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Rahmenverordnung über den Joint Degree Bachelorstudiengang in Sustainability an der Theologischen und Religionswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich und den beteiligten Partneruniversitäten der Hochschulallianz Una Europa

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Contents: 10 provisions
  1. § 1 Geltungsbereich
  2. § 2 Trägerschaft
  3. § 3 Grad
  4. § 4 Zulassung
  5. § 5 Studienverlauf
  6. § 6 zum Studienabschluss
  7. § 7 Abschlussdokumente
  8. § 8 Exmatrikulation
  9. § 9 Recht
  10. § 10 Rechtsschutz

10 provisions

§ 1 Geltungsbereich

Diese Rahmenverordnung regelt den Joint Degree Bachelorstudiengang in Sustainability (BASUS) an der Theologischen und Religionswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (TRF) und den beteiligten Partneruniversitäten der Hochschulallianz Una Europa, soweit die TRF an der Durchführung des Studiengangs beteiligt ist.

§ 2 Trägerschaft

1 Gemeinsame Trägerinnen des Studiengangs sind die Helsingin yliopisto / Helsingfors universitet (Finnland), die Uniwersytet Jagielloński w Krakowie (Polen), die KU Leuven (Belgien), die Universidad Complutense de Madrid (Spanien), die Université Paris 1 Panthéon-Sorbonne (Frankreich) sowie die Universität Zürich (UZH), die gemeinsam den akademischen Grad verleihen («Degree Awarding Parties»). Weitere Partneruniversitäten sind die Freie Universität Berlin (Deutschland) und die University of Edinburgh (Vereinigtes Königreich), an denen Leistungsnachweise im Rahmen eines Mobilitätsaufenthalts erworben werden können («Mobility Partners»). 2 Koordinierende Universität ist die Uniwersytet Jagielloński w Krakowie (Polen). 3 Die Organisation des Studiengangs, insbesondere Einzelheiten zu Trägerschaft und Gremien, ist in einer gemeinsamen Kooperationsvereinbarung geregelt. 415.405.71 RVO JD Sustainability TRF Umfang und akademischer

§ 3 Grad

1 Der Studiengang umfasst 180 ECTS Credits. Die Studierenden erwerben im ersten Studienjahr 60 ECTS Credits an der koordinierenden Universität. Studierende, die ihr Studium ab dem zweiten Studienjahr im Track «Social Sciences and Humanities» an der TRF fortsetzen, erwerben mindestens 90 ECTS Credits an der TRF oder anderen Fakultäten der UZH. 2 Der gemeinsame Grad, der durch die TRF und die weiteren Degree Awarding Parties verliehen wird, trägt die Bezeichnung «Joint Degree Bachelor in Sustainability». An der TRF entspricht dies dem Grad «Bachelor of Arts in Sustainability». 3 Das erworbene Bachelordiplom wird von der UZH als Abschluss im Sinne von § 30 Abs. 1 lit. b der Verordnung über die Zulassung zum Studium an der Universität Zürich vom 27. August 20184 anerkannt.

§ 4 Zulassung

Die Zulassung zum Studiengang erfolgt gemäss den Vorgaben der Kooperationsvereinbarung. Die koordinierende Universität führt das Zulassungsverfahren durch und entscheidet über die Zulassung. Immatrikulation und

§ 5 Studienverlauf

1 Das erste Studienjahr des Studiengangs absolvieren alle Studierenden an der koordinierenden Hochschule. Sie sind an der UZH nicht immatrikuliert. 2 Ab dem zweiten Studienjahr absolvieren die Studierenden einen von sechs thematischen Tracks, die jeweils von einer Degree Awarding Party angeboten werden. Die Zuteilung zu den einzelnen Tracks erfolgt gemäss den Präferenzen der Studierenden sowie den Kapazitäten der Partneruniversitäten. Die Einzelheiten sind in der Kooperationsvereinbarung geregelt. 3 Studierende, die ihr Studium ab dem zweiten Studienjahr im Track «Social Sciences and Humanities» an der TRF fortsetzen, werden an der UZH als Bachelorstudierende immatrikuliert. 4 Die Studierenden bezahlen an der UZH keine Studiengebühren. 5 Die Studierenden sind nur berechtigt an dem für sie vorgesehenen Studienangebot teilzunehmen. 6 Im dritten Studienjahr besteht ein Mobilitätsfenster, das die Studierenden für einen Aufenthalt an einer weiteren Partneruniversität (Degree Awarding Parties oder Mobility Partners) nutzen können. Sie bleiben an der UZH immatrikuliert. Anmeldung

§ 6 zum Studienabschluss

1 Die Anmeldung zum Studienabschluss erfolgt an derjenigen Partneruniversität, an der die Bachelorarbeit verfasst wird. RVO JD Sustainability TRF 415.405.71 2 Wird die Bachelorarbeit an der UZH verfasst, hat die Anmeldung zum Studienabschluss an der TRF zu erfolgen. Das Verfahren richtet sich nach der Rahmenverordnung über die Bachelor- und Masterstudiengänge an der Theologischen und Religionswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich vom 27. August 2018 (RVO TRF)5.

§ 7 Abschlussdokumente

1 Die Absolventinnen und Absolventen erhalten als Abschlussdokumente die Diplomurkunde und das Diploma Supplement. 2 Die Abschlussdokumente werden von der koordinierenden Universität ausgestellt. Die UZH übergibt hierfür die Unterschriften der Amtsträgerinnen und Amtsträger und das Logo der UZH an die koordinierende Universität.

§ 8 Exmatrikulation

Die Exmatrikulation erfolgt durch die UZH aufgrund der Anordnung durch die koordinierende Hochschule. Anwendbares

§ 9 Recht

Für alle Modalitäten, die im Zusammenhang mit der Erbringung von Studienleistungen an der TRF stehen, gelten die RVO TRF sowie die entsprechende Studienordnung.

§ 10 Rechtsschutz

1 Leistungsausweise der TRF unterliegen bezüglich der im letzten Semester neu ausgewiesenen Leistungen der Einsprache an die Studiendekanin oder den Studiendekan. 2 Alle anderen Verfügungen, die gemäss den Grundlagen nach §§ 6 und 9 ergehen, unterliegen ebenfalls der Einsprache an die Studiendekanin oder den Studiendekan. Die Einsprache ist der Studiendekanin oder dem Studiendekan innerhalb von 30 Tagen nach Empfang des Leistungsausweises bzw. der Verfügung schriftlich und begründet einzureichen. 3 Der Einspracheentscheid unterliegt dem Rekurs. 1 OS 80, 165; Begründung siehe ABl 2025-04-25. 2 Inkrafttreten: 1. August 2025. 3 LS 415.11. 4 LS 415.31. 5 LS 415.405.1.

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