Art. 1
1 Die Sitzungsentschädigungen für die Mitglieder der Schlichtungskommission für Mietverhältnisse werden wie folgt festgelegt: a) Präsidium: 1. pro Tag Fr. 400 2. pro Halbtag Fr. 250 3. pro einzelne Stunde Fr. 100 b) Mitglieder: 1. pro Tag Fr. 350 2. pro Halbtag Fr. 200 3. pro einzelne Stunde Fr. 50 2 Die Entschädigungen für das Präsidium für die Vorbereitung der Dossiers und das Studium der Fälle sowie die Korrektur und Unterzeichnung von Modellen und Entscheiden wird wie folgt festgelegt: a) Präsidium: pro einzelne Stunde Fr. 100 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 221.214