Art. 1 Regierungsbeschluss vom 6. April 1981
1 Für die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen und deren Aufhebung ist die Regierung zuständig. Art. 2 * 1 Mit der Durchführung des Verfahrens wird das Departement für Volkswirtschaft und Soziales beauftragt. Art. 3 * 1 Als Kontrollorgan wird das Amt für Arbeit eingesetzt.