§ 1 des Quartierfreiraums zu vertiefen und gemäss
Bauordnung rechtlich zu sichern. Bebauung Die Anforderungen an Arealbebauungen gemäss § 17 BO sind zu erfüllen und die dazugehörigen Richtlinien der Gemeinde Baar zu beachten. Die Inhalte des Quartiergestaltungsplans sollen in einem Studienverfahren konkretisiert werden. Aufgrund der Hang- und Aussichtslage soll das Siegerprojekt in einem Bebauungsplan umgesetzt werden. Der in den Plänen durch Höhenkoten, Sektoren und Neigungswinkel umschriebene Ausblick „Wegkreuz" darf weder durch Bauten, Anlagen und Bäume beeinträchtigt werden. Bei der Sitzbank am Waldrand ist mit dem ersten Baugesuch ein Gesuch zur Erstellung einer Aussichtsplattform einzureichen. Die Plattform ist spätestens mit der Realisierung der ersten Bauetappe zu erstellen. Der Bestand und der Unterhalt sind durch die Korporation Baar-Dorf gegenüber der Einwohnergemeinde Baar im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens vertraglich zu sichern. Nutzung Mindestens 50% der Wohnungen müssen auch für Behinderte zugänglich und an deren Bedürfnisse anpassbar sein. Suter • von Känel • Wild • AG Anrechenbare Geschossfläche Kleinwohnungsanteil Quartierfreiraum Spielflächen Siedlungsrand Haupterschliessung Anforderungen Quartiergestaltungsplan Vogelwinkel, Baar Handlungsanweisungen Im Rahmen eines Bebauungsplans darf bei Verzicht auf Attikageschosse die nicht anrechenbare Geschossfläche der Dachgeschosse in die Vollgeschosse integriert werden. Es wird ein Kleinwohnungsanteil bis 31/ 2 Zimmer von 10% - 20% angestrebt. Freiräume Mindestens 530 m2 der anrechenbaren Landfläche ist als öffentlicher Quartierfreiraum an bezeichneter Lage auszuscheiden. Der Quartierfreiraum ist von oberirdischen Bauten frei zu halten und attraktiv zu gestalten. Wegleitend zur Ausgestaltung des Quartierfreiraumes ist das Merkblatt Quartierfreiraum der Gemeinde Baar. Die Spielflächen gemäss Bauordnung sollen zusammen mit dem Quartierfreiraum an bezeichneter Lage zusammengefasst werden, so dass eine grosszügige gut besonnte und attraktiv gestaltete Anlage für die Quartierbewohner entsteht. Die Bauten am Siedlungsrand sind so anzuordnen, dass drei, ca. 10 m breite, Zwischenräume offen bleiben. Die Zwischenräume sind naturnah zu gestalten. Ersch Iiessu ng Das Gebiet Vogelwinkel ist über die bestehende Quartierstrasse im Nordwesten des Grundstückes zu erschliessen. Die im Plan bezeichneten Ausbaugrössen sind wegleitend. Längs der Quartierstrasse im Abschnitt Aegeristrasse bis zur ersten Verzweigung der Himmelrichstrasse ist aufgrund des zusätzlichen Verkehrsaufkommens ein Trottoir zu erstellen. Soweit notwendig unterstützt die Gemeinde die Korporation beim Landerwerb im Sinne des kommunalen Strassenreglements. Der Wendebereich ist platzartig zu gestalten. 3 Suter • von Känel • Wild • AG Parkplatzangebot Anordnung der Parkierungsanlagen Veloabstellplätze Entwässerung Gru ndwassersch utz Lärm Energie Entsorgung Quartiergestaltungsplan Vogelwinkel, Saar Handlungsanweisungen Das erforderliche Parkplatzangebot ist gemäss VSS-Norm 640 281 zu bestimmen. Die Parkplätze für Bewohner sind zweckmässig in einer Tiefgarage zusammenzufassen. Die Zu- und Wegfahrt hat an der im Situationsplan schematisch bezeichneter Stelle zu erfolgen. Die Tiefgaragenrampen sind zu minimieren und gut in die Überbauung und Umgebung zu integrieren. Es sind möglichst viele Besucherparkplätze in die Tiefgarage zu integrieren. Die übrigen Besucherparkplätze dürfen oberirdisch angeordnet werden. Diese sind gut in den Aussenraum zu integrieren. Der Grundeigentümer hat auf dem Grundstück an geeigneter Lage ein attraktives Angebot an Veloabstellplätzen zu schaffen. Das Gebiet ist im Trennsystem zu entwässern. Das anfallende und unverschmutzte Meteorwasser ist auf dem Grundstück einer Retentionsanlage zuzuführen. Umwelt Es sind die Schutzbestimmungen des Gewässerschutzbereichs Au zu beachten. Aufgrund der Lärmberechnung sind keine speziellen Massnahmen zur Einhaltung der Planungswerte gemäss Lärmschutzverordnung zu ergreifen. Es ist eine rationelle Energienutzung anzustreben. Für die Wärmeerzeugung dürfen keine fossilen Energien eingesetzt werden. Für die Abfallentsorgung ist im Bereich der Wendeanlage eine Sammelstelle vorzusehen. Anzustreben sind Unterflurcontainer. Suter • von Känel • Wild • AG