im Rahmen der Vorschriften selbständig erledigt werden - Fachliche Unterstellung von Mitarbeitenden möglich - Die Aufgaben sind teilweise nur allgemein umschrieben und müssen im Rahmen der Vorschriften selbständig erledigt werden Führerausweis Kategorie C/E Führerausweis Kategorie C/E Fähigkeitszeugnis EFZ1 und allgemeine Weiterbildung/Kurse Führerausweis Kategorie C/E Fähigkeitszeugnis EFZ und funktionsspezifische Weiterbildung auf Stufe eidg. Fachausweis1 (mehrere Einflüsse) (mehrere Einflüsse) (mehrere Einflüsse) (mehrere Einflüsse) Kette 221: Handwerklich-Technische Angestellte; Variante Hauswartung SSG 153.310 221.10 221.11 221.12 221.13 221.14 Selbständige Hauswartfunktion in einer oder mehrerer zugewiesenen Anlagen - Unterhalt, Betrieb und Reinigung der Anlage/n - Überwachen, Bedienen und Warten von Geräten und Installationen - Kleinunterhalt inkl. baubegleitendes Facility Management in der Ausführungsphase (Instruktionen, Inbetriebnahmen, integrale Tests, Kontrolle Revisionsunterlagen usw.) - Anleiten von Reinigungspersonal - Dienstleistungen für die Benutzerinnen und Benutzer - Administrative Arbeiten - Mitarbeit in der Ausbildung von Lernenden - Verantwortlich für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften (Brandschutz etc.) der jeweiligen Anlage/Liegenschaft und für die Behebung von Störungen Selbständige Hauswartfunktion mit personeller Leitung und Verantwortung für eine oder mehrere zugewiesene Anlagen - Unterhalt, Betrieb und Reinigung (inkl. Personaleinsatz) der Anlage/n - Überwachen, Bedienen und Warten von Geräten und Installationen - Kleinunterhalt inkl. baubegleitendes Facility Management in der Ausführungsphase (Instruktionen, Inbetriebnahmen, integrale Tests, Kontrolle Revisionsunterlagen usw.) und Projektarbeit bei Instandsetzungsarbeiten - Einstellen und Anleiten von Reinigungspersonal - Dienstleistungen für die Benutzerinnen und Benutzer - Administrative Arbeiten - Verantwortung für die Ausbildung von Lernenden - Verantwortlich für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften (Brandschutz etc.) der jeweiligen Anlage/Liegenschaft und für die Behebung von Störungen - Selbständige Hauswartfunktion mit personeller Leitung und Verantwortung für eine oder mehrere zugewiesene Anlagen - Führungsunterstützung und Stellvertretung Funktion Hauswartung 221.14 - Unterhalt, Betrieb und Reinigung (inkl. Personaleinsatz) der Anlage/n - Überwachen, Bedienen und Warten von Geräten und Installationen - Kleinunterhalt inkl. baubegleitendes Facility Management in der Ausführungsphase (Instruktionen, Inbetriebnahmen, integrale Tests, Kontrolle Revisionsunterlagen usw.) und Projektarbeit bei Instandsetzungsarbeiten - Einstellen und Anleiten von Reinigungspersonal - Dienstleistungen für die Benutzerinnen und Benutzer - Administrative Arbeiten - Verantwortung für die Ausbildung von Lernenden - Verantwortlich für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften (Brandschutz etc.) der jeweiligen Anlage/Liegenschaft und für die Behebung von Störungen Selbstständige Hauswartfunktion mit personeller Leitung und Verantwortung einer oder mehrerer zugewiesenen Anlagen mit sehr anspruchsvollen technischen Installationen, erhöhter Verantwortung (beispielsweise bezüglich Sicherheit) und erweiterten Anforderungen wie ausgeprägtem Multimedia- Fachwissen (z. B. KKThun) Selbständige Hauswartfunktion mit personeller Leitung und Verantwortung für einen Dienstleistungskreis - Unterhalt, Betrieb und Reinigung (inkl. Personaleinsatz) der Anlagen - Überwachen, Bedienen und Warten von sehr komplexen Betriebsanlagen - Kleinunterhalt inkl. baubegleitendes Facility Management in der Ausführungsphase (Instruktionen, Inbetriebnahmen, integrale Tests, Kontrolle Revisionsunterlagen usw.) und Projektarbeit bei Instandsetzungsarbeiten - Einstellen und Anleiten von Hauswartschafts- und Reinigungspersonal - Dienstleistungen für die Benutzerinnen und Benutzer mit unterschiedlichen Bedürfnissen - Anspruchsvolle administrative Arbeiten - Verantwortung für die Ausbildung von Lernenden - Verantwortlich für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften (Brandschutz etc.) der jeweiligen Anlage/Liegenschaft und für die Behebung von Störungen - Die Aufgaben sind grösstenteils genau Leitende und/oder ausführende Funktion. - Personelle und/oder fachliche Unterstellung von Mitarbeitenden möglich - Die Aufgaben sind umschrieben und müssen im Rahmen der Vorschriften selbständig erledigt werden Leitende und/oder ausführende Funktion. - Personelle und/oder fachliche Unterstellung von Mitarbeitenden möglich - Die Aufgaben sind umschrieben und müssen im Rahmen der Vorschriften selbständig erledigt werden Leitende und/oder ausführende Funktion. - Personelle und fachliche Unterstellung von Mitarbeitenden möglich - Die Aufgaben sind teilweise nur allgemein umschrieben und müssen im Rahmen der Vorschriften selbständig erledigt werden Berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ1 Berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ1 und funktionsspezifische Weiterbildung auf Stufe eidg. Fachausweis1 sowie allgemeine Weiterbildung/Kurse Berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ1 und funktionsspezifische Weiterbildung auf Stufe eidg. Fachausweis1 sowie allgemeine Weiterbildung/Kurse Berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ und funktionsspezifische Weiterbildung auf Stufe eidg. Fachausweis1 sowie allgemeine Weiterbildung/Kurse und langjährige Erfahrung - lange Präsenzzeit/Bereitschaft zu unregelmässiger Arbeitszeit und Pikettdiensten - Sozialkompetenz - Führerausweis Kategorie B oder BE (je nach Rolle) - Je nach Anlage: Fachprüfung des Gerätetyp 3b (Mobil Boom) und Staplerausweis - lange Präsenzzeit/Bereitschaft zu unregelmässiger Arbeitszeit und Pikettdiensten - Sozialkompetenz - Führerausweis Kategorie B oder BE (je nach Rolle) - Je nach Anlage: Fachprüfung des Gerätetyp 3b (Mobil Boom) und Staplerausweis - lange Präsenzzeit/Bereitschaft zu unregelmässiger Arbeitszeit und Pikettdiensten - Sozialkompetenz - Führerausweis Kategorie B oder BE (je nach Rolle) - Je nach Anlage: Fachprüfung des Gerätetyp 3b (Mobil Boom) und Staplerausweis - lange Präsenzzeit/Bereitschaft zu unregelmässiger Arbeitszeit und Pikettdiensten - Sozialkompetenz - Führerausweis Kategorie B oder BE (je nach Rolle) Je nach Anlage: Fachprüfung des Gerätetyp 3b (Mobil Boom) und Staplerausweis Kette 230: Höhere Technische Angestellte SSG 153.310 230.15 230.16 230.17 230.18 230.19 230.20 230.21 230.22 Selbständiges Bearbeiten von Aufgaben und Projekten mit analytischen und/oder konzeptionellen Problemstellungen - Gesamtleitung (Bauherrenvertretung, Projektleitung) bei Bauvorhaben mit kleinerem Schwierigkeitsgrad - Projektieren von Bauten und Anlagen mit mittlerem Schwierigkeitsgrad - Führen von schwierigen Verhandlungen mit internen und externen Instanzen Beschlüssen, Verfügungen - Sicherstellen von Werterhaltung, Funktions- und Gebrauchstauglichkeit von Liegenschaften und Infrastruktur - Durchführen von Analysen Selbständiges Bearbeiten von anspruchsvollen Aufgaben und Projekten mit analytischen und/oder konzeptionellen Problemstellungen - Gesamtleitung (Bauherrenvertretung, Projektleitung) bei Bauvorhaben mit mittlerem Schwierigkeitsgrad - Projektieren von Bauten und Anlagen mit hohem Schwierigkeitsgrad - Führen von schwierigen Verhandlungen mit internen und externen Instanzen Beschlüssen, Verfügungen und Normen - Durchführen komplexer Analysen - Überprüfen und Beurteilen von Baugesuchen in bau- und zonenrechtlicher Hinsicht - Überwachen von Auflagen des Gesamtbauentscheides - Beratungstätigkeit, Auskunftserteilung und Führen von schwierigen Verhandlungen - Koordinationsaufgaben - Baukontrolle - Verfassen von anspruchsvollen Stellungnahmen im Baubeschwerdeverfahren Selbständiges Bearbeiten von sehr anspruchsvollen Aufgaben und Projekten mit analytischen und/oder konzeptionellen Problemstellungen - Gesamtleitung (Bauherrenvertretung, Projektleitung) bei Bauvorhaben mit hohem Schwierigkeitsgrad - Projektieren von Bauten und Anlagen mit sehr hohem Schwierigkeitsgrad und/oder neuartigen Aufgaben - Führen von schwierigen Verhandlungen mit internen und externen Instanzen Beschlüssen, Verfügungen und Normen - Durchführen komplexer Analysen Selbständiges Bearbeiten von sehr komplexen und sehr anspruchsvollen Aufgaben und Projekten mit analytischen und/oder konzeptionellen Problemstellungen mit strategischer Relevanz - Gesamtleitung (Bauherrenvertretung, Projektleitung) bei Bauvorhaben mit sehr hohem Schwierigkeitsgrad - Projektieren komplexer Bauten und Anlagen mit sehr hohem Schwierigkeitsgrad und/oder neuartigen Aufgaben - Führen von sehr schwierigen Verhandlungen mit internen und externen Instanzen Beschlüssen, Verfügungen und Normen - Durchführen sehr komplexer Analysen von einzelnen Mitarbeitenden möglich - Die Aufgaben sind nur allgemein umschrieben und müssen im Rahmen der Vorschriften von einzelnen Mitarbeitenden möglich - Die Aufgaben sind nur allgemein umschrieben und müssen im Rahmen der Vorschriften von einzelnen Mitarbeitenden möglich von einzelnen Mitarbeitenden möglich Fähigkeitszeugnis EFZ und funktionsspezifische Weiterbildung auf Stufe eidg. Fachausweis oder höhere Fachschule1 Bachelor1 Bachelor1 oder Konsekutiver Master plus Fachtitel1 oder funktionsspezifische Weiterbildung Kette 300: Soziale Funktionen SSG 153.310 300.09 300.10 300.11 300.12 Betreuungsperson in einem Tagesbetreuungsangebot - Betreuung der anwesenden Kinder - Allgemeine Arbeiten nach Anweisung der Leitung Tagesbetreuungsangebot - Mithilfe und Durchführung von Freizeitbeschäftigungen - Wegbegleitung - Mitgestalten der Tagesbetreuungsräume - Individuelle Förderung der Kinder - Aufgabenbetreuung Betreuungsperson in einem Tagesbetreuungsangebot - Betreuung der anwesenden Kinder - Individuelle Förderung der Kinder - Planen und Durchführen von Freizeitbeschäftigungen - Wegbegleitung - Aufgabenbetreuung - Planen und Durchführen von Projekten nach Absprache mit der Leitung Tagesbetreuungsangebot - Allgemeine Arbeiten nach Anweisung der Leitung Tagesbetreuungsangebot - Mitgestalten der Tagesbetreuungsräume - Mithilfe bei der Anschaffung von Unterrichtsmaterial und Geräten - Die Aufgaben sind grösstenteils genau umschrieben - Nur noch teilweise direkte Kontrolle der Arbeit - Fachliche Unterstellung von Mitarbeitenden möglich - Die Aufgaben sind umschrieben und müssen im Rahmen der Vorschriften Berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ im Fachgebiet1 Berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ im Fachgebiet und allgemeine Weiterbildung/Kurse1 Besonderes: Besonderes: Kette 300: Soziale Funktionen SSG 153.310 300.13 Stellvertretung der Leitung in einem Tagesbetreuungsangebot - Betreuung der anwesenden Kinder - Individuelle Förderung der Kinder - Planung, Durchführung und Auswertung von Freizeitbeschäftigungen - Mitarbeit bei der Planung, Durchführung und Auswertung von Projekten - Wegbegleitung - Aufgabenbetreuung - Mitwirken bei Elterngesprächen - Mitarbeit bei organisatorischen Arbeiten - Vertretung der Tagesschulleitung bei deren Abwesenheit Ausführende Funktion mit Anordnungsbefugnissen. - Die Aufgaben sind teilweise nur allgemein umschrieben und müssen im Rahmen der gemeinsamen Zielsetzung selbständig erledigt werden - Fachliche Unterstellung von Mitarbeitenden möglich - Fachliche Unterstellung Programmteilnehmende Berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ und funktionsspezifische Weiterbildung auf Stufe eidg. Fachausweis1 Kette 300: Soziale Funktionen SSG 153.310 300.14 300.15 Operative und personelle Leitung eines mittelgrossen Beschäftigungs- und Integrationsangebots - Weiterentwickeln und Optimieren von Betriebsprozessen - Angebotsüberprüfung und –ausrichtung hinsichtlich des ersten Arbeitsmarktes - Verantwortung für die Auslastung der Jahresplätze - Verantwortung für die Öffentlichkeitsarbeit und falls vorhanden für den Internet- Auftritt - Budget- und Kostenverantwortung - Führen von Verhandlungen mit Auftraggebenden inkl. Offertstellung - Verantwortlich für die Angebots- und Preisgestaltung - Qualifizierte Beratung, Unterstützung und Betreuung von Menschen in persönlichen, finanziellen, administrativen und rechtlichen Angelegenheiten oder zur nachhaltigen sozialen und beruflichen Integration - Durchführen geeigneter, angezeigter Massnahmen - Fallführung - Koordinieren von Gesprächen und Hilfestellungen mit Dritten - Aushandeln und Überprüfen von Zielvereinbarungen - Selbständiges Erledigen organisatorischer, finanzieller und administrativer Aufgaben - Vernetzungsarbeit zwischen Institutionen und pflegen der interdisziplinären Zusammenarbeit - Sanieren komplexer finanzieller Angelegenheiten - Früherfassung und Frühintervention - Reporting und Erstellen von Statistiken - Pädagogische, fachliche und organisatorische Führung einer Einheit möglich - Personalführung (Einsatzplanung Betreuungspersonen, freiwillige Mitarbeitende, Lernende, Praktiken/Praktikantinnen) möglich Vorwiegend leitende Funktion - Die Aufgaben sind nur allgemein umschrieben und müssen im Rahmen der generellen Vorschriften selbständig erledigt werden Leitende oder ausführende Funktion mit Anordnungsbefugnissen - Die Aufgaben sind nur allgemein umschrieben und müssen im Rahmen der generellen Vorschriften selbständig erledigt werden Berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ und funktionsspezifische Weiterbildung auf Stufe eidg. Fachausweis1 Berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ und funktionsspezifische Weiterbildung auf Stufe eidg. Fachausweis oder höhere Fachschule1 Besonderes: Besonderes: Kette 300: Soziale Funktionen SSG 153.310 300.16 - Qualifizierte Beratung, Unterstützung und Betreuung von Menschen in persönlichen, finanziellen, administrativen und rechtlichen Angelegenheiten oder zur nachhaltigen sozialen und beruflichen Integration - Gewähren und Vermitteln von sozialen Hilfestellungen für Erwachsene, Kinder und Jugendliche im Rahmen von gesetzlichen Vorgaben z.B. in der Schulsozialarbeit - Durchführen geeigneter, angezeigter Massnahmen - Fallführung - Koordinieren von Gesprächen und Hilfestellungen mit Dritten - Aushandeln und Überprüfen von Zielvereinbarungen - Erstellen von Konzepten und Mitwirkung an deren Umsetzung - Projektleitung - Selbständiges Erledigen anspruchsvoller organisatorischer, finanzieller und administrativer Aufgaben - Vernetzungsarbeit zwischen Institutionen und pflegen der interdisziplinären Zusammenarbeit - Sanieren komplexer finanzieller Angelegenheiten - Früherfassung und Frühintervention - Reporting und Erstellen von Statistiken Leitung eines Tagesbetreuungsangebots (Früh-, Mittags- und Nachmittagsbetreuung), eines betreuten Spielplatzes und/oder eines Treffs für Kinder und Jugendliche und/oder einer Fach- und Beratungsstelle - Pädagogische, fachliche und organisatorische Führung der Einheit - Personalführung (Einsatzplanung Betreuungspersonen, freiwillige Mitarbeitende, Lernende, Praktikanten/Praktikantinnen) - Administration und Öffentlichkeitsarbeit - Qualitätsentwicklung und -sicherung - Ganzheitliche pädagogische Betreuung und spezielle Förderung der Kinder - Vernetzung und Kooperation mit anderen Fachpersonen und Institutionen (lokal, regional, kantonal) - Zusammenarbeit mit der Schulleitung, Eltern, Lehrpersonen und Fachstellen Leitende oder ausführende Funktion mit Anordnungsbefugnissen - Fachliche und/oder personelle Unterstellung einzelner Mitarbeitenden möglich - Die Aufgaben sind nur allgemein umschrieben und müssen im Rahmen der Vorschriften selbständig erledigt werden Bachelor1 Kette 300: Soziale Funktionen SSG 153.310 300.17 300.18 300.19 Vermittlung sachgerechter Hilfe nach anerkannten Methoden der Sozialarbeit - Sicherung der finanziellen Existenz gemäss Sozialhilfegesetz - Fördern und Fordern der beruflichen, gesundheitlichen und sozialen Integration - gesetzliche Beratung - Aushandlung und Überprüfung von Zielvereinbarungen mit der Klientschaft - Abklärung, Vermittlung und Einforderung on subsidiären Ansprüchen (Sozialversicherung etc.) - Vermittlung von Sachhilfeangeboten - Case Management - Umfassende Abklärung und Einleitung von Massnahmen im Kindes- und Erwachsenenschutz - Führung und Umsetzung von massgeschneiderten Massnahmen im Kindes- und Erwachsenenschutz nach Vorgaben der KESB - Erstellung von Fachberichten für Behörden und Gerichte Aufgaben Vermittlung sachgerechter Hilfe nach anerkannten Methoden der Sozialarbeit - Sicherung der finanziellen Existenz gemäss Sozialhilfegesetz - Fördern und Fordern der beruflichen, gesundheitlichen und sozialen Integration - gesetzliche Beratung - Aushandlung und Überprüfung von Zielvereinbarungen mit der Klientschaft - Abklärung, Vermittlung und Einforderung von subsidiären Ansprüchen (Sozialversicherung etc.) - Vermittlung von Sachhilfeangeboten - Case Management - Umfassende Abklärung und Einleitung von Massnahmen im Kindes- und Erwachsenenschutz - Führung und Umsetzung von massgeschneiderten Massnahmen im Kindes- und Erwachsenenschutz nach Vorgaben der KESB - Erstellung von Fachberichten für Behörden und Gerichte - Stellvertretende Leitung eines Dienstes (Sozialdienst Abklärung, Sozialdienst Kinder und Jugendliche, Sozialdienst Erwachsene) - Alleinverantwortung für ein bedeutsames und anspruchsvolles Teilgebiet - Verantwortung für Planung und Durchführung von anspruchsvollen Projekten im Bereich der Sozialarbeit - Die Aufgaben sind nur allgemein umschrieben und müssen im Rahmen der Vorschriften - Mehrheitlich nur indirekte Kontrolle der Arbeit - Fachliche Unterstellung von Mitarbeitenden möglich Ausführende, leitende oder Stabsfunktion. - Die Aufgaben sind nur allgemein umschrieben und müssen im Rahmen der Vorschriften - Mehrheitlich nur indirekte Kontrolle der Arbeit - Fachliche und/oder personelle Unterstellung von Mitarbeitenden möglich Bachelor1 Praxisausbildung und/oder Mehrjährige Erfahrung Besonderes: Besonderes: Kette 410: Administrative Führungsfunktionen SSG 153.310 410.11 410.12 410.13 410.14 410.15 410.16 410.17 Sachbereiches - Abfassen einfacher Anträge und Berichte - Vornehmen von Abklärungen und Erhebungen - Mithilfe bei der Aufarbeitung von Zwischenberichten und Jahresauswertungen - Selbständige Bearbeitung von Aufgaben - Korrespondenz und - Auskunftserteilung Operative und personelle Leitung eines oder mehrerer Sachbereiche - Abfassen von einfachen Anträgen und Berichten - Vornehmen von Abklärungen und Erhebungen mit leicht erhöhtem Schwierigkeitsgrad - Mithilfe bei der Aufarbeitung von Zwischenberichten und Jahresauswertungen - Selbständige Bearbeitung von Aufgaben - Selbständige Korrespondenz und Auskunftserteilung - Mitwirken beim Abfassen von Entscheidgrundlagen Operative und personelle Leitung eines oder mehrerer Sachbereiche mit anspruchsvollen Aufgaben - Selbständiges Vornehmen von Abklärungen - Aufarbeiten von Zwischenberichten und Jahresauswertungen - Bearbeiten anspruchsvoller Aufgaben - Anspruchsvolle Korrespondenz - Auskunftserteilung - Beschaffen und Aufarbeiten von Unterlagen - Beratung - Führen von Verhandlungen - Abfassen von Entscheiden Fachbereiches - Selbständiges Vornehmen von Abklärungen - Aufarbeiten von Zwischenberichten und Jahresauswertungen - Bearbeiten vielseitiger und anspruchsvoller Aufgaben - Auskunftserteilung - Beschaffen und Aufarbeiten von Unterlagen - Beratung - Abfassen von Entscheiden - Budget- resp. Kostenverantwortung im eigenen Bereich Leitende und ausführende Funktion. - Die Aufgaben sind umschrieben und müssen im Rahmen der Vorschriften Leitende und ausführende Funktion. - Die Aufgaben sind umschrieben und müssen im Rahmen der Vorschriften Leitende und ausführende Funktion. - Die Aufgaben sind teilweise nur allgemein umschrieben und müssen im Rahmen der Vorschriften selbständig erledigt werden Vorwiegend leitende Funktion. - Die Aufgaben sind nur allgemein umschrieben und müssen im Rahmen der Vorschriften selbständig erkannt und erledigt werden Fähigkeitszeugnis EFZ und funktionsspezifische Weiterbildung auf Stufe eidg. Fachausweis1 Fähigkeitszeugnis EFZ und funktionsspezifische Weiterbildung auf Stufe eidg. Fachausweis oder höhere Fachschule1 Kette 410: Administrative Führungsfunktionen SSG 153.310 410.18 410.19 410.20 410.21 410.22 410.23 Operative und personelle Leitung eines oder mehrerer Fachbereiche. Wahrnehmen von vorwiegend konzeptionellen Tätigkeiten nach definierten Zielen. - Selbständiges Vornehmen von Abklärungen - Aufarbeiten von Zwischenberichten und Jahresauswertungen - Bearbeiten vielseitiger und schwieriger Aufgaben - Organisationsübergreifende Koordinationsaufgaben - Mittelbewirtschaftung - Abfassen von Entscheiden - Budget- resp. Kostenverantwortung im eigenen Bereich Operative und personelle Leitung eines komplexen Fachbereiches oder mehrerer Fachbereiche. Wahrnehmen von vorwiegend konzeptionellen Tätigkeiten nach definierten Zielen. - Führen von Fachspezialisten und - spezialistinnen und/oder Mitarbeitenden mit operativen und personellen Führungsfunktionen - Organisationsübergreifende Koordinationsaufgaben - Koordination des Budgetierungsprozesses und Mittelzuteilung - Abweichungs-/Sonderanalysen in finanziellen Angelegenheiten - Entscheidbefugnis Berichten, Expertisen, Gutachten und Entscheidungsgrundlagen - Führen von schwierigen Verhandlungen in einem anspruchsvollen Umfeld - Budget- resp. Kostenverantwortung im eigenen Bereich Operative, personelle und strategische Leitung eines komplexen Fachbereiches oder mehrerer Fachbereiche - Führen von Fachspezialisten und - spezialistinnen und/oder Mitarbeitenden mit operativen und personellen Führungsfunktionen - Organisationsübergreifende Koordinationsaufgaben - Prozess-, Budget- und Ergebnisverantwortung - Koordination des Budgetierungsprozesses und Mittelzuteilung - Entscheidbefugnis - Abweichungs-/Sonderanalysen in finanziellen Angelegenheiten anspruchsvollen Berichten, Expertisen, Gutachten und Entscheidungsgrundlagen - Führen von sehr schwierigen Verhandlungen in einem sehr anspruchsvollen Umfeld - Einbinden von Entwicklungen in mittel- und langfristige Planung Operative, personelle und strategische Leitung mehrerer Fachbereiche oder einer kleineren Führungseinheit von hoher Bedeutung - Ausführungsplanung und Ergebnisbewertung nach wirtschaftlichen und strategischen Grundsätzen im Rahmen der gesetzten Ziele Berichten, Expertisen, Gutachten und Entscheidungsgrundlagen von grosser Tragweite Operative, personelle und strategische Leitung mehrerer Fachbereiche oder einer Führungseinheit von sehr hoher Bedeutung - Höchste Aufgabenkomplexität - Ausführungsplanung und Ergebnisbewertung nach wirtschaftlichen und strategischen Grundsätzen im Rahmen der gesetzten Ziele Berichten, Expertisen, Gutachten und Entscheidungsgrundlagen von sehr grosser Tragweite Vorwiegend leitende Funktion. - Die Aufgaben sind nur allgemein umschrieben und müssen im Rahmen der Vorschriften selbständig erkannt und erledigt werden Bachelor1 Managementausbildung mit regelmässiger Wissensaktualisierung Konsekutiver Masterl1 Managementausbildung mit regelmässiger Wissensaktualisierung Kette 420: Handwerklich-technische Führungsfunktionen SSG 153.310 420.11 420.12 420.13 420.14 420.15 420.16 420.17 Sachbereiches - Zuteilen und Kontrolle der Arbeit - Eigene Mitarbeit - Ausführen qualifizierter Berufsarbeiten - Administrative Arbeiten oder mehrerer Sachbereiche - Ausführen qualifizierter Berufsarbeiten - Vermehrt administrative Arbeiten - Koordinations- und einfachere Planungsaufgaben oder mehrerer Sachbereiche mit anspruchsvollen Aufgaben - Ausführen sehr qualifizierter Berufsarbeiten, die vertiefte Kenntnisse erfordern - Anspruchsvolle administrative Arbeiten - Koordination und einfachere Planungsaufgaben - Führen von Verhandlungen - Auskunftserteilung - Akquisition von Aufträgen - Mithilfe bei der Aufarbeitung von Zwischen berichten und Jahresauswertungen Fachbereiches - Ausführen äusserst qualifizierter Facharbeiten - Koordination und Planungsaufgaben - Überwachen von Aufträgen an Dritte - Auskunftserteilung - Akquisition von Aufträgen - Budget- resp. Kostenverantwortung im eigenen Bereich - Abfassen von Entscheiden - Aufarbeiten von Zwischenberichten und Jahresauswertungen oder mehrerer Fachbereiche - Organisationsübergreifende Koordinations- und Planungsaufgaben - Erteilen und Überwachen von Aufträgen an Dritte - Budget- resp. Kostenverantwortung im eigenen Bereich - Abfassen von Entscheiden - Aufarbeiten von Zwischenberichten und Jahresauswertungen Leitende und ausführende Funktion. - Die Aufgaben sind umschrieben und müssen im Rahmen der Vorschriften Leitende und ausführende Funktion. - Die Aufgaben sind umschrieben und müssen im Rahmen der Vorschriften Leitende und ausführende Funktion. - Die Aufgaben sind teilweise nur allgemein umschrieben und müssen im Rahmen der Vorschriften selbständig erledigt werden Vorwiegend leitende Funktion. - Die Aufgaben sind nur allgemein umschrieben und müssen im Rahmen der Vorschriften selbständig erledigt werden Vorwiegend leitende Funktion. - Die Aufgaben sind nur allgemein umschrieben und müssen im Rahmen der Vorschriften selbständig erkannt und erledigt werden Fähigkeitszeugnis EFZ1 und allgemeine Weiterbildung/Kurse Fähigkeitszeugnis EFZ und funktionsspezifische Weiterbildung auf Stufe eidg. Fachausweis1 Bachelor1 Kette 420: Handwerklich-technische Führungsfunktionen SSG 153.310 420.18 420.19 420.20 420.21 420.22 420.23 komplexen Fachbereiches oder mehrerer Fachbereiche - Führen von Fachspezialisten und -spezialistinnen und/oder Mitarbeitenden mit operativen und personellen Führungsfunktionen - Organisationsübergreifende Koordinationsaufgaben - Koordination des Budgetierungsprozesses und Mittelzuteilung - Abweichungs-/Sonderanalysen in finanziellen Angelegenheiten - Budget- resp. Kostenverantwortung im eigenen Bereich - Entscheidbefugnis Berichten, Expertisen, Gutachten und Entscheidungsgrundlagen - Führen von schwierigen Verhandlungen in einem anspruchsvollen Umfeld Operative, personelle und strategische Leitung eines komplexen Fachbereiches oder mehrerer Fachbereiche - Führen von Fachspezialisten und -spezialistinnen und/oder Mitarbeitenden mit operativen und personellen Führungsfunktionen - Organisationsübergreifende Koordinationsaufgaben - Koordination des Budgetierungsprozesses und Mittelzuteilung - Entscheidbefugnis - Abweichungs-/Sonderanalysen in finanziellen Angelegenheiten - Prozess-, Budget- und Ergebnisverantwortung anspruchsvollen Berichten, Expertisen, Gutachten und Entscheidungsgrundlagen - - Führen von sehr schwierigen Verhandlungen in einem sehr anspruchsvollen Umfeld - Einbinden von Entwicklungen in mittel- und langfristige Planung Operative, personelle und strategische Leitung mehrerer Fachbereiche oder einer kleineren Führungseinheit von hoher Bedeutung - Ausführungsplanung und Ergebnisbewertung nach wirtschaftlichen und strategischen Grundsätzen im Rahmen der gesetzten Ziele Berichten, Expertisen, Gutachten und Entscheidungsgrundlagen von grosser Tragweite Operative, personelle und strategische Leitung mehrerer Fachbereiche oder einer Führungseinheit von sehr hoher Bedeutung - Höchste Aufgabenkomplexität - Ausführungsplanung und Ergebnisbewertung nach wirtschaftlichen und strategischen Grundsätzen im Rahmen der gesetzten Ziele Berichten, Expertisen, Gutachten und Entscheidungsgrundlagen von sehr grosser Tragweite Managementausbildung mit regelmässiger Wissensaktualisierung Konsekutiver Masterl1 Managementausbildung mit regelmässiger Wissensaktualisierung Anhang: Definitionen Begriff Erklärung / Umschreibung Eidg. Berufsattest (EBA) 2-jährige berufliche Grundbildung (früher Anlehre). Vorwiegend praktisch orientierte Jugendliche erzielen mit der 2-jährigen beruflichen Grundbildung (EBA) einen ersten Berufsabschluss. Die Ausbildung schliesst mit einem eidgenössischen Berufsattest ab. Dies sichert den Zugang zum Arbeitsmarkt. Über eine 3- oder 4-jährige berufliche Grundbildung kann anschliessend ein eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) erworben werden. Berufsausbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) 3- oder 4-jährige berufliche Grundbildung. Das eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) sichert den Zugang zum Arbeitsmarkt, Angeboten der höheren Berufsbildung und mit Berufsmatura zu Fachhochschulen. Eidg. Fachausweis (Berufsprüfung) Eine Berufsprüfung führt meist zu vertieftem Spezialwissen in einem bestimmten Beruf. Eidgenössisch reglementiert sind die Prüfungen und die Anzahl Jahre, die vor Ablegen der Prüfung im entsprechenden Berufsfeld geleistet sein müssen. Wer die Berufsprüfung besteht, erhält den „Eidgenössischen Fachausweis FA“ und damit eine eidgenössische Anerkennung als qualifizierte Arbeitskraft in Theorie und Praxis. Dieser Fachausweis bestätigt die fachliche Qualifikation, um eine Vorgesetztenrolle im unteren Kader zu bekleiden. Berufsprüfungen sind in der Regel Voraussetzung für Höhere Fachprüfungen. Beispiele: ICT-System- und Netzwerktechniker/in mit eidg. Fachausweis, Spezialist/in Unternehmensorganisation mit eidg. Fachausweis, Fachmann/ -frau für Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. Fachausweis, Hauswart/in mit eidg. Fachausweis, HR -Fachmann/-frau mit eidg. Fachausweis, Direktionsassistent/in mit eidg. Fachausweis, Führungsfach/-frau SVF mit eidg. Fachausweis, Technischer Kaufmann/Kauffrau mit eidg. Fachausweis, Immobilienbewirtschafter/in mit eidg. Fa chausweis, Immobilienbewerter/in mit eidg. Fachausweis, Immobilien-Treuhänder/-Treuhänderin mit eidg. Fachausweis, Baupolier/in mit eidg. Fachausweis, Holzbau -Polier/in mit eidg. Fachausweis, Werkstatt- und Montageleiter/in mit eidg. Fachausweis, Metallbaukonstrukteur/in mit eidg. Fachausweis, Natur - und Umweltfachmann/-fachfrau mit eidg. Fachausweis, Interkulturelle/r Übersetzer/in mit eidg. Fachausweis, Migrationsfachmann/ -frau mit eidg. Fachausweis etc. Fachausweislehrgang Gemeindefachfrau/-fachmann Die Ausbildung richtet sich an Personen, die ihre berufliche Tätigkeit in einer Gemeinde oder einer anderen Verwaltung einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft wahrnehmen. Sie bietet diesen Gelegenheit, die für ihre Tätigkeit geforderten Fachkompetenzen zu erweitern und sich auf die Berufsprüfung zur Erlangung des Fachausweises als Bernische Gemeindefachfrau / Bernischer Gemeindefachmann vorzubereiten. Der berufsbegleitende Jahreskurs dient als Vorbereitung auf die Berufsprüfung zur Erlangung des Fachausweises als Bernische Gemeindefachfrau / Bernischer Gemeindefachmann und ist zwingende Voraussetzung für die Zulassung zum Diplomlehrgang Bernische Bauverwalter/innen, Bernische Finanzverwalter/innen und Bernische Gemeindeschreiber/innen. Diplomlehrgang bernische - Bauverwalter/in - Gemeindeschreiber/in - Finanzverwalter/in Die Diplomausbildung umfasst insgesamt 3 Semester; 1 Semester Führungsausbildung und 2 Semester spezifische Fachausbildung. Die Führungsausbildung ist für die künftigen Bauverwalter/innen, Gemeindeschreiber/innen und Finanzverwalter/innen dieselbe. Die Diplomlehrgänge haben den Zweck, besonders qualifizierten Personen die Gelegenheit zu bieten, ihre in Praxis und Theorie bereits erworbenen Fach-, Sozial- und Führungskompetenzen zu erweitern und zu vertiefen sowie auf die Diplomprüfung vorzubereiten. Die kantonalbernischen Diplomlehrgänge sind einer höheren Fachprüfung vom Niveau her gleichgestellt. Höhere Fachprüfung (eidg. Diplom) Eine höhere Fachprüfung ist eine Spezialisierung in einem Fachgebiet auf hohem Niveau. Berufsbegleitende Kurse bereiten auf die Prüfung vor. Sie ist ähnlich organisiert wie die Berufsprüfung. Vorausgesetzt ist auch hier eine bestimmte Anzahl Praxisjahre im Berufsfeld. Mindestvoraussetzung ist ein eidgenössischer Fachausweis FA. Die Prüfung schliesst mit dem eidgenössischen Diplom („dipl.“) ab. Beispiele: Techniker/in HF Informatik, Informatiker/in HFP, ICT-Manager/in HFP, eidg. dipl. Experte/-in für Rechnungslegung und Controlling, dipl. Arbeitsagoge/Arbeitsagogin HFP, Finanz und Anlage-Experte/in HFP, Experte/in in Organisationsmanagement HFP, Bauleiter/in Tiefbau mit eidg. Diplom, Bauleiter/in Hochbau mit ei dg. Diplom, eidg. dipl. Industriemeister/in, Metallbaumeister/in HFP, Betriebswirt/in im Automobilgewerbe HFP, Malermeister/in HFP, Schreinermeister/ in HFP, Immobilientreuhänder/in mit eidg. Diplom etc. Die nachfolgenden Lehrgänge der WISS sind einer höheren Fachprüfung vom Niveau her gleichgestellt: eidg. dipl. ICT-Manager/in und dipl. Wirtschaftsinformatiker/in HF Bachelor Fachhochschulen sind 2-teilig aufgebaut mit Bachelor- und Master-Abschlüssen. Bei den meisten Studienrichtungen der Fachhochschulen ist der Bachelor mit 180 European Credit Transfer System (ECTS)-Punkten der Regelabschluss. Voraussetzung für die Studienzulassung ist ein Maturitätsabschluss. Beispiele: Betriebsökonom/in FH, Wirtschaftsinformatiker/in FH, Ingenieur/in FH (Bauingenieurwesen), Architekt/in FH, Soziale Arbeit FH etc. Master An den Universitäten, der ETH und den Fachhochschulen ist der Masterabschluss mit 90 bzw. 120 European Credit Transfer System (ECTS)-Punkten die Regel. Das Masterstudium setzt einen Bachelor-Abschluss voraus und dient der Vertiefung und Spezialisierung auf dem einschlägigen Gebiet. Nach dem Masterabschluss kann zusätzlich ein Doktorat (PhD) als Qualifizierung für eine spätere wissenschaftliche Tätigkeit erworben werden. Beispiele: Deutsche Sprach- und Literaturwissenschaft, Kunstgeschichte, Philosophie, Theologie, Bildende Kunst, Politikwissenschaften, Heilpädagogik, Betriebswirtschaftslehre, Rechtswissenschaften etc. CAS Certificate of Advanced Studies Mit Certificate of Advanced Studies (CAS) werden berufsbegleitende Weiterbildungslehrgänge bezeichnet, für die mindestens 10 European Credit Transfer System (ECTS)-Punkte erreicht werden müssen. Ein CAS wird mit einem Zertifikat abgeschlossen. Die erworbenen ECTS-Punkte können kumuliert und an andere Weiterbildungs-studiengänge (DAS und MAS) angerechnet werden. DAS Diploma of Advanced Studies Mit Diploma of Advanced Studies (DAS) werden berufsbegleitende Weiterbildungslehrgänge bezeichnet, für die mindestens 30 European Credit Transfer System (ECTS)-Punkte erreicht werden müssen. DAS werden mit einem Diplom abgeschlossen. Der DAS-Studiengang ist eine Zwischenstufe zwischen CAS und MAS. MAS Master of Advanced Studies Weiterbildungsmaster (Master of Advanced Studies, MAS) umfassen mindestens 60 European Credit Transfer System (ECTS)-Punkte. Diese postgradualen Masterprogramme sind berufs- und kompetenzorientiert und vermitteln Zusatzkompetenzen auf interdisziplinären Gebieten. Durch den modularen Aufbau des Master-Studienganges ist die Kombination von verschiedenen CAS-Studiengängen zu einem Weiterbildungsmaster möglich. Jeder Master-Studiengang wird mit einem eidgenössisch anerkannten Masterdiplom abgeschlossen. Spezifische Weiterbildung Zielt spezifisch auf die derzeit innegehaltene Position ab. Sie wird mit einem Diplom, Zertifikat oder einem Ausweis abgeschlossen. Sachbereich = Sachgebiet (z.B. Kreditorenbuchhaltung, Velostation, Blütenreich etc.). Fachbereich Zusammenfassung mehrerer Sachbereiche (Fachbereiche sind z.B., Stadtbuchhaltung, Fachstelle Arbeitsintegration, Stadtgrün etc.). Führungseignung Die Übernahme einer Führungsfunktion setzt eine geeignete Persönlichkeit voraus. Operative Leitung Fachliche Verantwortung, ausführende Funktion. Personelle Leitung Verantwortung für die Personalführung (inkl. Mitarbeitendenbeurteilung). Strategische Leitung Zeithorizont 5 Jahre. Einflussnahme auf ein Gesamtsystem. Leerklasse Aufgrund des beabsichtigten hohen Abstraktionsgrades der einzelnen Umschreibungen liegt der Schwierigkeitsgrad von nicht explizit beschriebenen Klassen zwischen der vorangehend und der nachfolgend umschriebenen Klasse. Sie lassen Raum für einen erforderlichen Ermessensspielraum.
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