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Km vom 18. Januar 2022 des Beschlusses Nr. 214/2018 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses

Liechtenstein · 0.110.041.06 · treaty

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Contents: 4 provisions
  1. Art. 1
  2. Art. 2
  3. Art. 3
  4. Art. 4

4 provisions

Art. 1

Anhang IX des EWR-Abkommens wird wie folgt geändert: 1. Nummer 13b (Richtlinie 2002/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates) wird gestrichen. 2. Nach Nummer 13d (Beschluss 2004/9/EG der Kommission) wird Folgendes eingefügt: "13e. 32016 L 0097: Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb (Neufassung) (ABl. L 26 vom 2.2.2016, S. 19), geändert durch: - 32018 L 0411: Richtlinie (EU) 2018/411 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2018 (ABl. L 76 vom 19.3.2018, S. 28) Die Richtlinie gilt für die Zwecke dieses Abkommens mit folgenden Anpassungen: a) Ungeachtet der Bestimmungen von Protokoll 1 zu diesem Abkommen und sofern in diesem Abkommen nichts anderes bestimmt ist, bezeichnen die Ausdrücke "Mitgliedstaat(en)" und "zuständige Behörden" neben ihrer Bedeutung in der Richtlinie auch die EFTA-Staaten beziehungsweise deren zuständige Behörden. b) In der Richtlinie enthaltene Verweise auf andere Rechtsakte gelten in dem Umfang und in der Form, in denen diese Rechtsakte in das Abkommen übernommen wurden. c) In Art. 5 Abs. 1 Unterabs. 4, Art. 8 Abs. 3 Unterabs. 2 und Art. 9 Abs. 2 wird nach dem Wort ‚EIOPA‘ die jeweils grammatisch korrekte Form der Wörter ‚oder gegebenenfalls die EFTA-Überwachungsbehörde‘ eingefügt. d) In Art. 5 Abs. 3 und Art. 8 Abs. 5 werden nach dem Wort ‚EIOPA‘ die Wörter ,die EFTA-Überwachungsbehörde‘ eingefügt."

Art. 2

Der Wortlaut der Richtlinien (EU) 2016/97 und (EU) 2018/411 in isländischer und norwegischer Sprache, der in der EWR-Beilage des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlicht wird, ist verbindlich.

Art. 3

Dieser Beschluss tritt am 27. Oktober 2018 in Kraft, sofern alle Mitteilungen nach Art. 103 Abs. 1 des EWR-Abkommens vorliegen.

Art. 4

Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlicht. Geschehen zu Brüssel am 26. Oktober 2018. (Es folgen die Unterschriften)

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