Law

Bundesbeschluss betreffend die Ratifikation des von der siebenten Internationalen Arbeitskonferenz beschlossenen Übereinkommens über die Gleichbehandlung einheimischer und ausländischer Arbeitnehmer bei Entschädigung aus Anlass von Betriebsunfällen

Confederation · 832.27 · decree

Ask the law about thisMore laws of ConfederationFor machines: Markdown

Open at the publisher →

In force since 1927-06-09, as the publisher states.

Copy read on 2026-10-23. The page it was read from

sha256 d668864f799b061e8e9c5557f23fada32270239f0911397a54d2ac1c33dc631b

1 provision

Bundesbeschluss betreffend die Ratifikation des von der siebenten Internationalen Arbeitskonferenz beschlossenen Übereinkommens über die Gleichbehandlung einheimischer und ausländischer Arbeitnehmer bei Entschädigung aus Anlass von Betriebsunfällen

832.27 Bundesbeschluss betreffend die Ratifikation des von der siebenten Internationalen Arbeitskonferenz beschlossenen Übereinkommens über die Gleichbehandlung einheimischer und ausländischer Arbeitnehmer bei Entschädigung aus Anlass von Betriebsunfällenvom 9. Juni 1927 (Stand am 9. Juni 1927) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, in Anwendung von Artikel 85 Ziffer 5 der Bundesverfassung, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 7. Juni 1926, beschliesst: SR 101 BBl 1926 I 795 I.Der Bundesrat wird ermächtigt: a. zu gegebener Zeit den Beitritt der Schweiz zu dem von der siebenten Internationalen Arbeitskonferenz beschlossenen Übereinkommen vom 5. Juni 1925 über die Gleichbehandlung einheimischer und ausländischer Arbeitnehmer bei Entschädigung aus Anlass von Betriebsunfällen zu erklären; b. mit einzelnen Staaten Sonderabkommen über die Gleichbehandlung einheimischer und ausländischer Arbeitnehmer in der Unfallentschädigung abzuschliessen. SR 0.832.27 II.Der Bundesrat wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt.

← Find another law