Open at the publisher →
The publisher does not state since when this version applies. Read on 2026-10-23.
Copy read on 2026-10-23. The page it was read from
sha256 9c6fcca22c7064b654b65a797d78bbf13183669ea9298248d9bf8e150cec2943
5 provisions
Art. 1
Leistungsangebot
Patientinnen und Patienten mit zivilrechtlichem Wohnsitz in Engelberg,
die nach einer schweizerischen Sozialversicherung obligatorisch kranken-
oder unfallversichert sind und für welche gemäss Art. 41a KVG7 eine
Aufnahmepflicht besteht, steht grundsätzlich das ganze Leistungsangebot
des Kantonsspitals Nidwalden zur Verfügung.
Art. 2
Aufnahme
Bezüglich der Aufnahmepriorität sind Patientinnen und Patienten mit
zivilrechtlichem Wohnsitz im Kanton Obwalden den Nidwaldner
Patientinnen und Patienten gleichgestellt.
Art. 3
Abrechnungs- und Auszahlungsmodalitäten
5 OGS 2011, 84
6 GDB 832.121
7 SR 832.10
832.12
Das Kantonsspital Nidwalden stellt dem Finanzdepartement8 Obwalden
monatlich Rechnung.
Art. 4
Vereinbarungsdauer
Diese Vereinbarung gilt ab dem 1. Januar 2012 für unbestimmte Zeit. Sie
ersetzt die Vereinbarung vom 16. Dezember 19969.
Art. 5
Auflösung/Kündigung
Diese Vereinbarung kann von jedem Vertragspartner unter Wahrung einer
sechsmonatigen Frist auf den 31. Dezember gekündigt werden.
8 Die Aufgaben des Finanzdepartements wurden auf den 1. Juli 2022 dem Sicherheits-
und Sozialdepartement übertragen (OGS 2022, 20)
9 GDB 832.12