Stadt Zug Einfacher Bebauungsplan Chamerstrasse 85 im einfachen Verfahren gemäss 8 40 PBG Bestimmungen Plan Nr. 7706 Publikation im Amtsblatt: Öffentliche Auflage: Beschluss Stadtrat: Datum: 22. August 2024 Nr. 2024/28 vom 11. Juli 2024 11. Juli — 9. August 2024 Nr. 395.24 vom 27.08.2024 SULA.ZY Qualifizierte elektronische Signatur : Schweizer Recht Qualifizierte elektronische Signatur - Schweizer Recht Andre Wicki Martin Würmli Stadtpräsident Stadtschreiber Format: Ad Datei: RMS/ Baudepartement / Stadtplanung / Sondernutzungsplanung / Projekte Inhaltsverzeichnis 1: Allgemeine Bestimmungen 3 Ziff. 1 Zweck 3 Ziff. 2 Geltungsbereich und Bestandteile 3 2. Grundmasse und Nutzung 3 Ziff. 3 Nutzungsmass 3 Ziff. 4 Art der Nutzung 3 3. Bebauung a 3 Ziff. 5 Baubereiche 3 Ziff. 6 Dachgestaltung 4 u. Erschliessung 7 nn 4 Ziff. 7 Arealerschliessung 4 Ziff. 8 Parkierung 4 Ziff. 9 Veloabstellplatze 4 5. Freiraum 5 Ziff.10 Gestaltungsgrundsatze Freiraum 5 Ziff. 11 Freiraumtypologien 5 Ziff. 12 Gewässerraum und Unterhaltsstreifen 5 Ziff. 13 Spiel- und Freifläche 6 6. Ver- und Entsorgung Oo 6 Ziff.14 Retention und Versickerung 6 Ziff. 15 Abfallwirtschaft 6 7. Schlussbestimmungen 6 Ziff. 16 Inkrafttreten 6 Stadt Zug | Bestimmungen Einfacher Bebauungsplan Chamerstrasse 85, Plan Nr. 7706 vom 22.08.2024 | 2 Ziff. 1 Zweck Ziff. 2 Geltungsbereich und Bestandteile Ziff. 3 Nutzungsmass Ziff. 4 Art der Nutzung Ziff. 5 Baubereiche Stadt Zug | Bestimmungen Der Stadtrat von Zug, in Vollziehung von § 7 Abs. 2 Bst. c des Planungs- und Baugesetzes PBG, beschliesst: 1. Allgemeine Bestimmungen 1. Der Bebauungsplan «Chamerstrasse 85» sichert die städtebaulichen, architektonischen und freiräumlichen Qualitäten aus dem Richtprojekt. 1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplansist im zugehörigen Situationsplan im Massstab 1:500 festgelegt. 2. Verbindliche Bestandteile des Bebauungsplans «Chamerstrasse 85», Plan Nr. 7706, bilden die nachfolgenden Bestimmungen mit dem dazugehörigen Situationsplan im Massstab 1:500. 3. Das Richtprojekt vom 19. Juni 2024 ist für die Beurteilung der gestalterischen Qualität der Bauten, Anlagen und Freiräume und deren Einpassung in die bauliche Umgebung im Bewilligungsverfahren wegleitend. Vom Richtprojekt darf vorbehältlich der Bestimmungendes Bebauungsplans sowie des übergeordneten Rechts abgewichen werden, sofern qualitativ Insgesamt wiederum eine zumindest gleichwertige und überzeugende Lösung erzielt wird. Für die gestalterische Beurteilung wesentlicher Abweichungen ist die Stadtbildkommission beizuziehen. 4. Orientierende Grundlage des Bebauungsplansbildet das Lärmgutachten vom 17. Juni 2024. 5. Soweit diese Vorschriften nichts anderes bestimmen, gelten die jeweils gültigen Bau- und Zonenvorschriften der Stadt Zug und die jeweils gültigen Vorschriften des kantonalen Planungs- und Baurechts. 2. Grundmasse und Nutzung 1. In den jeweiligen Baubereichen gelten folgende Grundmasse: Baubereich | ‘Anzahl max. AZ max. aGF Vollgeschosse 8 072 1820.16 m? 1. Die zulässige Nutzung des Baubereichs A richtet sich nach den jeweils gültigen Bau- und Zonenvorschriften der Stadt Zug. 3. Bebauung 1. Oberirdische Bauten dürfen nur innerhalb des im Situationsplan und den Schnitten festgelegten Baubereichs A erstellt werden. 2. Ausserhalb des im Situationsplan bezeichneten Baubereichs A sind im Erdgeschoss Treppenabgängein den Freiraum zulässig. Einfacher Bebauungsplan Chamerstrasse 85, Plan Nr. 7706 vom 22.08.2024 | 3 Ziff. 6 Dachgestaltung Ziff. 7 Arealerschliessung Ziff. 8 Parkierung Ziff. 9 Veloabstellplatze Stadt Zug | Bestimmungen Klein- und Anbauten (für die Umgebungsgestaltung, Veloabstellplätze, Tiefgaragenzufahrten und Tiefgaragenzugänge) sind ausserhalb der Baubereiche zulässig. Sie sind auf ein Minimum zu beschränken und auf die Umgebungsgestaltung abzustimmen. Unterirdische Bauten und Unterniveaubauten dürfen den im Situationsplan bezeichneten Baubereich Einstellhalle nicht überschreiten. Unterirdische Bauten dürfen über dem gestalteten Terrain nicht in Erscheinung treten. Ausserhalb des im Situationsplan bezeichneten Baubereichs Einstellhalle sind Lichtschächte zur Entlüftung und Entrauchung zulässig. Die Hauptdächer des Baubereichs A sind mit einem Flachdach auszugestalten. Die Dächer und oberen Abschlüsse des Baukörpers sind besonders gut zu gestalten und als fünfte Fassade in der Fassadengestaltung einzubeziehen. Das Attikageschoss muss optisch als auf dem Flachdachaufgesetztes, zusätzliches Geschoss wahrnehmbar sein. Flachdächer sind grundsätzlich zu begrünen, auch wenn die Flächen energetisch genutzt werden. Wegleitend ist die SIA-Norm! zur Begrünung von Dächern. Erschliessung Die Erschliessung des Areals hat an der im Situationsplan schematisch bezeichnete Lage zu erfolgen. Die Zu- und Wegfahrt zur Einstellhalle hat an der im Situationsplan schematisch bezeichneten Stelle zu erfolgen. An den im Situationsplan schematisch bezeichneten Lagensind Zu- und wegfahrten zum Pumpwerk sowie für den Gewässerunterhalt freizuhalten. Innerhalb des Geltungsbereichs dürfen maximal 18 unterirdische Parkplätze und maximal 2 oberirdische Besucherparkplätze an den im Situationsplan schematisch festgelegten Lagen erstellt werden. Die oberirdisch angeordneten Besucherparkplätze sind mit sickerfähigen Belägen auszugestalten. Das zu schaffende Angebot bemisst sich gemäss der jeweils gültigen VSS-Norm?. Gestützt auf die das Richtprojekt sind im Geltungsbereich insgesamt mindestens 51 Veloabstellplätze zu erstellen. Abweichungen sind gestützt auf die effektive Anzahl Zimmer gemäss Baueingabeprojekt im Baubewilligungsverfahren zulässig. Langzeitabstellplätze für Bewohnendesind im Gebäude an gut zugänglicher Lage anzuordnen. ' Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein, SN 564 312 Begrünung von Dächern, Ausgabe 2013 ? Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute, SN 40 065 Parkieren; Bedarfsermittlung und Standortwahl von Veloparkierungsanlagen Einfacher Bebauungsplan Chamerstrasse 85, Plan Nr. 7706 vom 22.08.2024 | Ziff. 10 Gestaltungsgrundsätze Freiraum Ziff. 11 Freiraumtypologien Ziff. 12 Gewässerraum und Unterhaltsstreifen Stadt Zug | Bestimmungen Kurzzeitabstellplätze für Besuchende sind an den im Situationsplan schematisch bezeichneten Lagen nahe den Gebäudezugängen anzuordnen und auf die Freiraumgestaltung abzustimmen. Sie sind mit Haltevorrichtungen auszurüsten. Freiraum Es ist eine über den gesamten Perimeter abgestimmte Aussenraumgestaltung gemäss Richtprojekt mit hoher Qualität bezüglich des Aufenthalts, Ökologie und Klimaverträglichkeit vorzusehen. Für die Begrünung sind standortgerechte und vorzugsweise einheimische Pflanzen zu verwenden. An den im Situationsplan schematisch bezeichneten Lagen sind Baumpflanzungen vorzusehen. Zur Bahnlinie ist eine begrünte Lärmschutzwand zuerstellen. Der Eingangsbereich ist mit einem Hartbelag zu gestalten. Die Abgrenzung zur Chamerstrasseerfolgt mit einer Hecke und Bäumensowie einem Schiebetor. Der Gartenbereichist gestützt auf das Richtprojekt zu bepflanzen. Darin ist die Spiel- und Freifläche anzuordnen. Gewässerraum (gemäss Ziff. 12). Entlang der Ufermauerist ein Zufahrtsweg für Unterhaltsfahrzeugefür den Gewässerraum wie auchfür das Pumpwerk zu erstellen. Der Unterhaltsweg weist eine minimale Breite von 3.2 m auf undist als Schotterrasen auszubilden. Der Gewässerraum ist naturnah auszugestalten. Die Böschungen sind als Magerwiesen bzw. als Staudenpflanzungen mit einheimischen Wildstauden auszubilden. Es sind ausschliesslich einheimische Sträucher und Bäume zu verwenden. Beim Schotterrasen ist eine artenreiche Kräutermischung einzusäen. Der Unterhaltsweg mussjederzeit und hindernisfrei zugänglich sein. Es sind keinerlei Installationen, auch keine temporären, zulässig und der Zugangist jederzeit zu dulden. Die Einengung des Unterhaltswegesdurchseitliches Einwachsen durch die Vegetation ist nicht zulässig. Für das Freihalten und den entsprechenden Unterhalt ist die Grundeigentümerschaft verantwortlich. Einfacher Bebauungsplan Chamerstrasse 85, Plan Nr. 7706 vom 22.08.2024 | 5 Ziff. 13 Spiel- und Freiflache Ziff. 14 Retention und Versickerung Ziff. 15 Abfallwirtschaft Ziff. 16 Inkrafttreten Stadt Zug | Bestimmungen An derim Situationsplan bezeichneten Stelle sind Spiel- und Freiflachen im Ausmass von mindestens 379.2 m2 (15 % der anzurechnenden Landfläche) mit Sitzgelegenheiten und einer guten Aufenthaltsqualitat zu erstellen. Die Anlagen sind auf die Bedürfnisse unterschiedlicher Alters- und Benutzergruppen abzustimmen. Die Spiel- und Freiflächen sind in die gesamthafte Umgebungsgestaltung einzubinden. Mit dem Baugesuchist ein Nachweis über den Umfang und die Gestaltung der Anlagen einzureichen. Ver- und Entsorgung Die Liegenschaft ist im Trennsystem zu entwässern. Das anfallende Regenwasser ist in erster Priorität im Planungsgebiet zu versickern. In zweiter Priorität ist das anfallende Regenwasser über Retentionsanlagen zurückzuhalten. Im Baubewilligungsverfahren sind die technischen Nachweise zu erbringen. Bäume und begrünte Umgebungsflächen sind primär natürlich zu bewässern. Im Baubewilligungsverfahren sind die technischen Nachweise zu erbringen. Im Baubewilligungsverfahren sind die geeigneten Standorte für eine Entsorgungsstelle für Hauskehricht und Grünabfälle nachzuweisen. Schlussbestimmungen Der Bebauungsplan tritt nach Beschlussfassung desStadtrats von Zug in Kraft. Einfacher Bebauungsplan Chamerstrasse 85, Plan Nr. 7706 vom 22.08.2024 | 6
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Nr. 7706 - Chamerstrasse 85
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