Art. 1
1 Bei der Berechnung der Erbschaftssteuer und der entsprechenden Gemeinde-Zusatzabgabe werden die Beerdigungskosten im Betrag von 10'000 Franken pauschal in Abzug gebracht. Gegen Vorweisen von Belegen können Beerdigungskosten bis zum Höchstbetrag von 15'000 Franken abgezogen werden.