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Km vom 19. Dezember 2000 des Beschlusses Nr. 47/2000 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses

Liechtenstein · 0.110.033.19 · treaty

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Contents: 5 provisions
  1. Art. 1
  2. "Art. 19 Abbau der wirtschaftlichen und sozialen Unterschiede
  3. Art. 2
  4. Art. 3
  5. Art. 4

5 provisions

Art. 1

Der folgende Artikel ist in Protokoll 31 des Abkommens nach Art. 18 (Austausch nationaler Beamter zwischen Verwaltungen) hinzuzufügen:

"Art. 19 Abbau der wirtschaftlichen und sozialen Unterschiede

1) Die Vertragsparteien verstärken ihre Zusammenarbeit im Hinblick auf den Abbau der wirtschaftlichen und sozialen Unterschiede im EWR durch einen finanziellen Beitrag der EWR/EFTA-Staaten. Zu diesem Zweck wird für den Zeitraum 1999 bis 2003 ein Finanzinstrument geschaffen. 2) Gemäss Art. 82 Abs. 1 Bst c des Abkommens und im Einklang mit den in Anlage 4 zu diesem Protokoll festgelegten Durchführungsbestimmungen leisten die EWR/EFTA-Staaten für die in Abs. 1 vereinbarte Zusammenarbeit einen Beitrag von 119.6 Mio. EUR. Dieser Beitrag ist in fünf gleichen jährlichen Tranchen für Mittelbindungen bereitzustellen."

Art. 2

Der Anhang dieses Beschlusses wird dem Protokoll 31 als Anlage 4 beigefügt.

Art. 3

Dieser Beschluss tritt am 23. Mai 2000 in Kraft, sofern dem Gemeinsamen EWR-Ausschuss alle Mitteilungen nach Art. 103 Abs. 1 des Abkommens vorliegen. Er gilt vom 1. Januar 1999 bis zum 31. Dezember 2003.

Art. 4

Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und im EWR-Supplement des Amtsblatts der Europäischen Gemeinschaftenveröffentlicht. Brüssel, den 22. Mai 2000 (Es folgen die Unterschriften)

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