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Vertrag betreffend Verlegung der Gemeindegrenze zwischen der Stadt Basel und der Gemeinde Riehen im Geviert Bäumlihof

Basel-Stadt · 171.510 · other

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Contents: 5 provisions
  1. Art. 1
  2. Art. 2
  3. Art. 3
  4. Art. 4
  5. Art. 5

5 provisions

Art. 1

1 Die Grenze zwischen der Stadt Basel und der Gemeinde Riehen im Geviert Bäumlihof wird gemäss dem Grenzbereinigungsplan (und Mutationsplan) des Grundbuch- und Vermessungsamtes Basel-Stadt vom 15. März 2001 verlegt.

Art. 2

1 Von seiten der Einwohnergemeinde der Stadt Basel wird zur Vereinigung mit dem Gebiet der Gemeinde Riehen abgetreten: Die beiden im oben genannten Plan mit 2'084,0 m² und mit 24,5 m² bezeichneten Flächen.

Art. 3

1 Von seiten der Einwohnergemeinde Riehen wird zur Vereinigung mit dem Gebiet der Stadt Basel abgetreten: Die im oben genannten Plan mit 2'108,5 m² bezeichnete Fläche.

Art. 4

1 Die Vermarkung der neuen Grenze erfolgt durch das Grundbuch- und Vermessungsamt des Kantons Basel-Stadt.

Art. 5

1 Die Nachführung der Grundbuchpläne erfolgt von Amtes wegen aufgrund des Mutationsplans des Grundbuch- und Vermessungsamtes vom 15. März 2001. 2 Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt wird mit der Anmeldung des Mutationsplans beauftragt und das Grundbuch- und Vermessungsamt zu den nötigen Eintragungen ermächtigt. 3 Es wird auf den separaten Kaufvertrag unter den Privatparteien hingewiesen. Basel, den 6. November 2001 Für die Einwohnergemeinde der Stadt Basel: Im Namen des Regierungsrates Die Präsidentin: Barbara Schneider 1) Vom Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt genehmigt am 13. 3. 2002. 2) Dieser Erlass trägt ein Doppeldatum 6. 11./31. 7. 2001. Aus softwaretechnischen Gründen kann hier nur ein Datum wiedergegeben werden. Gemeindegrenze Riehen/Basel: Vertrag 171.510 Der Staatsschreiber: Dr. Robert Heuss Riehen, den 31. Juli 2001 Für die Einwohnergemeinde Riehen: Gemeinderat Riehen Der Präsident: Michael Raith Der Gemeindeverwalter: Andreas Schuppli Vom Einwohnerrat Riehen genehmigt am 24. Oktober 2001. Vom Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt genehmigt am 13. März 2002. Gemeindegrenze Riehen/Basel: Vertrag 171.510 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle 06.11.2001 13.03.2002 Erlass Erstfassung KB 16.03.2002 Gemeindegrenze Riehen/Basel: Vertrag 171.510 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle Erlass 06.11.2001 13.03.2002 Erstfassung KB 16.03.2002

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