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8 provisions
Art. 1 Amtshandlungen der Gemeindekanzlei
1
Die Kanzlei stellt folgende Gebühren in Rechnung:
a) *
Erstellung von Fotokopien, Computerausdrucken, Scans und Ähnlichem im Rahmen einer Amtshandlung, mit Auftragsaufwand über eine ¼ Stunde (Kostenberechnung auf angefangene ¼ Stunde genau), Ansatz pro Stunde:
CHF 80.00
b)–h) *
…
i)
Mahngebühren ab der 2. Mahnung:
CHF 35.00
j)
Porti / Spesen:
CHF 5.00
Art. 2 Amtshandlungen der Einwohnerkontrolle
1
Die Einwohnerkontrolle stellt folgende Gebühren in Rechnung:
a)–h) *
…
i)
Einladungsgesuch:
CHF 40.00
j)
Porti / Spesen:
CHF 5.00
Art. 3 Amtshandlungen des Erbschaftsamts
1
Das Erbschaftsamt stellt folgende Gebühren in Rechnung:
a)
Aufbewahrung letztwilliger Verfügungen:
CHF 30.00
b)
Nachlasssicherung / Erbenermittlung / Adressabklärung / Erklärung (Grundgebühr bis 5 Personen):
CHF 50.00
c)
Nachlasssicherung / Erbenermittlung / Adressabklärung / Erklärung (pro weitere Person):
CHF 5.00
d)
Nachlassinventar (bei Siegelung und 490/553 ZGB):
CHF 150.00
e)
Testamentseröffnung (Grundgebühr):
CHF 250.00
f)
pro Eröffnungsverfügung:
CHF 20.00
g)
für jedes weitere Testament:
CHF 50.00
h)
Ausrichtung Vermächtnis (Grundgebühr):
CHF 50.00
i)
pro Legatsmitteilung:
CHF 15.00
j)
Annahmeerklärung für Willensvollstrecker:
CHF 15.00
k)
Ausweis für Willensvollstrecker:
CHF 20.00
l)
Erbbescheinigung:
CHF 30.00
m)
Erbenaufruf im Amtsblatt:
CHF 50.00
n)
Für Aufwendungen, welche nicht explizit aufgeführt sind oder für Aufwendungen mit überdurchschnittlichem Aufwand pro Stunde:
CHF 100.00
o) *
Pauschalgebühr pro Erbfall für Spesen und Telefonate:
CHF 50.00
2
Kosten für Heimatscheine / Familienscheine etc. werden gemäss Gebührenrechnung des Regionalen Zivilstandsamtes weiterverrechnet.
Art. 4 Amtshandlungen der Abteilung Sicherheit, Infrastruktur und Verkehr (SIV)
1
Die Abteilung SIV stellt folgende Gebühren in Rechnung:
a)
Bewilligung von temporärer Reklame
CHF 60.00
b) *
…
c)
Bewilligungen für die Abgabe von alkoholhaltigen Getränken in gastgewerblichen Betrieben (einmalige Gebühr):
CHF 300.00
d)
Abgabe für den Kleinhandel mit gebrannten Wassern (jährlich wiederkehrende Gebühr):
1.
Kleinhandel in gastgewerblichen Betrieben pro Sitzplatz (ohne Gartensitzplätze) mind. jedoch CHF 200.00:
CHF 2.00
2.
Kleinhandel in Ladenlokalen und andern Verkaufsstellen:
CHF 200.00
e)
Verlängerung der Öffnungszeiten:
1.
Bewilligung für generelle Verlängerung pro Jahr:
CHF 110.00
2.
Bewilligung für einmalige Verlängerung pro Tag resp. Abend:
CHF 55.00
f)
Anlassbewilligung
CHF 60.00
g) *
Monatliche Gebühr für nächtliches Dauerparkieren auf öffentlichem Grund
CHF 60.00
Art. 5 Amtshandlungen der Abteilung Bildung
1
Die Abteilung Bildung stellt folgende Gebühren in Rechnung:
a)
Abschriften von Diplomen, Zeugnissen und Ausweisen
CHF 30.00
b)
Archivauskünfte
CHF 20.00
Art. 6 Amtshandlungen der Abteilung Bau und Planung
1
Die Gebühren für die Amtshandlungen der Abteilung Bau und Planung werden in einer separaten Verordnung geregelt.
Art. 7 Amtshandlungen der Feuerungskontrolle Berg
1
Für Amtshandlungen der Feuerungskontrolle Berg werden folgende Gebühren in Rechnung gestellt:
a)
Feuerungskontrolle (allgemein):
1.
Zeitaufwand nach Stundenansatz
CHF 111.00
b)
Feuerungskontrolle (Öl- und Gasfeuerungen):
1.
Administrationsgebühr pro Kontrollbericht bei Kontrolle durch zugelassene Kontrolleure im Kanton Zug
CHF 35.00
2.
Kontrolle einstufige Anlage durch Brandschutzkontrolle Berg
CHF 130.00
3.
Kontrolle mehrstufige Anlage durch Brandschutzkontrolle Berg
CHF 170.00
c)
Feuerungskontrolle (Aschenkontrolle Holz):
1.
Administrationsgebühr pro Kontrollbericht bei Kontrolle durch zugelassene Kontrolleure im Kanton Zug
CHF 35.00
2. *
Emissionsmessungen Holz durch Brandschutzkontrolle Berg
CHF 110.00
d)
Feuerungskontrolle (Emissionsmessungen Holz):
1.
CO-Messung mit Anfahrt (diese wird wenn möglich koordiniert), Vorbereitungen vor Ort, CO-Messung, Auswertung, Rapportierung - Aufwand pro Stunde:
CHF 125.00
2.
Geräteeinsatz für eine Feuerung - pro Feuerung
CHF 37.00
3.
Administrationsgebühr der Gemeinde - pro Messung:
CHF 35.00
Art. 8 <strong>*</strong> Amtshandlungen der Abteilung Soziales und Gesundheit
1
Für Amtshandlungen der Abteilung Soziales und Gesundheit im Zusammenhang mit Kindertagesstätten und Betreuung in Privatschule werden folgende Gebühren in Rechnung gestellt:
a)
Betriebsbewilligung (Erstbewilligung)
1.
Pauschal bis zehn Stunden Aufwand:
CHF 600.00
2.
Jede zusätzliche Stunde:
CHF 120.00
3.
Maximum:
CHF 2'500.00
b)
Bewilligungsänderung (z. B. Wechsel der Leitung)
1.
Nach effektivem Aufwand, pro Stunde:
CHF 120.00
c)
Bewilligung mit befristeten Abweichungen oder Auflagen (z. B. Anpassung Betreuungsschlüssel)
1.
Nach effektivem Aufwand, pro Stunde:
CHF 120.00
d)
Aufsicht (regelmässige Besuche, Augenschein, Erkundigungen)
1.
Bis acht Stunden:
Gebührenfrei
2.
Jede weitere Stunde:
CHF 120.00