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Ergänzender privater Gestaltungsplan Schirmhaus, Escher-Wyss-Gebiet Stadtratsbeschluss

Zürich (city) · 701.264 · decree

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Contents: 22 provisions
  1. Art. 1 Allgemeine Bestimmungen
  2. Art. 2
  3. Art. 3
  4. Art. 4
  5. Art. 5 Nutzung und Bebauung
  6. Art. 6
  7. Art. 7
  8. Art. 8
  9. Art. 9
  10. Art. 10
  11. Art. 11 max. Wohnanteil (%) 60 % 85 %
  12. Art. 12 Gestaltung
  13. Art. 13 Raumplanung | Städtebau
  14. Art. 14
  15. Art. 15
  16. Art. 16
  17. Art. 17 Erschliessung und Parkierung
  18. Art. 18 Umwelt
  19. Art. 19
  20. Art. 20
  21. Art. 21
  22. Art. 22 Schlussbestimmungen

22 provisions

Art. 1 Allgemeine Bestimmungen

Geltungsbereich 1Für die Teilbereiche der Baufelder D und G sowie den Schiffbauplatz des privaten Gestaltungsplans Escher-Wyss-Gebiet vom 7. Juni 1995 wird ein ergänzender privater Gestaltungsplan gemäss §§ 83 ff. des Planungs- und Baugesetzes (PBG) und Art. 9 des privaten Gestaltungsplans Escher-Wyss-Gebiet festgesetzt. 2Der Gestaltungsplan besteht aus den nachfolgenden Vorschriften sowie dem zugehörigen Situationsplan im Massstab 1:500.

Art. 2

Geltendes Recht 1Im Geltungsbereich gilt der private Gestaltungsplan Escher- Wyss-Gebiet und ergänzend dazu der private Gestaltungsplan Schirmhaus. 2Solange der Gestaltungsplan in Kraft ist, finden die jeweils gültigen Bestimmungen der Bau- und Zonenordnung (BZO) der Stadt Zürich keine Anwendung. Vorgehendes kantonales und eidgenössisches Recht bleibt vorbehalten.

Art. 3

Zweck 1Der Gestaltungsplan soll eine nachhaltige Projektentwicklung ermöglichen (gesellschaftlich, ökologisch, wirtschaftlich). 2Im Besonderen – sollen die Voraussetzungen für eine städtebaulich und architektonisch besonders gut gestaltete Überbauung geschaffen werden. – sollen Aussenräume von hoher Qualität gewährleistet werden. – soll eine zweckdienliche Lösung für die Verkehrserschliessung geschaffen werden. – soll das Erdgeschoss unter Berücksichtigung des angrenzenden Stadtraums genutzt werden.

Art. 4

Teilbereiche I bis III Der Geltungsbereich wird in die drei Teilbereiche I bis III gegliedert. Teilbereich I liegt im Baufeld D und Teilbereich II im Baufeld G gemäss privatem Gestaltungsplan Escher-Wyss-Gebiet. Teilbereich III umfasst den Schiffbauplatz als zentralen Freiraum gemäss privatem Gestaltungsplan Escher-Wyss-Gebiet.

Art. 5 Nutzung und Bebauung

Baubegrenzungslinie Giessereistrasse Für die Überbaubarkeit der Baubegrenzungslinie gilt der private Gestaltungsplan Escher-Wyss-Gebiet.

Art. 6

Baubereiche 1 und 2 1Innerhalb der Teilbereiche I und II befinden sich die Baubereiche 1 und 2 mit begrenzenden Mantellinien. Mit Ausnahme von besonderen Gebäuden mit einer maximalen Überbauungsziffer von 5 % (je Teilbereich) dürfen oberirdische Bauten und Anlagen nur innerhalb dieser Mantellinien erstellt werden. Vorbehalten bleibt Art. 5. 2Eine etappierte Bebauung der Baubereiche 1 und 2 ist zulässig. Bei Wohnnutzungen sind die Hauptbauten der Baubereiche 1 und 2 innerhalb des im Plan eingetragenen Bereichs mit übermässiger Lärmbelastung gemeinsam zu erstellen. 3Zwischen den Baubereichen 1 und 2 ist die geschlossene Bauweise zustimmungsfrei zulässig. 4Gebäudevorsprünge dürfen in dem gemäss § 260 Abs. 3 PBG erlaubten Mass die Mantellinien überragen. Vorbehalten bleibt Art. 5.

Art. 7

Unterirdische Gebäude Unterirdisch kann über die Mantellinien hinaus gebaut werden. Vorbehalten bleibt Art. 5 sowie für den Schiffbauplatz Art. 11 Abs. 3 des privaten Gestaltungsplans Escher-Wyss-Gebiet.

Art. 8

Gebäude-, Firsthöhen 1Es gelten folgende maximalen Gebäudehöhen: Baubereich 1: 24 m Baubereich 2: Im Baubereich 2 gelten die im Plan eingetragenen maximalen Gebäudehöhen (21 m / 12 m). 2Es gilt eine First-/Zinnenhöhe von 4 m.

Art. 9

Hochkamin 1Der Hochkamin ist ein Schutzobjekt im Sinne von Art. 203 Abs. 1 lit. c PBG. Es gelten die Personaldienstbarkeiten zum Veränderungsverbot. 2Auf den Hochkamin ist im Sinne von § 238 Abs 2 PBG Rücksicht zu nehmen. Dies verlangt insbesondere eine entsprechende Reaktion in der Volumetrie der Neubauten und der Gestaltung des Strassenraums inkl. der Vorbereiche der Neubauten.

Art. 10

Ausnützung 1Die Anrechenbarkeit der Flächen richtet sich nach Art. 6 Abs. 2 des privaten Gestaltungsplans Escher-Wyss-Gebiet. 2Im Rahmen der in den Baufeldern D und G des GP Escher-Wyss zulässigen Ausnützung (D: 15 000m² / G: 38 000m²) gelten folgende maximal zulässigen anrechenbaren Geschossflächen mit den jeweiligen maximalen Wohnanteilen: Baubereich 1 Baubereich 2 Geschossflächen (m²) 5 500 m² 10 836 m²

Art. 11 max. Wohnanteil (%) 60 % 85 %

Nutzweise 1Es sind Wohnungen sowie mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe zulässig. 2Im Erdgeschoss sind keine Wohnnutzungen zulässig. Zum Schiffbauplatz, zum Hof und zur Hardstrasse ist je mindestens eine publikumsorientierte Nutzungseinheit anzuordnen. Das Erdgeschoss ist so auszugestalten, dass die Höhe des darüberliegenden Bodens (OK fertiger Boden) mindestens 4 m über dem Fussboden des Erdgeschosses (OK fertiger Boden) zu liegen kommt.

Art. 12 Gestaltung

Bauten und Anlagen Bauten und Anlagen sind für sich und in ihrem Zusammenhang mit der baulichen Umgebung im Ganzen und in ihren einzelnen Teilen so zu gestalten, dass eine besonders gute Gesamtwirkung entsteht. Für die Beurteilung sind die Merkmale gemäss § 71 PBG sinngemäss anwendbar. AU6259 AU6260 AU6737 AU6752 AU6750 AU6779 AU6736 AU6801 AU6427 AU6733 Schiffbaustrasserasse Turbinenplatz Schnitt 2 Schnitt 1 AU6704 A Binzstrasse 39 8045 Zürich 044 456 20 20 www.jzp.ch JZP Tel. web Jauch Zumsteg Pfyl AG Raumplanung I Städtebau 2143.04_12_120423_Situationsplan 500 N 0 5 25 m10 Gestaltungsplan Schirmhaus Situationsplan mit Richtprojekten 23. April 2012 Massstab 1:500 Teilbereiche I bis III Baubegrenzungslinie Giessereistrasse verbindlicher Inhalt Informationsinhalt bestehende Bauten bestehende Fuss-/Fahrwegrechte Baubereiche 1 und 2 mit Mantellinien Hofbereich (Lage schematisch) Abbruch bestehende Bauten Hochkamin Platane h maximale Gebäudehöhe maximale First-/Zinnenhöhe Bereich mit übermässiger Lärmbelastung AU6704 A Binzstrasse 39 8045 Zürich 044 456 20 20 www.jzp.ch JZP Tel. web Jauch Zumsteg Pfyl AG Raumplanung I Städtebau 2143.04_12_120423_Situationsplan 500 N 0 5 25 m10 Gestaltungsplan Schirmhaus Situationsplan mit Richtprojekten 23. April 2012 Massstab 1:500 Teilbereiche I bis III Baubegrenzungslinie Giessereistrasse verbindlicher Inhalt Informationsinhalt bestehende Bauten bestehende Fuss-/Fahrwegrechte Baubereiche 1 und 2 mit Mantellinien Hofbereich (Lage schematisch) Abbruch bestehende Bauten Hochkamin Platane h maximale Gebäudehöhe maximale First-/Zinnenhöhe Bereich mit übermässiger Lärmbelastung Schnitt 1 12m Schnitt 2Schnitt 1 Schnitt 1 Informationsinhalt Baubere 12m Schnitt 2Schnitt 1 Schnitt 2 Situationsplan 1:500, Schnitte 1:1'000 Ergänzender privater Gestaltungsplan Schirmhaus Escher-Wyss-Gebiet Zürich Grundeigentümerin: Zürich, …………………………………………. Allreal West AG Eggbühlstrasse 15 8050 Zürich Bruno Bettoni, CEO Alain Paratte, Leiter Portfolio Management ……………………………………………….. ……………………………………………………… Zustimmung des Stadtrates am: StRB-Nr. …………………………............. Zürich, ………………………………………….. Die Stadtpräsidentin: Corine Mauch ………………………………………………... …………………………………………………...... Von der Baudirektion genehmigt am: …………………………… Für die Baudirektion BDV Nr. …………………………………………. ………………………………………………... In Kraft gesetzt mit StRB-Nr. ………….. auf den …………………..……………………… 22. November 2012 Die Stadtschreiberin: Claudia Cuche-Curti AU6751 AU6784 AU6117 AU6802 AU6759 AU6780 AU6802 Hardbrücke Steinfelsplatz Schiffbauplatz Giessereistrasse 7.00 7.00 7.00 7.00 Teilbereich III 22.00 20.00 20.00 12m Hochkamin Schnitt 2 Schnitt 1 Schnitt 3Schnitt 3 Schnitt 4 Schnitt 4 h 20.00 AU6704 AU6779 AU6801 AU6812 U6812 AU6814 AU6820 AU6821 Schiffbaustrasse Turbinenplatz GiessereistrasseGiessereistrasse Technoparkstrasse AU6704 AU6779 AU6801 AU6812 U6812 AU6814 AU6820 AU6821 Schiffbaustra Turbinenplatz GiessereistrasseGiessereistrasse Technoparkstrasse Giessereistrasse 12m Schnitt 2Schnitt 1 Teilbereich III Schnitt 3 Schnitt 4 Schiffbauplatz 12m Giessereistrasse 12m Schnitt 2 Teilbereich III Giessereistrasse Schnitt 3 Schnitt 4 Schiffbauplatz 12m First-/Zinnenhöhe Gebäudehöhe ich 1 Schnitt 3 Schnitt 4 JZP Jauch Zumsteg Pfyl AG

Art. 13 Raumplanung | Städtebau

Dächer 1Es sind nur Flachdächer zulässig. 2Nicht begehbare Flachdächer sind ökologisch wertvoll zu begrünen und mit einer angemessenen Retentionsmöglichkeit auszubilden, wenn dies zweckmässig sowie technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. Als Terrassen genutzte Dachflächen sind hiervon ausgenommen. 3Flachdächer von kleineren technischen Dachaufbauten müssen nicht begrünt werden.

Art. 14

Aussenraum Der Aussenraum ist in den Teilbereichen I bis III als durchgehende Stadtebene zu gestalten. Diese reicht bis an die neuerstellten Bauten.

Art. 15

Freiflächen 1Für die Teilbereiche I und II gelten folgende Freiflächenziffern: Teilbereich I: 20 % Teilbereich II: 15 % 2Die resultierende Freifläche ist gemäss den Anforderungen des privaten Gestaltungsplans Escher-Wyss-Gebiet auszubilden. Der Anlieferungsverkehr und die Vorfahrt zu den Gebäuden haben sich diesem Ziel unterzuordnen. 3Die bestehende Platane im Teilbereich III ist mit ihrer unversiegelten Baumgrube zu erhalten. Bei Abgang ist sie angemessen zu ersetzen.

Art. 16

Hofbereich Der im Plan eingetragene Hofbereich ist mit einer Mindestfläche von 400 m² auszubilden. Die genaue Lage ist im Bauprojekt zu bestimmen. Er darf die Gasse überlagern. Hof und Gasse sind öffentlich.

Art. 17 Erschliessung und Parkierung

Erschliessung Der oberirdische Anlieferungsverkehr und die Vorfahrt zu den einzelnen Gebäuden über den öffentlichen Freiraum sind auf das betrieblich notwendige Minimum zu beschränken.

Art. 18 Umwelt

Energie 1Neubauten sind im Minergie-Standard zu erstellen oder haben hinsichtlich Heizwärmebedarf den um 20 % reduzierten Grenzwert der zum Zeitraum eines Bauentscheides gültigen kantonalen Wärmedämmvorschriften zu unterschreiten. Soweit technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich zumutbar, gilt dies auch für neubauähnliche Umbauten. 2Die Neubauten in den Baubereichen 1 und 2 sind ans Fernwärmenetz der Stadt Zürich anzuschliessen, soweit dieses zur Verfügung steht.

Art. 19

Meteorwasser 1Das im Planungsgebiet anfallende nicht oder wenig verschmutzte Regenwasser ist im Sinne von Art. 7 des eidgenössischen Gewässerschutzgesetzes vom 24. Juni 1991 sowie nach der VSA-Richtlinie «Regenwasserentsorgung» 2002 und der «Richtlinie und Praxishilfe Regenwasserentsorgung» des AWEL in geeigneter Weise über Versickerungs- und Retentionsflächen dem Grundwasser zuzuführen. 2Die dazu notwendigen Flächen sind bei der Projektierung auszuscheiden.

Art. 20

Lärm Innerhalb des im Situationsplan bezeichneten Bereichs mit übermässiger Lärmbelastung müssen Lüftungsfenster lärmempfindlicher Wohnräume in einen dreiseitig gegen die Hardstrasse, die Giessereistrasse und den Schiffbauplatz umschlossenen Aussenraum orientiert sein.

Art. 21

Störfallvorsorge 1Im Baubereich 1 sind Nutzungen mit schwer evakuierbaren Personen (z. B Kindergärten, Altersheime) nicht zulässig. 2Im Baubereich 1 sind Fluchttreppen im Gebäudeinnern anzuordnen. Die Fluchtwege sind so vorzusehen, dass im Falle eines Ereignisses auf der Hardbrücke die anwesenden Personen in einen sicheren Bereich auf der strassenabgewandten Seite flüchten können. 3Für die Fassade im Baubereich 1 sind nicht brennbare Baustoffe zu verwenden.

Art. 22 Schlussbestimmungen

Inkrafttreten Der Gestaltungsplan tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung in Kraft.1 1 Genehmigt durch die Baudirektion des Kantons Zürich am 14. Mai 2013; Inkraftsetzung auf den 29. Juni 2013.

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