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5 provisions
Art. 1
1 Unter dem Namen «Stadnikova-Fonds» besteht eine verwaltete Stiftung im Sinne von Artikel 92 f. Gemeindeverordnung.
2 Gemäss der testamentarischen Auflage sind die Mittel für die Finanzierung von Massnahmen zur Verschönerung der Stadt Thun zu verwenden.
3 Der Auflage entsprechend werden die Mittel für die Investitionskosten
der Innenstadt-Genossenschaft Thun (THUNcity) im Zusammenhang mit
der Weihnachtsbeleuchtung der Stadt Thun eingesetzt.
Propose a changeArt. 2
Die Mittel bestehen aus:
a dem der Stadt zugefallenen Anteil von knapp 188’000 Franken aus
dem Nachlass von Nadejda Stadnikova,
b allfälligen weiteren Zuwendungen Dritter, deren Zweckbestimmungen
mit dem Fondszweck vereinbar sind,
c den Zinsen auf den Fondsmitteln.
Propose a changeArt. 3
1 Über Entnahmen entscheidet endgültig:
a bis 20'000 Franken die Abteilungsleitung Stadtmarketing und Kommunikation,
b über 20'000 Franken der Stadtpräsident bzw. die Stadtpräsidentin auf
Antrag der Abteilung Stadtmarketing und Kommunikation.
Propose a changeArt. 4
1 Das Vermögen wird in der Bilanz als verwaltete Stiftung geführt.
2 Es ist zum Zinssatz für verwaltete Stiftungen gemäss den Richtlinien
der Stadtbuchhaltung zu verzinsen.
1 GV; BSG 170.111
2 StV; SSG 101.1
Name, Zweck
Mittel
Entnahmen
Verwaltung, Kontrolle
2 935.23
3 Die Externe Revision ist Kontrollstelle.
Propose a changeArt. 5
Die Verordnung tritt am 1. Juli 2026 in Kraft.
Thun, 13. Mai 2026 Namens des Gemeinderates
Der Stadtpräsident: Lanz
Der Stadtschreiber: Huwyler Müller
Inkrafttreten
Propose a change