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Einführungsverordnung zur Bundesgesetzgebung über die Heimarbeit

Nidwalden · 731.2 · decree

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Contents: 4 provisions
  1. § 1
  2. § 2
  3. § 4 § 3 * …
  4. § 5 wie folgt ergänzt: …

4 provisions

§ 1

Zuständigkeit 1. Regierungsrat 1 Dem Regierungsrat obliegt der Vollzug der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung betreffend die Heimarbeit.

§ 2

2. Departement 1 Dem zuständigen Departement obliegen beim Vollzug der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung betreffend die Heimarbeit alle Massnahmen und Entscheide, die nicht ausdrücklich einer andern Instanz zugewiesen werden. 2 Dem zuständigen Departement obliegt insbesondere: 1. Führung des Arbeitgeberregisters; 2. Durchführung von Kontrollen bei den Arbeitgebern und Heimarbeitnehmern; 3. Entscheid über die Anwendung des Heimarbeitergesetzes in Zweifelsfällen; 4. Erteilung von Ausnahmebewilligungen betreffend die zeitliche Begrenzung der Ausgabe von Heimarbeit; 5. Erstattung eines jährlichen Berichtes an das Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit; 6. Förderung der Heimarbeit gemäss dem Bundesbeschluss über die Förderung der Heimarbeit. 1) SR 822.31 2) SR 822.32 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 1 731.2 3 Als Ausführungsorgan ist dem zuständigen Departement das Arbeitsamt unterstellt.

§ 4 § 3 * …

Schlussbestimmung 1 Der Anhang der Regierungsratsverordnung vom 21. April 19783) wird

§ 5 wie folgt ergänzt: …

Rechtskraft 1 Diese Verordnung untersteht dem fakultativen Referendum; sie ist im Amtsblatt zu veröffentlichen. 2 Sie tritt gemäss Art. 46 des Organisationsgesetzes4) in Kraft und ist in die Gesetzessammlung aufzunehmen. 3 Alle mit ihr in Widerspruch stehenden Bestimmungen sind aufgehoben, insbesondere die Ausführungsverordnung vom 4. Juli 1942 zum Bundesgesetz vom 12. Dezember 1940 über die Heimarbeit. 3) NG 151.12 4) NG 151.1 731.2 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle 16.11.1984 24.01.1985 Erlass Erstfassung A 1984, 1293; 1985, 216 27.05.2015 01.01.2016 § 3 aufgehoben A 2015, 881, 1338 731.2 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle Erlass 16.11.1984 24.01.1985 Erstfassung A 1984, 1293; 1985, 216 § 3 27.05.2015 01.01.2016 aufgehoben A 2015, 881, 1338

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