KOMMUNALER RICHTPLAN 31032 - 10.3.2025 Die Gemeindeschreiberin:Der Gemeindepräsident: Vom Gemeinderat beschlossen am 8. April 2025 Abteilung Planung/Bau Baar, 5.4.2023 Der Abteilungsleiter: René Strehler Vom Gemeinderat verabschiedet am 13.12.2022 Die Gemeindeschreiberin: Andrea BertolosiDer Gemeindepräsident: Walter Lipp Vorprüfung durch die kantonale Baudirektion Zug, 5.7.2023 Der Kantonsplaner: René Hutter Publiziert im Amtsblatt am 2. Mai 2024 Öffentliche Auflage im Erdgeschoss Rathausstr. 6 vom 2. Mai - 5. Juni 2024 Bescheinigt von der Abteilung Planung/Bau Gemeinde BaarKanton Zug 1:15'000 Von der kantonalen Baudirektion genehmigt am Kappel am Albis (ZH) Hausen am Albis (ZH) Steinhausen (ZG) Zug (ZG) Menzingen (ZG) Neuheim (ZG) Deinikon Sihlbrugg Blickensdorf Inwil Quartierfreiräume (bestehend/geplant) Bahnlinie / Bahnhof (bestehend/geplant) Öffentliche Bauten Kommunale Festlegungen (Genehmigungsinhalt) Informationsinhalte (Nicht Gegenstand der Genehmigung) Landschaftsrouten Zentrale Entwicklungsachse Dichtes Siedlungsgebiet (mehrheitlich Mischgebiete/Arbeitsplatzgebiete/Ortskerne) Durchgrüntes Wohngebiet Quartierrückgrat Strassenräume mit hoher ortsbaulicher Bedeutung Wohnstrassen Zweckgebundene Freiräume und Entwicklungsgebiete zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (bestehend/geplant) Strassenraumaufwertung Strassenräume mit mittlerer ortsbaulicher Bedeutung Autobahn(-zubringer) Begegnungsorte (bestehend/geplant) Landschaftsschutzgebiete Verdichtungsgebiete Verbindungskorridore Wald Gewässer Gebiete mit Ortsbildschutz ISOS-Gebiete mit Erhaltungsziel A/B/C ISOS-Gebiete mit Erhaltungsziel a/b Strassensperre für MIV Verweis auf Richtplantext F H F F F F I E F G N K L J ext Räume im öffentlichen Interesse 1:10'000 Richtplantext (Genehmigungsinhalt) Allenwinden Aussschnitt Allenwinden Das Druckdatum entspricht dem Erstellungsdatum. Bearbeitung: Lea Humbel Grundlagedaten Amtliche Vermessung (Baar): zugmap.ch vom 10. August 2021 Amtliche Vernessung (Umgebung): ARE, Kanton Zürich vom 10. August 2021 0 500 m200100 E) Strassenraumaufwertung Für die in der Richtplankarte bezeichneten Strassen ist im Rahmen von Sanierungsprojekte eine Strassenraumaufwertung zu prüfen. - Zentrale Entwicklungsachse - Strassenräume mit hoher und mittlerer ortsbaulicher Bedeutung - Quartierrückgrat - Wohnstrassen - Landschaftsrouten F) Strassentypen Die Strassen werden mit Bezug auf ihre Bedeutung für das Orts- und Landschaftsbild differenziert gestaltet. Die Gemeinde definiert Standards für die nachfolgenden Strassentypen: D) Klimaangepasste Gestaltung Die Strassenräume werden an die zukünftigen klimatischen Anforderungen angepasst. Der Versiegelungsgrad ist wo möglich zu minimieren. Baumpflanzungen auf Privatgrund sind zu erleichtern (Strassenabstand). A) Bedeutung und Zuständigkeiten Die Richtplankarte Räume im öffentlichen Interesse charakterisiert das Strassennetz aus ortsbaulicher Sicht, legt Grundsätze zur Gestaltung des öffentlichen Raums fest und bezeichnet Standorte für Quartierfreiräume, Begegnungsorte, zweckgebundene Freiräume und Verbindungskorridore. Einträge in der kommunalen Richtplankarte, die Kantonsstrassen betreffen, bewirken, dass sich die Gemeinde beim kantonalen Tiefbauamt für entsprechende Massnahmen einsetzt. B) Genereller Gestaltungsgrundsatz Strassen, Wege, Plätze und Freiräume sind unter Berücksichtigung der Interessen aller Verkehrsteilnehmenden, der Sicherheit, der Umwelt und unter Beachtung der künftigen klimatischen Bedingungen, der Topografie und des Quartier- und Ortsbildes zu gestalten. C) Abstimmung zwischen öffentlichem Raum und privaten Vorzonen Die Gestaltung des öffentlichen Raums und der privaten Vorzonen (Strassenabstände/Baulinienräume) ist zu koordinieren und nach Möglichkeit aufeinander abzustimmen. H) Quartierfreiräume Die Gemeinde sichert den Raum für die in der Richtplankarte bezeichneten Quartierfreiräume. Im Rahmen von Sondernutzungsplänen sind zusätzliche öffentlich zugängliche Freiflächen in angemessener Grösse zu sichern. I) Zweckgebundene Freiräumeund Entwicklungsgebiete Die Gemeinde sichert den Raum für die in der Richtplankarte bezeichneten zweckgebundenen Freiräume. Bauten und Anlagen sind schonungsvoll in die bauliche und landschaftliche Umgebung zu integrieren. G) Begegnungsorte Die Gemeinde Sichert den Raum für die in der Richtplankarte bezeichneten Begegnungsorte. Auf öffentlichem Grund sind weitere Begegnungsorte zu prüfen. J) Gebiete mit Ortsbildschutz Die Gebiete mit Ortsbildschutz sind in ihrer Struktur und in ihrem Charakter zu erhalten und zeitgemäss weiterzuentwickeln. Innovative Lösungen zur Weiterentwicklung des Ortsbildes werden erprobt und gefördert. L) Verbindungskorridore Die Verbindungskorridore bezwecken die Erreichbarkeit der Erholungs- und Freihaltegebiete in Kombination mit ökologischen Aufwertungen. Im Bereich der Verbindungskorridore sind öffentliche Fuss- und Radwege vorzusehen (vgl. Richtplankarten Fuss-und Veloverkehr), bestehende Bestockungen zu erhalten, neue Baumbepflanzungen anzustreben sowie Bachrevitalisierungen und Freihaltebereiche zu prüfen. Die Umsetzung der Verbindungskorridore im Bereich der Siedlung hat im Rahmen von Bebauungsplänen, Baulinienplänen und Quartiergestaltungsplänen zu erfolgen. M) Siedlungsökologie (ohne Karteneintrag) Zur Förderung einer naturnahen Umgebungsgestaltung im Siedlungsgebiet sind insbesondere m Rahmen von Sondernutzungsplänen entsprechende Vorgaben zu prüfen. Zu beachten sind die Inhalte im Landschaftsentwicklungskonzept (LEK). N) Landschaftsschutzgebiete Die kommunalen Landschaftsschutzgebiete umfassen in der Ausgangslage die im kantonalen Richtplan festgelegten Landschaftsschongebiete sowie die gemeindlichen Erweiterungen. In diesen Gebieten ist die Vielfalt und Eigenart der Landschaft zu erhalten und zu pflegen. Die Gebiete Lorzenebene, Sennweid, Baar/Inwil und Walterswil/Sihlbrugg bezwecken die Aufwertung des Landschaftsbildes mit geeigneten Elementen (z. B. Hecken, Feldgehölze, Hochstammobstbäume, Waldrandabstufung). K) Verdichtungsgebiete Bei der baulichen Verdichtung ist die Verkehrsinfrastruktur auf die höhere Personendichte auzurichten und das bestehende Netz insbesonder für den Fuss- und Veloverkehr auszubauen. Es sind zusätzliche Plätze und Begegnungsorte zu schaffen.
Law
Räume im öffentlichen Interesse
Baar · 7.2.4-5 · communal act
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