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12 provisions
Art. 1 Allgemeines <strong>*</strong>
1
Besondere Leistungen und Verdienste von Personen, Mannschaften, Organisationen oder Firmen in den Bereichen Sport, Wirtschaft, Kultur, Soziales Engagement, Natur / Umwelt sind durch die politischen Behörden zu ehren und es ist ihnen eine offizielle Anerkennung zukommen zu lassen. Ebenfalls wird für ein herausragendes Lebenswerk eine "Ägeri Special" Verleihung vorgenommen. *
2
Es geht darum, Vorbilder hervorzuheben, besondere Leistungen wertzuschätzen und zu herausragendem Engagement im Ägerital zu motivieren. *
Art. 2 Mitgliedschaft
1
Die zu ehrende Person, Mannschaft, Organisation oder Firma muss ihren Wohn-, Vereins- bzw. Firmensitz im Ägerital haben. *
2
Der Ägerer Sportverein bzw. die Sportlerin oder der Sportler muss Mitglied eines Schweizer Sportverbandes sein, der dem Schweizerischen Olympischen Verband (SOV) angeschlossen oder von diesem als Sportverband anerkannt ist. Über Ausnahmefälle entscheidet die Jury. *
Art. 3 Sportliche Leistungen
1
Teilnahme an nationalen Meisterschaften: *
a) *
Teilnahme an nationalen Meisterschaften:
1. *
Ränge 1 bis 6 an offiziellen nationalen Titelkämpfen (Schweizermeisterschaften inkl. Turn- / Sport- und Schützenfest);
2. *
Kranzgewinn am Eidgenössischen Schwing- und Älplerfest;
3. *
Finalteilnahme an einem Schweizer Cup.
b)
Teilnahme an internationalen Meisterschaften:
1.
Ränge 1 bis 10 an Europameisterschaften / Europacup (Gesamt- und Disziplinengesamtwertung);
2. *
Ränge 1 bis 20 an Weltmeisterschaften und Olympischen Spielen sowie im Weltcup (Gesamt- und Disziplinengesamtwertung).
c) *
spezielle sportliche Leistungen (zum Beispiel Aufstieg einer Mannschaft in die höchste Landesliga);
d) *
besondere Verdienste im Bereich Sport können von der Jury zugelassen werden. Dies sind aussergewöhnliche Leistungen, welche nicht in die obigen Aufzählungen gehören.
Art. 4 Award-Leistungen
1
Besondere Leistungen, die in den Bereichen Wirtschaft, Kultur, Soziales Engagement, Natur / Umwelt erbracht wurden.
Art. 5 Grundsatz
1
Ehrungsberechtigte sind vom eigenen Verein, von der Bevölkerung oder von den Gemeinderäten vorzuschlagen. Ein entsprechender Aufruf wird auf den Kommunikationskanälen der Gemeinden veröffentlicht. Die Sportlerinnen-/Sportlerehrung findet jedes Jahr, der Ägeri Award im Dreijahresturnus statt. *
2
Bei der Award-Verleihung muss nicht jede Kategorie geehrt werden (nur bei geeigneten Anwärterinnen und Anwärtern). *
Art. 6 Unterlagen Sportlerinnen- und Sportlerehrungen <strong>*</strong>
1
Dem OK sind folgende Unterlagen zuzustellen:
a) *
sportliche Erfolge im beitragsberechtigten Kalenderjahr;
b) *
ein Foto der Kandidatin / des Kandidaten (mit deren / dessen Einwilligung für die öffentliche Verwendung des Bildes);
c) *
Mannschafts- / Vereinsportrait;
d) *
Kopie der offiziellen Rangliste als Beilage;
e) *
…
Art. 7 Termine Sportlerinnen- und Sportlerehrung <strong>*</strong>
1
Aktuelle sportliche Erfolge sind der Jury zu melden. Die Ehrungsperiode umfasst ein Jahr (Anlass 2024 für das Jahr 2023). Spontan können aktuelle «Titel» (Leistungen) integriert werden. *
Art. 7a <strong>*</strong> Unterlagen Ägeri Award
1
Dem OK sind folgende Unterlagen zuzustellen:
a)
kurze Erklärung / Begründung für die Nomination mit Aufzählung der ehrungsberechtigten Tätigkeiten.
Art. 8 Jury <strong>*</strong>
1
Sportlerinnen- und Sportlerehrung: *
a) *
das OK prüft die eingegangenen Anträge auf Vollständigkeit / Richtigkeit und lädt die Nominierten zur Sportlerinnen-/Sportlerehrung ein.
2
Ägeri Award: *
a)
das OK prüft die eingegangenen Anträge auf Vollständigkeit / Richtigkeit, leitet die Dossiers der Jury weiter und lädt die Nominierten zur Ehrungszeremonie ein.
3
Die Jury sucht unter den Nominationen die Gewinnerinnen und Gewinner aus. Die Jury besteht aus mindestens 5 Personen und setzt sich wie folgt zusammen; die jeweiligen beiden Gemeindepräsidenten oder -präsidentinnen, die beiden zuständigen Gemeinderäte/-rätinnen sowie die verantwortlichen Kulturbeauftragten. *
Art. 9 <strong>*</strong> …
…
Art. 10
1
Die Sportlerinnen und Sportler bzw. Mannschaften werden wie folgt honoriert:
a) *
Einzelperson:
CHF 300.00;
b) *
Mannschaft:
CHF 600.00.
2
Die Gewinnerinnen und Gewinner erhalten eine Awardauszeichnung. Der Gewinner / die Gewinnerin des "Ägeri Special" erhält einen Pokal. *
3
Kleine Wertschätzungspreise werden nach Ermessen des OK vergeben. *
Art. 11 Ehrungszeremonie
1
Die Sportlerinnen-/Sportlerehrung und die Award-Verleihung werden in einem feierlichen Rahmen mit anschliessendem Apéro für die Bevölkerung durchgeführt. *
2
… *