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4 provisions
Art. 1
Kategorie A
Der Entschddigungsansatz ftlr die Einsatzleute betriigt brutto CHF 60.00
pro Stunde. Die Abrechnung erfolgt gemdss dem Merkblatt betreffend
Beitrags- und Steuerpflicht bei Entschldigung frir ehrenamtliche Tiitigkeit und Freiwilligenarbeit der AHV-lV-FAK-Anstalten und der Steuerverwaltung, gtiltig ab 1. Januar 2022. Diese Kategorie umfasst nicht verrechenbare Eins6tze einschliesslich unverschuldeter nicht versicherbarer
Elementarschiiden ohne haftbaren Verursacher. Es erfolgt keine Weiterverrechnung der Kosten durch die Gemeinde.
. Alle Brandeinsbtze einschliesslich die notwendigen Brand- und Fohnwachen
o Alle Einsiitze bei nicht versicherbaren Naturereignissen und Elementarschiiden
o Alle Einsiitze wegen unverschuldeter Fehlalarme z.B. Falscheinschitzung fur ausgeloste Personensuche, etc. (auBer Alar:manlagen)
Att.2 Kategorie B
Der Entschddigungsansatz fUr die Einsatzleute betriigt brutto CHF 60.00
pro Stunde. Die Abrechnung erfolgt gemdss dem Merkblatt betreffend
Beitrags- und Steuerpflicht bei Entschddigung fiir ehrenamtliche Tiitigkeit und Freiwilligenarbeit der AHV-lV-FAK-Anstalten und der Steuerverwaltung, griltig ab 1. Janu ar 2022. Die effektiven Kosten der Gemeinde,
die durch die Rettungsorganisationen verursacht wurden, werden dem
Verursacher ebenfalls mit CHF 60.00 pro Stunde in Rechnung gestellt. Fur
den Verwaltungsaufwand der Gemeindekasse werden pro Rechnungsstellung pauschal CHF 100.00 verrechnet. Dazu zdhlen alle versicherbaren
Schdden mit Ausnahme von Briinden.
o Verkehrs- und Ordnungsdienst im Auftrag der Gemeinde fur Veranstaltungen im lnteresse des Gemeinwohls
. Wasserleitungsbrtiche und deren Folgen
o Der 1. Fehlalarm einer Feuer- oder Rauchalarmanlage im laufenden Kalenderjahr
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. Personensuchaktionen (bei nichturteilsfdhigen Personen wird eine Beurteilung der Verrechnung von Fall zu Fall durchgeftihrt)
o.Rettung und/oder Bergung von Tieren
o Unterstiitzung des Rettungsdienstes beim Abtransport von Kranken oder Verletzten aus Wohnungen
. StraBenrettungen als Ergiinzung der Arbeit des Stiitzpunktes
. Alle technischen Einsiitze mit haftbarem Verursacher einschliesslich
Eins6tze nach Unfdllen mit gefdhrlichen oder radioaktiven Grltern oder
Art. 3 Explosionen
Kategorie C
Ftir alle kommerziellen Einsdtze zugunsten von Privatpersonen betriigt
der Entschddigungssatz brutto CHF 60.00 pro Stunde. Die Abrechnung
erfolgt gemdss dem Merkblatt betreffend Beitrags- und Steuerpflicht bei
Entschddigung frir ehrenamtliche Tdtigkeit und Freiwilligenarbeit der
AHV-lV-FAK-Anstalten und der Steuerverwaltung, gtiltig ab 1. Januar, die
von Privatpersonen verursacht wurden, werden dem Verursacher ebenfalls mit CHF 60.00 pro Stunde in Rechnung gestellt. Frir den Verwaltungsaufwand der Gemeindekasse werden pro Rechnungsstellung pauschal CHF 100.00 verrechnet. Dazu ziihlen alle versicherbaren Sch6den
mit Ausnahme von Brdnden.
. Verkehrs- und Ordnurigsdienst fiir kommerzielle Anliisse
o Aufriiumarbeiten insbesondere nach Brinden, die durch die Feuerwehr
freiwillig und in Absprache tlbernommen werden
o Reine Dienstleistungen an Privaten wie beispielsweise Entfernen von Insektennestern, etc.
Art. 4
Kategorie D Depotarbeiten
Der Entschddigungsansatz fiir die Depotarbeiten (Wartungs-, Service-, lnsta ndhaltun gs- und Reinig un gsa rbeiten an Feuerwehr-Geriiten, -Fah rzeugen und -Gebdude) betrdgt brutto CHF 50.00 pro Stunde. Die Abrechnung erfolgt gemdss dem Merkblatt betreffend Beitrags- und Steuerpflicht bei Entschddigung flir ehrenamtliche Tdtigkeit und Freiwilligenarbeit der AHV-lV-FAK-Anstalten und der Steuerverwaltung, giiltig ab 1.
Januar 2022.
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2. Verrechnung von Fahrzeugen, Material und Gerdten
Att.4 Verrechnung von Fahrzeugen, Material und Gerdten
Frir die Einsatzkategorie A sind die Kosten nicht verrechenbar. Frlr die
Einsatzkategorien B und C.kommen folgende Ansiitze zur Anwendung:
o Schwere Fahrzeuge (uber 3.5 Tonnen)
Grundgebrihr CHF 300.00
- unabhdngig von ihrem Verwendungszweck CHF 100.00/Std.
. Leichte Fahrzeuge (bis 3.5 Tonnen)
Grundgebrihr CHF 50.00
- unabhdngig von ihrem Verwendungszweck CHF 40.00/Std.
o Motorspritze
Grundgebrihr CHF 50.00
- unabhdngig von ihrem Verwendungszweck CHF 40.00/Std.
r Be- und Entltiftungsgerbt CHF 20.00/Std.
o Notstromaggregat CHF 20.00/Std.
o Tauch- und Schmutzwasserpumpe CHF 20.00/Std.
o Wiirmebildkamera CHF 20.00/Std.
. Atemschutzflaschen pro Strick CHF 15.00/Std.
. Loscher Nach Aufiruand
. Verbrauchsmaterial (sdmtliche Kosten) Nach Aufwand
. Keine Gebrihr wird verlangt frir: Anhdnger, Atemschutz- und Kleingeriite, Leitern und SchlSuche
Art. 5 Sonderregelungen3
2. Fehlalarm einer Alarmanlage
Ftir den 2. Fehlalarm einer Alarmanlage im laufenden Kalenderjahr wird
neben der Entschddigung fiir die Einsatzleute eirie Zusatzgebtlhr von
CHF 500.00 erhoben, die sich ftir jeden weiteren Fehlalarm automatisch
verdoppelt CHF 1f000.00, CHF 2'000.00, CHF 4'000.00, usw. Mutwillige
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Auslosung wird mit CHF 2'000.00 in Rechnung gestellt. Nutzer von solchen Anlagen sind auf diesen Sachverhalt aufmerksam zu machen.
Art. 5 Besondere Abmachungen
Frir Verkehrs- und Ordnungsdienste im Rahmen von Vereinsanliissen innerhalb der Gemeinde und fur gegenseitige Bereitschafts- und Pikettdienste von Gemeinde zu Gemeinde und/od"r uon Gemeinde zum Land
(2. B. Staatsfeiertag) konnen besondere Abmach u n gen getroffen werden.
Att.7 Besuch von Kursen / Erteilen von Kursen
Frlr den Besuch von Kursen, die durch die Gemeinde entschddigt werden,
' gelten die folgenden Ansdtze:
Kursteilnehmer
o Basis bzw. Grundausbildung:
o Ausbildung unteres Kader:
. Ausbildung oberes Kader/
Einsatzleitung:
Kursleitung I Kurskader
o Kursleiter
- wenn Vorbereitung
notwendig:
- wenn keine Vorbereitung
notwendig:
o Materialwart
(effektive Kurszeit):
. Helfer
CHF 280.00 pro Tag
CHF 310.00 pro Tag
CHF 340.00 pro Tag
CHF 500.00 pro Tag
CHF 340.00 pro Tag
CHF 390.00 pro Tag
CHF 280.00 /Tag / CHF 40.00/Std.
Dieser Anhang zur Feuerwehrordnung der Gemeinde Planken wurde vom
Gemeinderat an seiner Sitzung vom 26. November 2024 mit GRB
2A24/148 genehmigt und tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
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