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Studienordnung für den Masterstudiengang Language and Communication an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

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Contents: 9 provisions
  1. § 2 Anhang
  2. § 3 Vertiefungen
  3. § 4 Studienform
  4. § 5 von Credits
  5. § 7 Eignung
  6. § 8 Vertiefung
  7. § 11 Wiederholung
  8. § 13 Abschlussnote
  9. § 15 Inkrafttreten

9 provisions

§ 2 Anhang

Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zu den zu absolvierenden Modulen und zur Gewichtung der Modulnoten, werden in einem Anhang geregelt.

§ 3 Vertiefungen

Der Masterstudiengang kann in den folgenden Vertiefungen durchgeführt werden:10 a.17 Multilingual Communication Management, b. Konferenzdolmetschen, c. Linguistic Diversity Management, d.14 Strategic Communication Management.

§ 4 Studienform

1 Der Studiengang wird als Vollzeitstudium geführt. Er kann auch im Teilzeitstudium besucht werden. 2 Ein Wechsel vom Vollzeitstudium ins Teilzeitstudium und umgekehrt ist jeweils auf Semesterbeginn gemäss den im Anhang festgelegten Bedingungen möglich. Über Ausnahmen entscheidet die Studiengangleitung.5 414.253.415 Masterstudiengang Language and Communication – ZHAW Anrechnung

§ 5 von Credits

1 An der ZHAW oder andernorts erworbene Credits werden während fünf Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs angerechnet.5 2 Die Studiengangleitung entscheidet über Ausnahmen. B. Zulassung zum Studium Voraussetzungen § 6.5 1 Bewerberinnen und Bewerber werden zum Studium zugelassen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen: a.14 Bachelorabschluss im Umfang von 180 Credits in einem für die Vertiefung relevanten Bereich oder ein mindestens gleichwertiger Hochschulabschluss, b. Bestehen einer vertiefungsspezifischen Aufnahmeprüfung fachliche Eignung. 2 Die Studiengangleitung entscheidet über die Gleichwertigkeit der Abschlüsse gemäss Abs. 1 lit. a. 3 . . .15 Voraussetzungen Aufnahmeprüfung fachliche

§ 7 Eignung

1 Die ZHAW führt für sämtliche Bewerberinnen und Bewerber eine Aufnahmeprüfung fachliche Eignung für die gewählte Vertiefung durch. Die Prüfung besteht aus folgenden Teilen: a.17 Multilingual Communication Management: Prüfung über translatorische Fähigkeiten und Potenzial für Studium und Beruf; b. Konferenzdolmetschen: Prüfung über translatorische Fähigkeiten und Potenzial für Studium und Beruf; c. Linguistic Diversity Management: Prüfung über Kompetenzen im Bereich der Sprachbildung sowie Potenzial für Studium und Beruf; Nachweis über relevante berufliche Erfahrung sowie über Sprachkenntnisse; d.14 Strategic Communication Management: Prüfung über Kompetenzen im Bereich des Kommunikationsmanagements sowie Potenzial für Studium und Beruf; Nachweis über relevante berufliche Erfahrung sowie über Sprachkenntnisse. 2 Die Einzelheiten werden im Anhang geregelt. 3 . . .7 Endgültige Abweisung an einer anderen Hochschule § 7 a.8 Bewerberinnen und Bewerber, die an einer anderen Hochschule in einem inhaltlich entsprechenden Masterstudiengang endgültig abgewiesen wurden, wird die Zulassung zum Studium in der entsprechenden Vertiefung verweigert. Die Entscheidung liegt bei der Studiengangleitung. Masterstudiengang Language and Communication – ZHAW 414.253.415 Wechsel der

§ 8 Vertiefung

1 Ein Wechsel der Vertiefung muss schriftlich bei der Studiengangleitung beantragt werden. 2 Die Studiengangleitung entscheidet über den Antrag. 3 Sie kann die Bewilligung des Wechsels vom Bestehen der Aufnahmeprüfung fachliche Eignung für die neu gewählte Vertiefung abhängig machen.6 C. Prüfungen und andere Leistungsnachweise Masterarbeit§ 9.5 Mit der Masterarbeit kann begonnen werden, wenn die Voraussetzungen gemäss Anhang erfüllt sind. b. Expertinnen und Experten § 10.6 1 Der schriftliche Teil der Masterarbeiten wird von einer oder einem Dozierenden abgenommen und bewertet. 2 Im mündlichen Prüfungsteil werden Expertinnen und Experten aus berufsfeldrelevanten Bereichen beigezogen. Die Benotung erfolgt einvernehmlich mit der oder dem prüfenden Dozierenden. Kommt keine Einigung zustande, steht der Stichentscheid der oder dem prüfenden Dozierenden zu. Nachprüfungen und Nachbesserungen § 10 a.13 1 Für nicht bestandene Leistungsnachweise können Nachprüfungen und Nachbesserungen angeboten werden, wenn a. es die Modulbeschreibung vorsieht und b. der Leistungsnachweis mit einer Note zwischen 3,50 und 3,99 oder dem Prädikat «nicht bestanden» bewertet wurde. 2 Im Falle einer benoteten Nachbesserung kann höchstens die Note 4,00 erreicht werden. 3 Über Einzelheiten entscheidet die Studiengangleitung.

§ 11 Wiederholung

Wer ein Modul nicht besteht, muss alle nicht bestandenen Leistungsnachweise des Moduls wiederholen. D. Studienabschluss und Masterdiplom Abschluss§ 12.6 Das Masterstudium ist bestanden, wenn a. die im Anhang vorgeschriebenen Module beziehungsweise Modulgruppen bestanden sind, b. 90 Credits erreicht sind. a. Beginn 414.253.415 Masterstudiengang Language and Communication – ZHAW

§ 13 Abschlussnote

1 Die Abschlussnote setzt sich aus den gemäss Anhang relevanten Modulnoten zusammen.12 2 Die Modulnoten werden nach Credits gewichtet. b. Credits aus Wahlpflichtmodulen § 13 a.11 1 Werden mehr Wahlpflichtmodule als nötig belegt, so gelten die überzähligen Wahlpflichtmodule als Wahlmodule. 2 Der Anhang regelt, a. ob die Belegung von überzähligen Wahlpflichtmodulen möglich ist, b. wie die Studierenden bei der Wahl der Module bestimmen, welche Wahlpflichtmodule überzählig sind. 3 Die überzähligen Wahlpflichtmodule werden nicht für die Berechnung der Abschlussnote herangezogen. Titel § 14.17 Der Masterstudiengang wird mit dem Titel «Master of Arts ZHAW in Language and Communication mit Vertiefung in [gewählte Vertiefung]» abgeschlossen. E. Schlussbestimmung Genehmigung und

§ 15 Inkrafttreten

Diese Studienordnung tritt nach der Genehmigung durch den Fachhochschulrat am 1. August 2009 in Kraft. F. Übergangsbestimmung zur Änderung vom 9. November 202313 § 16.13 Studierende in der Vertiefung Organisationskommunikation, die ihr Studium vor dem Frühlingssemester 2025 begonnen haben und bis spätestens Ende des Frühlingssemesters 2025 beenden, schliessen mit dem Titel «Master of Arts ZHAW in Angewandter Linguistik mit Vertiefung in Organisationskommunikation» ab. G. Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 7. November 202416 § 17.16 1 Studierende, die ihr Studium vor dem Frühlingssemester 2026 begonnen haben, unterstehen bis und mit Herbstsemester 2027/ 2028 der bisherigen Studienordnung und schliessen mit dem Titel «Master of Arts ZHAW in Angewandter Linguistik mit Vertiefung in [gewählte Vertiefung]» ab. a. Allgemein Masterstudiengang Language and Communication – ZHAW 414.253.415 2 Studierende des Studiengangs Angewandte Linguistik, die bis Ende Herbstsemester 2027/2028 das Studium nicht abgeschlossen haben, werden für das weitere Studium in den Studiengang Language and Communication überführt und der vorliegenden Studienordnung unterstellt. 1 OS 64, 417. Vom Fachhochschulrat genehmigt am 30. Juni 2009. 2 LS 414.252.3. 3 Obsolet. 4 Eingefügt durch B vom 2. Juli 2013 (OS 69, 5; ABl 2013-11-15). In Kraft seit 1. Februar 2014. 5 Fassung gemäss B vom 2. Juli 2013 (OS 69, 5; ABl 2013-11-15). In Kraft seit 1. Februar 2014. 6 Fassung gemäss B vom 14. Juni 2018 (OS 73, 372; ABl 2018-07-27). In Kraft seit 1. Januar 2019. 7 Aufgehoben durch B vom 14. Juni 2018 (OS 73, 372; ABl 2018-07-27). In Kraft seit 1. Januar 2019. 8 Eingefügt durch B vom 21. Januar 2022 (OS 77, 286; ABl 2022-03-25). In Kraft seit 1. Juli 2022. 9 Fassung gemäss B vom 2. Juni 2022 (OS 77, 505; ABl 2022-08-19). In Kraft seit 1. Januar 2023. 10 Fassung gemäss B vom 7. Juli 2022 (OS 77, 567; ABl 2022-10-28). In Kraft seit 1. Januar 2023. 11 Eingefügt durch B vom 7. Juli 2022 (OS 77, 567; ABl 2022-10-28). In Kraft seit 1. April 2023. 12 Fassung gemäss B vom 7. Juli 2022 (OS 77, 567; ABl 2022-10-28). In Kraft seit 1. April 2023. 13 Eingefügt durch B vom 9. November 2023 (OS 79, 49; ABl 2023-12-22). In Kraft seit 1. April 2024. 14 Fassung gemäss B vom 9. November 2023 (OS 79, 49; ABl 2023-12-22). In Kraft seit 1. April 2024. 15 Aufgehoben durch B vom 9. November 2023 (OS 79, 49; ABl 2023-12-22). In Kraft seit 1. April 2024. 16 Eingefügt durch B vom 7. November 2024 (OS 80, 15; ABl 2024-12-20). In Kraft seit 1. April 2025. 17 Fassung gemäss B vom 7. November 2024 (OS 80, 15; ABl 2024-12-20). In Kraft seit 1. April 2025. 414.253.415 Masterstudiengang Language and Communication – ZHAW Anhang17 zur Studienordnung für den Masterstudiengang Language and Communication an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Der Anhang zur Studienordnung für den Masterstudiengang Language and Communication an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften wird weder in die Offizielle Gesetzessammlung (OS) noch in die Zürcher Loseblattsammlung (LS) aufgenommen. Er kann bei der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Ressort Bildung Gertrudstrasse 15 Postfach 8400 Winterthur bezogen oder unter www.zhaw.ch eingesehen werden.

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