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5 provisions
Art. 1
Geltungsbereich
1 Der im Anhang 1 veröffentlichte Lehrplan Berufsmaturität Natur, Landschaft
und Lebensmittel regelt die verbindlichen Inhalte der Ausbildung für den
deutschsprachigen Teil des Kantons und gilt sowohl für kantonale als auch private Bildungsanbieterinnen und Bildungsanbieter im Kanton, die eine eidgenössisch anerkannte Berufsmaturitätsausbildung Ausrichtung Natur, Landschaft und Lebensmittel anbieten.
Art. 2
Übergangsbestimmung
1 Der bisherige Lehrplan Berufsmaturität Natur, Landschaft und Lebensmittel
vom 30. Juni 20142) gilt weiterhin
a für das zweite Ausbildungsjahr: bis am 31. Juli 2027,
b für das dritte Ausbildungsjahr: bis am 31. Juli 2028,
c für das vierte Ausbildungsjahr: bis am 31. Juli 2029.
2 Der im Anhang 1 veröffentlichte Lehrplan Natur, Landschaft und Lebensmittel
ist wie folgt anwendbar:
a für das erste Ausbildungsjahr: ab dem 1. August 2026,
b für das zweite Ausbildungsjahr: ab dem 1. August 2027,
c für das dritte Ausbildungsjahr: ab dem 1. August 2028,
d für das vierte Ausbildungsjahr: ab dem 1. August 2029.
1) BSG 435.111
2) BSG 435.111.5
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
26-043
435.111.5 2
Art. 3
Aufhebung eines Erlasses
1 Die Direktionsverordnung vom 30. Juni 2014 über den Lehrplan Berufsmaturität Natur, Landschaft und Lebensmittel3) wird aufgehoben.
Art. 4
Inkrafttreten
1 Diese Direktionsverordnung tritt am 1. August 2026 in Kraft.
A1 Anhang 1
Art. A1-1
Artikel 5des
Publikationsgesetzes vom
18. Januar 1993 (PuG)4) in der Bernischen Amtlichen Gesetzessammlung nur
in der Form eines Verweises veröffentlicht.
Er ist auf Internet verfügbar unter:
https://www.bkd.be.ch → Themen → Bildung → Berufsbildung → Berufsmaturität → Kantonale Lehrpläne für die Berufsmaturität
Bern, 26. Mai 2026 Die Bildungs- und Kulturdirektorin: Häsler
3) BSG 435.111.5
4) BSG 103.1
3 435.111.5
Änderungstabelle - nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung BAG-Fundstelle
26.05.2026 01.08.2026 Erlass Erstfassung 26-043
435.111.5 4
Änderungstabelle - nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung BAG-Fundstelle
Erlass 26.05.2026 01.08.2026 Erstfassung 26-043