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Überbauungsplan "Lerchengut", Netstal - Sonderbauvorschriften

Glarus · 7.1.3.1-4 · communal act

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Contents: 10 provisions
  1. Art. 1 Allgemeines
  2. Art. 3
  3. Art. 4 Baufelder
  4. Art. 5
  5. Art. 6 Masse
  6. Art. 10
  7. Art. 11 Erschliessu ng, Entsorgung
  8. Art. 13 spaeltyschiesser
  9. Art. 15
  10. Art. 16

10 provisions

Art. 1 Allgemeines

Zweck I Der vorliegende Überbauungsplan bezweckt die Erstellung eines wohnquartiers mit hoher Wohnqualität. Es sollen Ein- und Zweifamilienhäuser oder Reiheneinfamilienhäuser erstellt werden. z Der Überbauungsplan charakterisiert sich wie folgt. a) Das entlang der Lerchenstrasse vorherrschende offene Bebauungsmuster soll mit dem Bau des neuen Wohnquartiers fortgesetzt werden. b) Geplant ist die Erstellung von bis zu 22Wohneinheiten. c) Zwecks optimaler Besonnung des gesamten Quartiers werden die Gebäudehöhen auf die ansteigende Topographie im südlichen Teildes überbauungsgebietes abgestimmt. d) Die Erschliessung des wohnquartiers erfolgt von der Lerchenstrasse her. e) Mit Ausnahme der Flächen für die Fahrzeugerschliessung werden die übrigen verkehrsflächen und plätze mit einem sickerfähigen Belag ausgebildet. f) Zur weitgehenden Einhaltung der Belastungsgrenzwerte wird en¡ang der Landstrasse (und in die angrenzende Paz. Nr. 856 hinein) eine Lärmschutzwand mit einer Höhe von ca.2.0 bis. 3.0 m ersteilt. g) lm Hinblick auf die Dimension der Lärmschutzwand, aber auch im Hinblick auf die im Norden gelegenen Villen wird der baulichen Ausgestaltung der Lärmschutzwand besondere Beachtung geschenkt. h) lm Rahmen der Überbauung ist vorgesehen, eine Fussgängerverbindung vom Gebiet FuchsguULerchenstrasse zum südöstlichen Dorfteil (Landstrasse / Kublihoschet / Goldigen lMatt lschwimmbad) zu schaffen. Att.2 Geltungsbereich Der Überbauungsplan und die Sonderbauvorschriften zum überbauungsplan gelten für das im Plan als Perimeter bezeichnete Gebiet.

Art. 3

Stellung der Bauordnung Soweit diese Sonderbauvorschriften zum Überbauungsplan nichts anderes bestimmen, gelten die Bau- und Zonenvorschriften des Ortsteils Netstalder Gemeinde Glarus, sowie die einschlägigen kantonalen planungs- und Bauvorschriften. Uberbauungsplan Lerchengut Sonderbauvorschriften è spaeltyschiesser

Art. 4 Baufelder

Art der Nutzung ln den im Überbauungsplan bezeichneten Baufeldern sind folgende NuÞungen vorgesehen BaufelderA, B1 und 82, C Diese Baufelder dienen derWohnnutzung (Haupt- und Nebenbauten). Nichtstörende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sind möglich, wobei in diesen Fällen die erforderlichen ParkpläÞe auf eigenem Grund zu erstellen sind.

Art. 5

Mass der Nutzung ln den im Überbauungsplan bezeichneten Baufeldern sind folgende Bauten vorgesehen: BaufelderA, 81 und 82, C I ln allen Baufeldern ist das Erstellen von Ein- und Zweifamilienhäusern vorgesehen. 2 ln den Baufeldern 82 und C ist zudem das Erstellen von Reiheneinfamilienhäusern möglich. 3 ln allen Baufeldern ist das Erstellen von Einliegerwohnungen möglich.

Art. 6 Masse

Gebäudeanordnung lnnerhalb der Baufelder können die Gebäude frei angeordnet werden. Auf die nachbarlichen lnteressen (schattenwurf/Lichtentzug, freie sicht etc.) ist Rücksicht zu nehmen. Aft.7 Geschosszahl und Gesamthöhe 1 ln den Baufeldern A, B1 und 82 richtet sich die Geschosszahl unter Beachtung einer maximalen Gesamthöhe (absolute Höhe über Meer) nach den Nutzungsbestimmungen gemäss Art. 5 der Bauordnung. Baufeld A: Die maximale Gesamthöhe beträgt 497.50 m. Baufeld 81: Die maximale Gesamthöhe beträgt 4gg.S0 m. Baufeld 82: Die maximate Gesamthöhe beträgt 49g.00 m. 2 Bei allen Gebäuden kann über dem zweiten Vollgeschoss ein Attikageschoss erstellt werden. Dieses ist - das Treppenhaus/Liftschacht ausgenommen - allseitig um mindestens 1.0 m von der Fassade des darunterliegenden Geschosses zurückzunehmen. Auf der Attika sind Dachaufbauten, Antennen und dgl. nicht gestattet. Überbauun gsplan Lerchengut Sonderbauvorschriften ) spaeltyschiesser Art. I Lärmschutz r lm Geltungsbereich des Überbauungsplanes gilt die Empfindlichkeitsstufe ll der Lärmschutzverordnung. lm Bereich der Landstrasse und der Lerchenstrasse sind die Planungswerte einzuhalten. 2 lm Baufeld A und im Baufeld 82 ist den Baugesuchen ein Lärmnachweis beizulegen, welcher die Einhaltung der massgebenden Belastungsgrenzwerte nachweist. Gestaltung Art.g Gebäude r Das äussere Erscheinungsbild der Gebäude soll nach Möglichkeit einhei¡ich sein, insbesondere bezüglich der architektonischen Gestaltung, der Fassaden, Dachformen und Materialien. 2 ln allen Baufeldern sind einzig Flachdächerzugelassen

Art. 10

Umgebungsgestattung 1 Zuhanden des Baubewilligungsverfahrens ist aufzuzeigen, wie dem übergang zwischen dem Umgebungsbereich der Bauten und dem südlich angrenzenden Landwirtschaftsland gestalterisch Beachtung geschenkt wird. 2 Bei der Pflanzung von Hochstammbäumen auf privaten Grundstücken ist bezüglich des schattenwurfs auf nachbarliche lnteressen Rücksicht zu nehmen.

Art. 11 Erschliessu ng, Entsorgung

Fussweg und platzbereich 1 Die Fusswegverbindung und der Platzbereich sind im überbauungsplan definiert. Die Lärmschutzwand weist an der dafür bezeichneten Stelle eine Durchgangsmöglichkeit für Fussgänger auf. 2 Die Erschliessungsstrasse im Bereich des Platzes wird ohne vertikalen Versatz ausgestaltet. Der gesamte Platzbereich soll bei Bedarf als eine zusammenhängende Fläche für Spiel und Aufenthalt dienen können. Att. 12 Fahrzeugerschliessung Die Fahrzeugerschliessung erfolgt über die im überbauungsplan ausgeschiedenen Flächen Überbauun gsplan Lercheng ut Sonderbauvorschriften )

Art. 13 spaeltyschiesser

Besucherparkplätze Die Besucherparkplätze sind innerhalb der im Plan bezeichneten Flächen anzuordnen. Diese Flächen sind hinsichtlich einerflexiblen Nutzung auszugestalten, über die auch die Erschliessung der angrenzenden Grundstücke erfolgen kann. A.ft. 14 Containerabstellplatz Abstellplätze für Container sind zusammengefasst und auf der dafür vorgesehenen Fläche untergebracht.

Art. 15

Ver- und Entsorgung Die Versorgung (Wasser, Elektro, TV) und Entsorgung (Kanalisation) der Überbauung Lerchengut erfolgt über die bestehende Leitungsinfrastruktur der Lerchenstrasse. Die Verteilkästen für die Versorgung sind auf der dafür vorgesehenen Fläche unterzubringen

Art. 16

Oberflächenwasser 1 Die Entwässerung für das ganze Überbauungsplangebiet ist als angepasstes Trennsystem anzulegen. Das Meteorwasser muss gemäss Generellem Entwässerungsplan (GEP) der Gemeinde örtlich zur Versickerung gebracht werden. lm Weiteren gelten die Bestimmungen des Gewässersch utzgesetzes. 2 Der Regenwasseranfall auf den Erschliessungsstrassen wird flächig oder linear zur Versickerung gebracht. Weitere Bestimmungen Art.17 lnkrafttreten Der Überbauungsplan und die dazugehörigen Sonderbauvorschriften werden durch den Gemeinderat erlassen und treten mit der Genehmigung durch das kantonale Departement in Kraft. a Überbauungsplan Lerchengut Sonderbauvorschriften

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