Law

Beschluss über die Entschädigung an die Mitglieder der kantonalen Schlichtungskommission für Mietverhältnisse

Valais · 221.214 · other

Ask the law about thisMore laws of ValaisFor machines: Markdown

Open at the publisher →

The publisher does not state since when this version applies. Read on 2026-10-23.

Copy read on 2026-10-23. The page it was read from

sha256 f2d56169be21d26790396a64feb7b0683b6e487ab63b2f068bbb9015906cda8a

Contents: 4 provisions
  1. Art. 1
  2. Art. 2
  3. Art. 3
  4. Art. 4

4 provisions

Art. 1

1 Die Sitzungsentschädigungen für die Mitglieder der Schlichtungskommission für Mietverhältnisse werden wie folgt festgelegt: a) Präsidium: 1. pro Tag Fr. 400 2. pro Halbtag Fr. 250 3. pro einzelne Stunde Fr. 100 b) Mitglieder: 1. pro Tag Fr. 350 2. pro Halbtag Fr. 200 3. pro einzelne Stunde Fr. 50 2 Die Entschädigungen für das Präsidium für die Vorbereitung der Dossiers und das Studium der Fälle sowie die Korrektur und Unterzeichnung von Modellen und Entscheiden wird wie folgt festgelegt: a) Präsidium: pro einzelne Stunde Fr. 100 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 221.214

Art. 2

1 Die Entschädigung pro Mahlzeit beträgt 25 Franken. 2 Die Mitglieder haben in der Regel Anspruch auf die Vergütung der Reisespesen (SBB 2. Klasse oder PTT Einheimischen-Billett). 3 Es werden nur die effektiven Kosten vergütet.

Art. 3

1 Die Auszahlung der Entschädigungen erfolgt aufgrund einer jährlichen Abrechnung durch die Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit.

Art. 4

1 Der vorliegende Beschluss hebt denjenigen vom 10. Juli 1997 auf und ersetzt ihn. Er wird im Amtsblatt veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2012 in Kraft. 221.214 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Quelle Publikation 14.09.2011 01.01.2012 Erlass Erstfassung BO/Abl. 42/2011 221.214 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Quelle Publikation Erlass 14.09.2011 01.01.2012 Erstfassung BO/Abl. 42/2011

← Find another law