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Beschluss betreffend die Entschädigungen an die Mitglieder der kantonalen Kommission für Katasterschatzungen und der kantonalen Expertenkommission (Industrieanlagen)

Valais · 642.109 · other

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Contents: 4 provisions
  1. Art. 1
  2. Art. 2
  3. Art. 3
  4. Art. 4

4 provisions

Art. 1

1 Die Mitarbeit der Mitglieder der kantonalen Kommission für Katasterschatzungen und der kantonalen Expertenkommission (Industrieanlagen) (unter Ausschluss der Mitglieder, welche Staatsangestellte sind) wird wie folgt entschädigt: a) für den Vorsitzenden: 1. pro Tag: 400 Franken, 2. pro Halbtag: 250 Franken, 3. pro Stunde: 60 Franken; b) für die Mitglieder: 1. pro Tag: 350 Franken, 2. pro Halbtag: 220 Franken, 3. pro Stunde: 50 Franken.

Art. 2

1 Die Entschädigung für die Mahlzeiten beträgt 25 Franken. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 642.109 2 Die Kommissionsmitglieder haben in der Regel Anspruch auf die Rückerstattung der Transportkosten (innerhalb des Kantons SBB Billet 2. Klasse und ausserhalb des Kantons SBB 1. Klasse oder PostAuto Billet für Einheimische). 3 Sofern die Umstände die Benutzung eines Privatfahrzeuges rechtfertigen, wird eine Entschädigung von Fr. 0.70 pro Kilometer gewährt. 4 Es werden nur die effektiven Kosten vergütet.

Art. 3

1 Die Entschädigungen werden anhand einer Abrechnung der kantonalen Steuerverwaltung ausbezahlt.

Art. 4

1 Der vorliegende Beschluss wird im Amtsblatt veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2014 in Kraft. 642.109 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Quelle Publikation 18.12.2013 01.01.2014 Erlass Erstfassung BO/Abl. 2/2014 642.109 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Quelle Publikation Erlass 18.12.2013 01.01.2014 Erstfassung BO/Abl. 2/2014

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