Law

Verordnung des Regierungsrates über die Gebühren für den gesteigerten Gemeingebrauch von Kantonsstrassen und -wegen

Thurgau · 725.12 · ordinance

Ask the law about thisMore laws of ThurgauFor machines: Markdown

Open at the publisher →

The publisher does not state since when this version applies. Read on 2026-10-23.

Copy read on 2026-10-23. The page it was read from

sha256 7bccb0020ed7f030c3d6417d2604e598f06258dd77ed45fd79a7d794111baf79

Contents: 5 provisions
  1. § 1 vom 5. Dezember 2017 (Stand 1. Januar 2018)
  2. § 2
  3. § 3
  4. § 4
  5. § 5

5 provisions

§ 1 vom 5. Dezember 2017 (Stand 1. Januar 2018)

Grundsatz 1 Das Departement für Bau und Umwelt erhebt nach Massgabe dieser Verordnung Gebühren für den bewilligungspflichtigen gesteigerten Gemeingebrauch nach § 34 Abs. 2 Ziff. 4 des Gesetzes über Strassen und Wege1).

§ 2

Kanalisationen, Werkleitungen, Kabel 1 Für die Benützung des Strassen- und Wegraums für Kanalisationen, Werkleitungen oder Kabel wird für jedes Jahr der Nutzung pro Laufmeter je nach Querschnitt eine Gebühr von Fr. 0.50 bis Fr. 5 erhoben.

§ 3

Globalbewilligung 1 Für Globalbewilligungen im Sinne von § 8 Abs. 4 der Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über Strassen und Wege2) wird für jedes Jahr der Nutzung eine Gebühr von Fr. 0.10 bis Fr. 2 pro Quadratmeter approximativer Strassenfläche innerorts gemäss § 2 Abs. 1 des Gesetzes über Strassen und Wege erhoben.

§ 4

Ausnahmen 1 Liegen besondere Umstände vor, kann auf eine Gebührenerhebung ganz oder teilweise verzichtet werden.

§ 5

Verfahrensgebühren 1 Die Verfahrensgebühren für die Erteilung von Bewilligungen und Konzessionen gemäss dem Gesetz über Strassen und Wege richten sich nach der Verordnung des Grossen Rates über die Gebühren der kantonalen Verwaltungsbehörden3). 1) RB 725.1 2) RB 725.10 3) RB 631.1 * Änderungstabelle am Schluss des Erlasses 725.12 RRV Gebühren gesteigerter Gemeingebrauch (GGV) Änderungstabelle - Nach Paragraph Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Amtsblatt Erlass 05.12.2017 01.01.2018 Erstfassung 49/2017

← Find another law