Open at the publisher →
In force since 2020-08-01, as the publisher states.
Copy read on 2026-11-01. The page it was read from
sha256 2677c1ea06a3fcba370b41e3b2ae8ef8f0dd757aa99e760a5c9be0b9fc3752d4
12 provisions
Art. 1 Tarifberechnung <strong>*</strong>
1
Sofern nachfolgend keine abweichenden Bestimmungen aufgeführt sind, gelten die in dieser Verordnung aufgeführten Tarife für Personen mit Wohnsitz in der Gemeinde Risch.
2
Die Tarife für Personen ohne Wohnsitz in der Gemeinde Risch jedoch mit Wohnsitz im Kanton Zug (nachfolgend als aussergemeindliche Personen bezeichnet) basieren auf den von der Zuger Kantonalen Musikschulkonferenz (ZKMK) festgelegten Tarifen. Die Tarife für den instrumentalen und vokalen Einzelunterricht für aussergemeindliche Personen werden in § 6 (Kinder und Jugendliche) und § 7 (Erwachsene) erläutert.
3
Für Personen mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Zug, die den instrumentalen und vokalen Einzelunterricht besuchen, gelten die Tarife des § 8.
Art. 1.1 <strong>*</strong> Berücksichtigung und Priorisierung
1
Für die Angebote der Musikschule Rotkreuz gelten folgende Prioritäten:
a)
Einwohner/‑innen der Gemeinde Risch
b)
Aussergemeindliche, im Kanton Zug lebende Personen
c)
Ausserkantonale Personen
2
Falls das Angebot der Musikschule Risch bereits durch Einwohner/‑innen der Gemeinde Risch ausgeschöpft ist, führt die Musikschule Risch für aussergemeindliche und ausserkantonale Personen eine Warteliste.
Art. 2 Eltern Kind Singen
1
Das Eltern Kind Singen wird für Kinder im Vorschulalter zusammen mit einem Elternteil angeboten.
2
Der Semestertarif beträgt CHF 200.00.
Art. 3 Musikalische Früherziehung
1
Die Musikalische Früherziehung wird für Kinder des zweiten Kindergartenjahres angeboten. Der Unterricht wird in Gruppen durchgeführt und findet in Lektionen zu 45 Minuten statt.
2
Der Semestertarif beträgt CHF 125.00. *
Art. 4 Musik und Bewegung
1
Musik und Bewegung wird für Kinder den ersten und zweiten Primarschulklassen angeboten. Der Unterricht wird in Gruppen (Halbklassen) durchgeführt und findet in Lektionen zu 45 Minuten statt. *
2
Das Angebot ist kostenlos.
Art. 5 Grundstufe (1.–3. Primarschulklasse)
1
In der Grundstufe werden die Instrumente Blockflöte und Xylofon angeboten. Der Unterricht wird in Gruppen, in der Regel à 2 Schülerinnen und Schüler, durchgeführt. Die Unterrichtszeit ergibt sich aus der Anzahl Schülerinnen und Schüler pro Gruppe, multipliziert mit 15 Minuten. Die Gruppeneinteilung wird abschliessend durch die Musikschulleitung vorgenommen.
2
Der Semestertarif pro Person beträgt CHF 135.00. *
Art. 6 Instrumentaler und vokaler Einzelunterricht für Schülerinnen und Schüler und Jugendliche
1
Der Unterricht wird in allen Instrumenten aus dem Fächerangebot angeboten. Der Unterricht wird in Lektionen à 30, 45 und 60 Minuten angeboten.
2
Der Semestertarif für alle Instrumente mit Ausnahme von Klavier und Schlagzeug für eine Lektionsdauer von 30 Minuten beträgt CHF 270.00, für eine Lektionsdauer von 45 Minuten CHF 405.00 und für eine Lektionsdauer von 60 Minuten CHF 540.00. *
3
Der Semestertarif für Klavier- und Schlagzeugunterricht für eine Lektionsdauer von 30 Minuten beträgt CHF 290.00, für eine Lektionsdauer von 45 Minuten CHF 425.00 und für eine Lektionsdauer von 60 Minuten CHF 560.00. *
4
Für Personen mit Wohnsitz ausserhalb der Gemeinde Risch jedoch mit Wohnsitz im Kanton Zug beträgt der Semestertarif für eine Lektionsdauer von 30 Minuten CHF 600.00, für eine Lektionsdauer von 45 Minuten CHF 900.00 und für eine Lektionsdauer von 60 Minuten CHF 1'200.00. *
Art. 7 Instrumentaler und vokaler Einzelunterricht für Erwachsene
1
Der Unterricht wird in allen Instrumenten aus dem Fächerangebot angeboten. Der Unterricht wird in Lektionen à 30, 45 und 60 Minuten angeboten.
2
Der Semestertarif für eine Lektionsdauer von 30 Minuten beträgt CHF 1'050.00, für eine Lektionsdauer von 45 Minuten CHF 1'575.00 und für eine Lektionsdauer von 60 Minuten CHF 2'100.00. *
3
Für Personen mit Wohnsitz ausserhalb der Gemeinde Risch jedoch mit Wohnsitz im Kanton Zug (aussergemeindliche Personen) beträgt der Semestertarif für eine Lektionsdauer von 30 Minuten CHF 1'150.00, für eine Lektionsdauer von 45 Minuten CHF 1'725.00 und für eine Lektionsdauer von 60 Minuten CHF 2'300.00. Für Personen mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Zug richtet sich der Tarif nach § 1 Abs. 3 dieser Verordnung. *
Art. 7.1 <strong>*</strong> Tarife für instrumentalen und vokalen Einzelunterricht für Schüler, Jugendliche und Erwachsene mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Zug
1
Für Schüler, Jugendliche und Erwachsene mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Zug beträgt der Semestertarif für eine Lektionsdauer von 30 Minuten CHF 1'150.00, für eine Lektionsdauer von 45 Minuten CHF 1'725.00 und für eine Lektionsdauer von 60 Minuten CHF 2'300.00.
Art. 8 10er Abo für Einzelunterricht für Erwachsene
1
Der Unterricht nach § 7 kann auch unabhängig von der Dauer eines Semesters in Einheiten à 10 Lektionen besucht werden. Der Unterricht wird in Lektionen à 30 und 45 Minuten angeboten.
2
Der Tarif für 10 Lektionen für eine Lektionsdauer von 30 Minuten beträgt CHF 600.00 und für eine Lektionsdauer von 45 Minuten CHF 900.00. *
3
Für Personen ohne Wohnsitz in der Gemeinde Risch jedoch mit Wohnsitz im Kanton Zug beträgt der Semestertarif für eine Lektionsdauer von 30 Minuten CHF 700.00 und für eine Lektionsdauer von 45 Minuten CHF 1'050.00. Für Personen mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Zug richtet sich der Tarif nach § 1 Abs. 3 dieser Verordnung. *
Art. 9 Ensembleunterricht
1
Der Unterricht in diversen Ensembles und Chören mit Lektionen zu 45 oder 60 Minuten ist kostenlos.
Art. 10 Rechnungsstellung
1
Schulgeldrechnungen werden jeweils für ein Semester (nach Schuljahresbeginn und nach den Sportferien) gestellt und sind innert 30 Tagen zu bezahlen.