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3 provisions
§ 1
1 Für eine moderne Zuger Kantonsgeschichte wird zulasten der Erfolgsrechnung ein Objektkredit von 6,995 Millionen Franken bewilligt. Dieser Betrag
erhöht sich um die MWST der MWST-pflichtigen Leistungen (maximal 8,1
% von 6,995 Millionen Franken: 566 595 Franken).
2 Der Objektkredit setzt sich wie folgt zusammen:
1. mehrbändige moderne Zuger Kantonsgeschichte im Umfang von
5,675 Millionen Franken;
2. Aufbereitung und Veröffentlichung digitaler Inhalte der Kantonsgeschichte im Umfang von 0,788 Millionen Franken;
3. Vermittlungsarbeit im Umfang von 0,532 Millionen Franken.
3 Der Objektkredit wird auf der Basis von 106,4 Punkten (August 2023) gemäss Landesindex der Konsumentenpreise bewilligt (Dezember 2020: 100
Punkte).
§ 2
1 Für die jährlich wiederkehrenden Kosten des Betriebs und der Weiterführung der Plattform für die digitalen Inhalte der Kantonsgeschichte beantragt
der Regierungsrat dem Kantonsrat zulasten der Erfolgsrechnung einen Budgetkredit.
1) BGS 111.1
GS 2024/040 1
1021.030
§ 3
1 Die Projektverantwortung obliegt dem Staatsarchiv.
2 Das Staatsarchiv führt, koordiniert und begleitet das Projekt und vergibt
insbesondere die Forschungs-, Redaktions- und Vermittlungsaufträge an
Dritte.
1021.030
Änderungstabelle - Nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung GS Fundstelle
11.04.2024 21.06.2024 Erlass Erstfassung GS 2024/040
1021.030
Änderungstabelle - Nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung GS Fundstelle
Erlass 11.04.2024 21.06.2024 Erstfassung GS 2024/040