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WLU Tarifordnung Benutzungsgebühren

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Contents: 5 provisions
  1. Art. 1
  2. Art. 2
  3. Art. 3
  4. Art. 4 Tarifordnung Benutzungsgebühren WLU 01.01.2016 Seite 3 von 4
  5. Art. 5

5 provisions

Art. 1

Benützungsgebühren "Für die Benützung der Wasserversorgungsanlagen und die Wasserabgabe an den Kunden werden gem. Art. 59 der AGB Benützungsgebühren eingehoben. Die Benützungsgebühren fallen jährlich wiederkehrend an. ?Die Benützungsgebühren setzen sich zusammen aus einer Grundgebühr und einer Verbrauchsgebühr. *Die Vorschreibung und Einhebung der jährlichen Benützungsgebühren beim Kunden erfolgt durch die WLU.

Art. 2

Grundgebühr "Die Grundgebühr besteht aus dem Anteil Zählermiete und dem Anteil Löschschutz. Sie bemisst sich grundsätzlich nach der Zählergrösse. ? Für überbaute Liegenschaften beträgt die Grundgebühr exkl. MWSt. pro Jahr: Anteil Anteil Total Zählergrösse Zählermiete Löschschutz Grundgebühr © ZählerDN20 = CHF 50.00 CHF 20.00 CHF 70.00 © ZählerDN25 = CHF 380.00 CHF 30.00 CHF 110.00 © ZählerDN32 = CHF 140.00 CHF 50.00 CHF 190.00 ° ZählerDN40 = CHF 160.00 CHF 60.00 CHF 220.00 e* ZählerDN50 = CHF 180.00 CHF 70.00 CHF 250.00 © ZählerDN65 = CHF 200.00 CHF 80.00 CHF 280.00 e ZählerDN80 = CHF 220.00 CHF 90.00 CHF 310.00 e ZählerDN 100 = CHF 240.00 CHF 100.00 CHF 340.00 ° ZöählerDN 125 = CHF 260.00 CHF 110.00 CHF 370.00 ° Zähler DN 150 = CHF 300.00 CHF 120.00 CHF 420.00 ° Zähler mit Datenübertragung = CHF 500.00 CHF 120.00 CHF 620.00 Tarifordnung Benutzungsgebühren WLU 01.01.2016 Seite 2 von 4 3 Der Anteil Zählermiete wird wie folgt erhoben: ?) Die Zählermiete bemisst sich immer in Abhängigkeit von der Zählergrösse. ” Bei Verbundzählern ist je eine Zählermiete für den grossen und für den kleinen Zähler gemäss Art. 2 Abs. 2 zu entrichten. * Der Anteil Löschschutz wird wie folgt erhoben: ? kein Anteil Löschschutz - für jedes Gebäude mit einer Gebäudegrundfläche von kleiner als 25 m? ohne Anschluss an die Wasserversorgung und ohne eigene Hausnummer; ” der einfache Anteil Löschschutz - für jedes Gebäude mit einer Gebäudegrundfläche von grösser oder gleich 25 m? ohne Anschluss an die Wasserversorgung und ohne eigene Hausnummer, auch wenn dieses mit einem anderen Gebäude unterirdisch und/oder über Hausanschlussleitungen verbunden ist. % Anteil Löschschutz in Abhängigkeit von der Zählergrösse - für jedes Gebäude mit eigener Hausnummer, auch wenn dieses mit einem anderen Gebäude unterirdisch und/oder über Hausanschlussleitungen verbunden ist. - Bei Verbundzählern gelangt der grössere der beiden Zähler zur Berücksichtigung. * Konventionelle Ablesung: % Kunden, welche keine Datenfernauslesung durch die WLU wünschen oder zulassen, müssen der WLU den Zählerstand Ende des Kalenderjahres unaufgefordert per Mail oder per Post zur Verfügung stellen. Für die händische Systemaufnahme der Daten wird dem Kunden eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von CHF 25.— exkl. MWSt. pro Zähler und pro Jahr verrechnet. % Werden die Daten vom Kunden nicht unaufgefordert bis Ende des Kalenderjahres der WLU übermittelt und der Zähler muss durch die WLU vor Ort abgelesen werden, wird dem Kunden eine zusätzliche Ablesegebühr von CHF 50.— exkl. MWSt. pro Zähler und pro Jahr verrechnet.

Art. 3

Verbrauchsgebühr ' Die Verbrauchsgebühr wird pro bezogene Wassermenge in Kubikmeter (m®) erhoben. ? Die Verbrauchsgebühr exkl. MWSt. beträgt CHF 0.95 pro m°. * Die Verbrauchsgebühr für Mengen grösser 150‘000 m3 für ausschliesslich für Kühlzwecke verwendetes Wasser wird individuell mit dem Kunden vertraglich festgelegt. “ Die vom Wasserzähler angezeigte Wassermenge wird, gleichgültig ob sie absichtlich verbraucht wurde oder aus Undichtheiten bzw. Rohrgebrechen und dergleichen nach dem Wasserzähler oder offenstehenden Entnahmestellen ungenützt ausgeflossen ist, als von der WLU geliefert und vom Kunden entnommen verrechnet.

Art. 4 Tarifordnung Benutzungsgebühren WLU 01.01.2016 Seite 3 von 4

Wasserabgabe ohne Zähler Das Wasser wird gem. Art. 47 Abs. 1 AGB nur über Wasserzähler abgegeben. Bei ausnahmsweise erfolgtem Wasserbezug ohne Wasserzähler wird als Benützungsgebühr der doppelte Betrag der entsprechenden Zählermiete erhoben.

Art. 5

Schlussbestimmung 'Diese Tarifordnung der Wasserversorgung Liechtensteiner Unterland (WLU) für die Wasserversorgung ersetzt die bisherige Tarifordnung der Wasserversorgung Liechtensteiner Unterland (WLU) vom 01.01.2014. ? Diese Tarifordnung wurde von der KGeneralversammlung der Wasserversorgung Liechtensteiner Unterland (WLU) in ihrer Sitzung vom 03.11.2015 genehmigt und auf den 01.01.2016 in Kraft gesetzt. Gamprin-Bendern, den 2.12.2015 Wasserversorgung Liechtensteiner Unterland | Der Präsident: © Der Geschäftsführer: Wasserversorgung | tiechtensteiner unterland A Industriestrasse 36, 9487 Bender | ; Cr Norman Wohlwend Georg Matt Tarifordnung Benutzungsgebühren WLU 01.01.2016 Seite 4 von 4

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