Art. 1
1 Die teilamtlichen Mitglieder der Schulpflege erhalten eine Pauschalentschädigung im Umfang von 50 % des Maximums der Lohnklasse 14 gemäss Art. 44 in Verbindung mit der Lohnskala im Anhang des Personalstatuts. Die Entschädigung ist PK-versichert.
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