920.760 Öffentliche Urkunde über die Errichtung der Stiftung Interkantonale Försterschule Maienfeld vom 11. Oktober 1972 1 Vor dem unterzeichneten Notar des Kantons Graubünden, Dr. Robert Schwarz in Chur, sind heute, den 11. Oktober 1972, um 10.00 Uhr, im Sitzungssaal des Finanz- und Militärdepartementes von Graubünden, Steinbruchstrasse 20 in Chur, zum Zwecke der Errichtung einer Stiftung erschienen die bevollmächtigten Vertreter des Kantons Uri Kantons Schwyz Kantons Obwalden Kantons Nidwalden Kantons Glarus Kantons Zug Kantons Schaffhausen Kantons Appenzell I. -Rh Kantons Appenzell A.-Rh. Kantons St. Gallen Kantons Graubünden Kantons Thurgau Kantons Tessin sowie des Fürstentums Liechtenstein. 2 Die Bevollmächtigten erklären namens und im Auftrag ihrer Vollmachtgeber, eine Stiftung errichten zu wollen, und beauftragen den unterzeichneten Notar, darüber die vorliegende öffentliche Urkunde abzufassen. 3 Die Stifter verfügen Folgendes: 1 Name und Sitz: Die Kantone Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Glarus, Zug, Schaffhausen, Appenzell I.-Rh., Appenzell A.-Rh., St. Gallen, Graubünden, Thurgau und Tessin sowie das Fürstentum Liechtenstein errichten unter dem Namen «Interkantonale Försterschule Maienfeld» mit Sitz in Maienfeld eine Stiftung im Sinne von Artikel 80 ff. ZGB. 1) 2. Zweck: Zweck der Stiftung ist die Errichtung und der Betrieb einer Fachschule für Förster. An dieser können auch andere Kurse und Veranstaltungen durchgeführt werden. 3. Vermögen: a) Das Vermögen der Stiftung besteht aus einem Grundkapital von Fr. 2 000 000.–, das von den der Stiftung angeschlossenen Kan- 1) SR 210 1.07.2008 1 920.760 Stiftungsurkunde der Försterschule Maienfeld tonen und vom Fürstentum-Liechtenstein gemäss Verteilschlüssel der «Vereinbarung über die Errichtung und den Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld» 1) aufgebracht wird. Diese verpflichten sich zur Einzahlung der Treffnisse bis spätestens zum 31. August 1973 auf ein Konto der Graubündner Kantonalbank in Chur. b) Der Standortkanton Graubünden überträgt das vorsorglich erworbene Baugrundstück «Bovel» in Maienfeld ganz oder zum Teil auf die Stiftung unter Verrechnung mit seinem Beitragstreffnis. c) Das Stiftungsvermögen wird geäufnet: aa) durch Beiträge der Kantone und des Fürstentums Liechtenstein bb) durch Beiträge des Bundes cc) durch Erträgnisse des Stiftungsvermögens dd) durch andere Zuwendungen. 4. Organisation: Die Organe der Stiftung sind: a) ein Stiftungsrat von 17 Mitgliedern b) ein Ausschuss von 5 Mitgliedern c) eine Kontrollstelle d) eine Prüfungskommission e) eine Direktion 5. Stiftungsrat: a) Der Stiftungsrat besteht aus 17 Mitgliedern. Ihm gehören an: je ein Vertreter des Bundes, des Fürstentums Liechtenstein und der Kantone Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwaldcn, Glarus, Zug, Schaffhausen, Appenzell I.-Rh., Appenzell A.-Rh., Thurgau, Tessin sowie je zwei Vertreter der Kantone Graubünden und St. Gallen. b) Die Mitglieder werden vom Eidgenössischen Departement des Innern, den Kantonsregierungen und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein gewählt. c) Der Stiftungsrat konstituiert sich selbst. d) Der Stiftungsrat ist das oberste Organ der Schule. Er ist für die Errichtung, die Verwaltung und die Tätigkeit der Schule verantwortlich und gibt sich eine Geschäftsordnung. e) Der Stiftungsrat wird mit Kollektivunterschrift durch den Präsidenten oder Vizepräsidenten mit dem Aktuar oder Kassier vertreten. 1) BR 920.750 2 1.07.2008 Stiftungsurkunde der Försterschule Maienfeld 920.760 6. Der Ausschuss: a) Der Ausschuss besteht aus 5 Mitgliedern des Stiftungsrates, welche vom Stiftungsrat gewählt werden. Er konstituiert sich selbst. b) Die Kompetenzen des Ausschusses werden in der Geschäftsordnung geregelt. 7. Die Kontrollstelle: a) Als Kontrollstelle amtet die Finanzkontrolle des Kantons Graubünden. b) Die Aufgaben der Kontrollstelle sind: – Prüfung der Kapital- und Betriebsrechnung sowie der Internatsrechnung und des Fonds – Jährliche Berichterstattung an den Stiftungsrat. 8. Die Prüfungskommission: a) Die Prüfungskommission besteht aus 5 Mitgliedern, welche nicht dem Stiftungsrat angehören müssen. Sie werden durch den Stiftungsrat gewählt. b) Der Prüfungskommission obliegt die Durchführung der Prüfungen gemäss einem durch den Stiftungsrat zu erlassenden Reglement. 9. Die Direktion: a) Die Schule wird von einem Direktor (Forstingenieur mit eidg. Wählbarkeitszeugnis) geleitet, dem das erforderliche Lehr- und Verwaltungspersonal beigegeben wird. b) Der Direktor wird durch den Stiftungsrat gewählt. 10. Auflösung: a) Die Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates aufgelöst werden, sofern mindestens 2/3 aller Mitglieder des Stiftungsrates zustimmen. Für die Auflösung bedarf es ferner der Zustimmung des Schweizerischen Bundesrates. b) Über die Verwendung des Stiftungsvermögens entscheidet der Stiftungsrat unter möglichster Wahrung des Stiftungszweckes und der Interessen der Stifter. 11. Vereinbarung: Die auf Grund von Einzelbeschlüssen der der Stiftung angeschlossenen Kantone und des Fürstentums Liechtenstein genehmigte «Vereinbarung über die Errichtung und den Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld» einschliesslich Verteilschlüssel für die 1.07.2008 3 920.760 Stiftungsurkunde der Försterschule Maienfeld Finanzierung der Baukosten 1) bildet einen integrierenden Bestandteil dieser Urkunde. Vorbehalten bleiben allfällige neue Vereinbarungen über den Betrieb der Schule. 12. Inkrafttreten: Diese Stiftung tritt sofort in Kraft und ist im Handelsregister des Kantons Graubünden einzutragen. Die Stifter: KANTON URI vertreten durch Herrn Kantonsoberförster Georg Gerig, Erstfeld KANTON SCHWYZ vertreten durch Herrn Landammann Hans Fuchs, Vorsteher des Departementes für Land- und Forstwirtschaft, Willerzell b. Einsiedeln KANTON OBWALDEN vertreten durch Herrn Regierungsrat Leo von Wyl, Vorsteher des Land- und Forstdepartementes, Sarnen KANTON NIDWALDEN vertreten durch Herrn Oberförster Emil Saxer, Buochs KANTON GLARUS vertreten durch Herrn Regierungsrat Abraham Knobel, Forstdirektor, Schwendi KANTON ZUG vertreten durch Herrn Regierungsrat Thomas Fraefel, Vorsteher der Sanitäts- und Forstdirektion, Zug KANTON SCHAFFHAUSEN vertreten durch Herrn Direktionssekretär Ernst Rahm, Baudirektion, Bülach 1) BR 920.750 4 1.07.2008 Stiftungsurkunde der Försterschule Maienfeld 920.760 KANTON APPENZELL I -RH. vertreten durch Herrn Regierungsrat Johann Koch, Landeshauptmann, Gonten KANTON APPENZELL A. -RH. vertreten durch Herrn Regierungsrat Robert Höhener, Bühler KANTON ST. GALLEN vertreten durch Herrn Regierungsrat Willy Herrmann, Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes, St. Gallen KANTON GRAUBÜNDEN vertreten durch Herrn Regierungspräsident Dr. Giachen G. Casaulta, Vorsteher des Bau- und Forstdepartementes, Chur KANTON THURGAU vertreten durch Herrn Kantonsforstmeister Dr. Clemens Hagen, Frauenfeld KANTON TESSIN vertreten durch Herrn Ing. Vito Rossi, ingegnere forestale, Bellinzona-Daro FÜRSTENTUM LIECHTENSTEIN vertreten durch Herrn Regierungsrat William Hoop, Ressortchef für Land- und Forstwirtschaft, Eschen DIE SUBVENIENTIN: Schweizerische Eidgenossenschaft vertreten durch Herrn Forstinspektor Paul Mühle, Liebefeld/Bern 1.07.2008 5 920.760 Stiftungsurkunde der Försterschule Maienfeld 6 1.07.2008 Öffentliche Beurkundung 1 Diese Stiftungsurkunde wurde durch den unterzeichneten Notar den Vertretern der Stifterkantone und des Fürstentums Liechtenstein sowie der Schweizerischen Eidgenossenschaft als Subvenientin, welche sich durch rechtsgenügliche Vollmachten ausweisen, vorgelesen. 2 Die Vertreter der Stifter und der Subvenientin erklären hierauf, die vorliegende Urkunde enthalte den genauen Ausdruck ihres Willens und unterzeichnen die Urkunde im Beisein der Urkundsperson. 3 Diese Urkunde wird achtzehnfach ausgefertigt, je ein Exemplar für die Stifterkantone und das Fürstentum Liechtenstein, zwei Exemplare für die Schweizerische Eidgenossenschaft als Subvenientin und Aufsichtsbehörde sowie je eine Ausfertigung für das Handelsregisteramt des Kantons Graubünden und den beurkundenden Notar. 4 Allen Urkundsexemplaren werden je eine Ausfertigung der «Vereinbarung über die Errichtung und den Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld» sowie des Verteilschlüssels für die Finanzierung der Baukosten 1) beigegeben. Der für den Notar bestimmten Ausfertigung werden ferner alle Vertretungsvollmachten beigeheftet. 5 Die Verurkundung vollzieht sich ohne Unterbrechung und in Anwesenheit aller Beteiligten im Sitzungssaal des Finanz- und Militärdepartementes von Graubünden, Steinbruchstrasse 20, in Chur. Chur, den elften Oktober neunzehnhundertzweiundsiebzig den 11. Oktober 1972 Reg. B/1972/Nr. 436 Der Notar: Dr. R. Schwarz 1) BR 920.750
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Öffentliche Urkunde über die Errichtung der Stiftung Interkantonale Försterschule Maienfeld
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