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4 provisions
Artikel 1
Geltungsbereich
1 Dieses Reglement regelt die kantonalen Aufgaben und Zuständigkeiten in
Bezug auf die folgenden gesetzlichen Bestimmungen:
a) Chemikalienverordnung (SR 813.1)
b) Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (SR 814.01)
c) Dünger-Verordnung (SR 814.20)
d) Pflanzenschutzmittelverordnung (SR 910.1)
Artikel 2 e) Biozidprodukteverordnung (SR 813.11)
Allgemeine Zuständigkeit
1 Das Laboratorium der Urkantone vollzieht die genannten gesetzlichen Bestimmungen. Es kontrolliert den Markt, Betriebe und Verkaufsstellen und ist
insbesondere für die Kennzeichnung, Zulassungs- und Mitteilungspflichten,
Einhaltung von Verboten und Beschränkungen und die Information der Öffentlichkeit zuständig.
2 Es koordiniert die kantonalen Tätigkeiten, die sich aus dem Chemikaliengesetz ergeben, durch die Führung eines Handbuchs.
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
40.7040 Kanton Uri
Artikel 3
Ausnahmen
1 In Abweichung zu Artikel 2 sind die folgenden Amtsstellen für den Vollzug
zuständig, wenn er in ein Fachgebiet fällt, für das die jeweilige Amtsstelle die
Hauptzuständigkeit inne hat:
a) Amt für Arbeit und Migration betreffs der Aspekte der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
b) Amt für Forst und Jagd betreffs Einsatz von Pflanzenschutzmitteln,
Biozidprodukten und Düngern im Wald
c) Amt für Tiefbau betreffs Verwendung von Auftaumitteln im öffentlichen Winterdienst
d) Amt für Umweltschutz betreffs Einsatz von Pflanzenschutzmitteln,
Biozidprodukten und Düngern in und an oberirdischen Gewässern,
Grundwasserschutzzonen,auf Böschungen und Grünstreifen; Verwendung von Klärschlamm; Verwendung von Stoffen und Zubereitungen, die zu Luftschadstoffemissionen führen
e) Amt für Landwirtschaft betreffs Einsatz von Pflanzenschutzmitteln,
Biozidprodukten und Düngern in der Landwirtschaft
f) Amt für Raumentwicklung betreffs Einsatz von Pflanzenschutzmitteln,
Artikel 4 Biozidprodukten und Düngern in Naturschutzgebieten und Biotopen
Inkrafttreten
1 Dieses Reglement tritt am 1. April 2015 in Kraft.
Kanton Uri 40.7040
Änderungstabelle - Nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung CRS Fundstelle
03.03.2015 01.04.2015 Erlass Erstfassung AB 13.03.2015
40.7040 Kanton Uri
Änderungstabelle - Nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung CRS Fundstelle
Erlass 03.03.2015 01.04.2015 Erstfassung AB 13.03.2015