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Zugermatt

Baar · 7.2.3-10 · communal act

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1 provision

Kanton Zug : L“ ‘ Gemeinde Baar BeSti mmu ngen | o Zweck 1. Der einfache Bebauungsplan Zugermatt bezweckt im Sinne von § 32 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Zug (PBG, giiltige Fassung ab 1. Juli 2019) und von § 6 der E i nfaCh e r B e ba u u ng S pl a n Bauordnung Baar (BO) insbesondere: Zuge rm att e die grundeigentümerverbindliche Umsetzung der Inhalte des Quartiergestaltungsplans; e die Erstellung eines Quartierfreiraums; e die Sicherung von öffentlichen Fusswegen. : 0 O Bestandteile 25 Der Bebauungsplan setzt sich aus dem Situationsplan im Massstab 1:500 und den nachstehenden Bestimmungen zusammen. 3. Das Richtprojekt vom 25.04.2019 / Teilrevidiert 20.11.2019 ist fiir die Beurteilung der kubischen Gliederung und der gestalterischen Qualitat der Bauten, Anlagen sowie der 2 Umgebung im Bewilligungsverfahren wegleitend. Vom Richtprojekt darf vorbehaltlich der Der Abteilungsleiter: __— Bestimmungen des Bebauungsplans sowie des iibergeordneten Rechts aus wichtigen Griinden abgewichen werden, sofern qualitativ insgesamt wiederum eine zumindest gleichwertige und überzeugende Losung erzielt wird. ge Schiessanla, Abteilung Planung / Bau, den 1. Mai 2019 / Rev. 8. Januar 2020 Geltungsbereich 4. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aufgrund der Festlegung im Situationsplan. Offentliche Auflage im Erdgeschoss Rathausstrasse 6 vom 3. Mai bis 3. Juni 2019 Zahl, Lage und dussere Abmessungen der Gebaude Bescheinigt Abteilung Planung / Bau: Sandro Lang \m 5. Oberirdische Hauptgebaude diirfen nur innerhalb der Baubereiche erstellt werden. Die Baubereiche gehen den Abstandsvorschriften geméss BO und PBG vor. Vorspringende Gebaudeteile wie Balkone, Vordacher, Erker u. dgl. diirfen die Baubereiche nicht Gberragen. Wo Pflichtbaulinien bestehen, miissen die Fassaden der Vollgeschosse auf diese gestellt o [ \Al D]werden. 6. Unterirdische Bauten sowie Unterniveaubauten sind auch ausserhalb der Baubereiche O zulässig. 0 Vom Gemeinderat beschlossen am: 18. Februar 2020 7. Ausser gestalterisch gut integrierte, gedeckte Veloabstellplatze, Tiefgaragenzufahrten sowie O Tiefgaragenzugange sind keine weiteren Kleinbauten und Anbauten ausserhalb der g Die Vizegemeindepräsidentin: Baubereiche zulässig. 5 Vollgeschosse > e 8. Das zonenkonforme Nutzungsmass darf gemäss § 32" Abs. 3 PBG um maximal 20% @ erhöht werden. 9. Die pro Baubereich maximal zulässige Anzahl Vollgeschosse sowie die Zulässigkeit von Attikageschossen sind im Situationsplan festgelegt. / Nutzweise [ Quartierfreiraum: 10. Die zulassige Nutzweise ergibt sich aufgrund der entsprechenden Bestimmungen in der I | / Bauordnung fiir die Wohn- und Arbeitszone WA4. Zwischen den Baubereichen dürfen die ! '030 m2 / Gewerbeanteile transferiert werden, sofern zusammen der minimal geforderte L Gewerbeanteil gemäss Bauordnung eingehalten wird. In den Baubereichen A, C, E und H i M 4232 sind Gewerbe sowie Wohnnutzungen zuldssig. In den Baubereichen B, D und F sind lediglich Wohnnutzungen und in den Baubereichen G1 und G2 nur Gewerbenutzungen erlaubt. Gestaltung 5 Vollgeschosse + Attika 11. Bauten, Anlagen sowie Grün- und Freiräume sind sowohl für sich als auch im Gesamtzusammenhang besonders gut zu gestalten. 12. Es sind nur Flachdächer zulässig. Diese sind wo immer möglich zu begrünen und dürfen nicht als Terrassen genutzt werden. Auf den Dächern dürfen nur technisch bedingte Aufbauten und Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie u. dgl. erstellt werden. Technisch bedingte Aufbauten sind auf ein Minimum zu begrenzen, zusammenzufassen, zentral ‘P’"‘b'"?l'dmr Inhalt anzuordnen und dezent zu gestalten. enmeter 13. Fur die Ausgestaltung der Umgebung ist das Richtprojekt wegleitend. An bezeichneter Lage — — - — Geltungsbereich ist ein Quartierfreiraum mit einer Fläche von mindestens 564 m2 zu erstellen. Der Quartierfreiraum über alle 3 Etappen betragt total 1'594 m2 (gem. Dienstbarkeitsvertragen). Dieser ist attraktiv zu gestalten und mit dem &ffentlichen Quartierfreiraum auf den Balbersichio Grundstiicken GS Nrn. 4232 und 4236 abzustimmen. m Baubereich fiir Hauptgebaude und Bezeichnung 14. An schematisch bezeichneter Lage sind Baume zu pflanzen. Im Bereich der Tiefgarage ist für Baume ein gentigend grosser Wurzelraum zu gewéhrleisten. Bei der _ Pflichtbaulinie fiir Hauptgebdude Umgebungsgestaltung der Freirdume sind standortgerechte und einheimische Arten zu verwenden. /5o, - Grün- und Freiräume Erschliessung Begrünter Freiraum 15. Die Arealzufahrt hat an bezeichneter Stelle ab der Altgasse zu erfolgen. Die Zufahrtsstrasse Ö | ist so zu planen und zu gestalten, dass tiefe Fahrgeschwindigkeiten sichergestellt werden. [] 7 Quartierfreiraum 16. Die Zu- und Wegfahrt zur gemeinsamen unterirdischen Einstellhalle hat an schematisch o Wl Lage Schematisch bezeichneter Lage zu erfolgen. Die Tiefgaragenzufahrt ist gut in die Umgebung zu g ©O mm == ;Lage und Anzahl Schematisch 17. Oberirdisch sind an den bezeichneten Lagen nur Besucher- und Kundenparkplätze zulässig. O 5 Vonesgh 18. Die eingetragenen öffentlichen Fusswege müssen mindestens eine Breite von 2 m Q = 0sse | aufweisen. Die unentgeltiichen &ffentlichen Fusswegrechte sind zu Lasten der Grundeigentiimer im Grundbuch einzutragen. 19. An bezeichneter Lage ist eine Entsorgungsstelle mit Unterflurcontainer zu errichten. <— 20. Pro Zimmer ist ein gedeckter Veloabstellplatz zu erstellen. 1/4 der Veloabstellplatze ist Erschliessung Erschliessungsflache, Hartbelag n Arealzufahrt “ M X oberirdisch und in der Nähe der Hauszugange anzuordnen. 1 R ot " ® Zu- und Wegfahrt Einstellhalle — Lage Schematisch | Umwelt - Besucher- und Kundenparkplätze, Unversiegelt i 21. Das Gebiet ls? im Trennsylstem zu entwassern und das Meteorwasser ist innerhalb des & = 6006 Lage Schematisch | Geltungsbereichs zu versickern. @Z'"‘"‘LQEETSChIIessufl@s _ s T M 00000000 Fusswege Offentich . ! f Lage Schematisch Schlussbestimmungen | ; Informatiy S 22. Die Uberbauung kann in Etappen realisiert werden. Baugesuche haben jedoch mindestens | : N i 00000000 Fusswege Quartierintern | N 9 =epet 9 ! | ‚I Wendepfatz Endausbau, fiLage Schematisch | einen gesamten Baubereich zu umfassen. | | im E'Sf"h”essungsfa” d R | 23 Bei Neubauabsichten beim bestehenden Gebaude Assek. Nr. 3211a muss der L Teilgebiet I] Informatiy - —®— Feuerwehr Stellbereich s \ " ) We A Lage Schematisch Bebauungsplan revidiert werden. Davon ausgenommen sind Renovationen sowie Vendeplatz Erstausbau, = Abfall- und Grinabiallnt el | untergeordnete Erweiterungen am bestehenden Gebäude und Veranderungen an der 533, ;’_’e”_g’:bcfiiillessungsfa” . fall- und Grünabfallentsorgungsstellen DDA — iet Il a Lage Schematisch Umgebung. ufzuheben 24. Wo der Bebauungsplan nichts anderes bestimmt, sind die Vorschriften — unter Informativer Inhalt } Berücksichtigung von höherrangigem Recht — der jeweils gültigen Bauordnung und des V N Zonenplans der Gemeinde Baar massgebend. " Bestehende Gebaude 25. Der Bebauungsplan Zugermatt tritt mit dem Beschluss des Gemeinderats in Kraft. =g e Baulinie ———————— Interessenslinie SBB | | ——————————— Untergeschoss und Sammelgarage Lage Schematisch |I W Quartierfreiraum (ausserhalb Geltungsbereich) * Lage Schematisch 000C¢ Fusswege Offentlich (ausserhalb Geltungsbereich) Lage Schematisch SITUATION 1:500 Wendeplatz (ausserhalb Geltungsbereich) .1 1 . | L. | 1O Lage S ey 02 5 10 20 30 40 50 B Bushaltestelle bestehend (ausserhalb Geltungsbereich) | \

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