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Gebührenordnung Gemeindebauverwaltung

Schaan · 586 · communal act

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Contents: 6 provisions
  1. Art. 1
  2. Art. 2 von Anlagen der Haustechnik mind. CHF 150.--
  3. Art. 3 ungs- und Gestaltungspläne mind. CHF 1‘000.--
  4. Art. 4 mind. CHF 150.--
  5. Art. 5
  6. Art. 6 mind. CHF 300.--

6 provisions

Art. 1

Gebühren für Bauvorhaben a) Errichtung, Veränderung, sowie Änderung der Nutzungsart CHF 0.66 / m3 und Zweckbestimmung von Wohnbauten, Industrie- und mind. CHF 150.-- Gewerbebauten, Dienstleistungsbauten (Büros, Läden, Verwaltung etc.), Land- und forstwirtschaftliche Bauten, öffentliche Bauten b) Abbrüche von Bauten und Anlagen mit separatem Gesuch nach Aufwand mind. CHF 150.-- €) Bearbeitung von Gesuchen für die Errichtung von privaten nach Aufwand Abstellplätzen für Motorfahrzeuge sowie von Mehrzweckplätzen, mind. CHF 150.-- die Anlage und Veränderung von Lagerplätzen und Deponien sowie für den ober- und unterirdischen Materialabbau, Terrainveränderungen, die Errichtung von Sende- und Empfangsanlagen, die Errichtung und Abänderung von Privatstrassen und anderen privaten Tiefbauten, die Anlage von Campingplätzen sowie die Aufstellung von Wohnwagen und Mobilheimen ausserhalb der dafür genehmigten Plätze d) Bearbeitung von Planänderungen nach Aufwand mind. CHF 150.-- e) Bearbeitung von Bauvorhaben im Anzeigeverfahren nach Aufwand mind. CHF 150.-- f) Bearbeitung von Gesuchen für die Errichtung und Abänderung nach Aufwand

Art. 2 von Anlagen der Haustechnik mind. CHF 150.--

Gebühren für Überbauungs- und Gestaltungspläne a) Bearbeitung von Überbauungs- und Gestaltungsplänen 50 % des Ansatzes gemäss Art. 1 mind. CHF 2‘000.-- b) Bearbeitung von Abänderungen genehmigter Überbau- nach Aufwand

Art. 3 ungs- und Gestaltungspläne mind. CHF 1‘000.--

Gebühren für Reklameanlagen Gewerbemässige Reklameanlagen nach Aufwand

Art. 4 mind. CHF 150.--

Gebühren für die Benützung von öffentlichem Grund der Gemeinde a.) Für Grabarbeiten (ausgenommen Werkleitungen der Gemeinde) CHF 400.-- / m2 bei Gemeindestrassen Belagsfläche (GR-Beschluss vom 03.09.2008, Trakt. 200) Für die Benutzung sowie für Grabarbeiten in öffentlichem Grund ist wie bis anhin ein Gesuch zu stellen. Dem Gesuchsteller bei Grabarbeiten wird für die spätere, definitive Sanierung der Beläge ein Unkostenbeitrag in Höhe von 400.-- CHF/m2 verrechnet. b.) Inanspruchnahme öffentlichen Grundes bei Bauvorhaben für Anker- CHF 25.-- /m‘ und Spundwände Gesamtankerlänge (GR-Beschluss vom 03.10.2001, Trakt. 265) Für die Benützung öffentlichen Grundes bei Ankern wird ein Preis von CHF 25.00 pro Meter Gesamtankerlänge bestimmt.

Art. 5

Gebühren für Entscheidungen Ausfertigung von Entscheidungen jeglicher Art nach Aufwand

Art. 6 mind. CHF 300.--

Ergänzende Bestimmungen a) Als Grundlage für die Berechnung der massgebenden Baukubatur wird die SIA-Norm 416 in der jeweils gültigen Fassung angewendet. b) Bei Um-, An- und Aufbauten, sowie bei Änderung der Nutzungsart und Zweckbestimmung wird die vom Projekt umfasste Kubatur zur Gebührenverrechnung herangezogen und gemäss Art. 1 verrechnet. c) Sonderaufwendungen jeglicher Art (z. B. für Kosten externer Gutachten und Expertisen, Mehraufwendungen infolge mangelhafter Planunterlagen, Entschädigungen an Behörden des Landes, usw.) werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. d) Werden Gebühren nach Aufwand berechnet, beträgt der Stundenansatz CHF 150.--. e) Die Ansätze werden jährlich auf den 1. Januar der Teuerung angepasst, sofern der Landesindex der Konsumentenpreise 3 oder mehr Indexpunkte überschritten hat (Basis Dezember 2005 = 100.0 %). f) Diese Bearbeitungsgebühren- und Tarifordnung wurde vom Gemeinderat an der Sitzung vom 11. Februar 2015, Trakt. Nr. 19, genehmigt und tritt auf den 01. April 2015 in Kraft. Schaan, 20. Februar 2015 r Gebührenordnung Gemeindebauverwaltung Gemeindevorstehung Schaan DNS SEN Dantel Hilti iS aD ® Gemeindevorsteher \ PD S/ | \Wgg CS

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