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7 provisions
Art. 1
Grundsatz
1 Denjenigen Personen, die im Dezember 1989 eine feste Zulage gemäss den
Bestimmungen des Dekretes vom 12. November 1970 über die Gewährung
von festen Zulagen an die Rentenbezüger der Versicherungskasse und der
Lehrerversicherungskasse bezogen haben, wird zulasten des Staates weiterhin
eine feste Zulage ausgerichtet.
2 Neue feste Zulagen werden ab Januar 1990 keine mehr ausgerichtet.
Art. 2
Höhe der Zulage
1 Die feste Zulage beträgt pro Jahr höchstens
a für verheiratete Männer Fr. 2 700.–
b für Bezügerinnen oder Bezüger von AHV- oder IV-Renten Fr. 1 800.–
Art. 3 c für Bezügerinnen von Witwenrenten der AHV Fr. 1 800.–
Kürzung der Zulage
1 Die Zulagen werden gekürzt, wenn sie zusammen mit den AHV- oder IV-Renten die folgenden Beträge pro Jahr übersteigen:
a für verheiratete Männer Fr. 17 100.–
b für Bezügerinnen oder Bezüger von AHV- oder IV-Renten Fr. 11 400.–
c für Bezügerinnen von Witwenrenten der AHV Fr. 9 480.–
1) Aufgehoben durch G vom 30. 6. 1993 über die Bernische Pensionskasse; BSG 153.41
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
1990 d 209 | f 214
153.471 2
Art. 4
Zulagen für Teilzeitbeschäftigte / Teilrentenbezüger
1 Bei Teilzeitbeschäftigten sowie bei Teilrentenbezügerinnen und Teilrentenbezügern richten sich die Beträge nach dem Beschäftigungsgrad vor der Invalidierung oder Pensionierung bzw. nach dem wegfallenden Beschäftigungsgrad.
Art. 5
Anpassungen
1 Die festen Zulagen gemäss Artikel 2 und die Grenzbeträge gemäss Artikel 3
werden von der Finanzdirektion bei Änderung der AHV/IV-Renten entsprechend angepasst.
Art. 6
Aufhebung bisherigen Rechts
1 RRB 155 vom 11. Januar 1984 und RRB 5777 vom 23. Dezember 1987 werden aufgehoben.
Art. 7
Inkrafttreten
1 Diese Verordnung tritt rückwirkend auf den 1. Januar 1990 in Kraft.
Bern, 28. Februar 1990 Im Namen des Regierungsrates
Der Präsident: Augsburger
Der Staatsschreiber: Nuspliger
3 153.471
Änderungstabelle - nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung BAG-Fundstelle
28.02.1990 01.01.1990 Erlass Erstfassung 1990 d 209 | f 214
153.471 4
Änderungstabelle - nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung BAG-Fundstelle
Erlass 28.02.1990 01.01.1990 Erstfassung 1990 d 209 | f 214