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4 provisions
Art. 1 Seite 2/3
Schulgelder
1 Die Schulgelder für Lernende aus der Stadt Luzern bestimmen sich wie
folgt:
Schulgeld pro Schuljahr (in Fr.)
1. Gruppenunterricht Eltern-Kind-
Singen 280
2. Unterricht in grossen Gruppen 285
3. Unterricht in kleinen Gruppen 535
4. Gruppen Musik & Bewegung 285
5. Einzelunterricht Kinder und
Jugendliche
wöchentlich
30 Minuten 730
40 Minuten 965
6. Einzelunterricht Erwachsene
wöchentlich
30 Minuten 2’660
40 Minuten 3’540
60 Minuten 5’320
7. Abonnemente Erwachsene
10 Lektionen
30 Minuten 725
40 Minuten 965
60 Minuten 1’450
8. Kurse, Gruppen, Ensembles
Erwachsene
Die Tarife werden auf Grundlage der
Anzahl Teilnehmenden und der
Unterrichtsdauer individuell
berechnet.
2 Für Lernende aus anderen Gemeinden des Kantons Luzern und aus
anderen Kantonen gelten in der Regel die Tarife gemäss Absatz 1, sofern
ihre Wohnsitzgemeinde die Kantonsbeiträge an die Stadt Luzern leistet.
Andernfalls werden die Kantonsbeiträge dem Tarif hinzugefügt.
Propose a changeArt. 2 Seite 3/3
Schulgeldermässigungen
1 Für Familien mit Wohnsitz in der Stadt Luzern mit einem unterhaltspflichtigen Kind gelten für den Schülerunterricht (Ziff. 1 bis 5) folgende Ansätze:
Steuerbares Einkommen Ermässigung
Fr. 0.– bis 25’000.– 50 %
Fr. 25’001.– bis 35’000.– 30 %
Fr. 35’001.– bis 45’000.– 20 %
Fr. 45’001.– bis 55’000.– 10 %
2 Für jedes weitere unterhaltspflichtige Kind verringert sich das erlassberechtigte Steuereinkommen um Fr. 2‘500.–.
3 Bei einem steuerbaren Reinvermögen von über Fr. 80‘000.– wird kein
Schulgelderlass gewährt.
4 Als Bemessungsgrundlage für die Höhe der Schuldgeldermässigung
eines Schuljahres bildet die am 15. Juni des vorherigen Schuljahres
vorliegende letzte rechtskräftige Steuerveranlagung von Einkommen und
Vermögen. Für Familien im Konkubinat lebend bildet die gesamte
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit die Bemessungsgrundlage.
5 Auf begründetes Gesuch hin kann die Musikschulleitung in Härtefällen
von diesen Kriterien abweichen.
Propose a changeArt. 3
Aufhebung bisherigen Rechts
Der Tarif der Schulgelder vom 23. Februar 1994 wird aufgehoben.
Propose a changeArt. 4
Inkrafttreten
Der Tarif tritt am 1. August 2026 in Kraft. Er ist zu veröffentlichen. 3
Luzern, 4. Februar 2026
Namens des Stadtrates
Beat Züsli
Stadtpräsident
Michèle Bucher
Stadtschreiberin
3 Veröffentlicht im Kantonsblatt vom 14. Februar 2026.
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