Art. 1 Verpflichtungskredit
1) Für die Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein am "EWR-Finanzierungsmechanismus 2021-2028" wird auf Basis des liechtensteinischen EWR/EFTA-Anteils des Jahres 2021 von 1.49 % ein Verpflichtungskredit in Höhe von 26 900 000 Euro (25 100 000 Franken) bewilligt. 2) Ändert sich der liechtensteinische Anteil, wird die Höhe des Verpflichtungskredits entsprechend angepasst.