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Standeskommissionsbeschluss über die Gebühren für Geodaten und Geodienste

Appenzell Innerrhoden · 211.601 · other

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Contents: 6 provisions
  1. Art. 1
  2. Art. 2 c) Für das Berggebiet Fr. 0.50 pro ha
  3. Art. 3 c) Für das Berggebiet: Fr. 0.10 pro ha
  4. Art. 4
  5. Art. 5
  6. Art. 6

6 provisions

Art. 1

Investitionskostenanteil 1 Der Investitionskostenanteil für Datenabgaben der amtlichen Vermessung beträgt: a) Für das Baugebiet: Fr. 85.00 pro ha b) Für das Landwirtschaftsgebiet: Fr. 5.00 pro ha

Art. 2 c) Für das Berggebiet Fr. 0.50 pro ha

Betriebskostenanteil 1 Die Betriebskostenentschädigung für Datenabgaben der amtlichen Vermessung beträgt: a) Für das Baugebiet: Fr. 5.00 pro ha b) Für das Landwirtschaftsgebiet: Fr. 0.50 pro ha

Art. 3 c) Für das Berggebiet: Fr. 0.10 pro ha

Gebühren für Sachdatenpläne 1 Für Datenabgaben in graphischer, nichtdigitaler Form werden folgende Gebühren erhoben: a) Kopie des Grundbuchplanes: Fr. 3.00 pro dm² b) Graphischer Plan mit beliebigem Inhalt und Massstab: Fr. 10.00 pro dm² 2 Für die Abgabe von digitalen GIS-Daten (Sachdaten) bis zu 1 km² wird eine Gebühr von Fr. 50.– erhoben, welche sich für jede weitere ha jeweils um Fr. 0.05 erhöht. * vgl. Änderungstabelle am Schluss des Erlasses 211.601 Kanton Appenzell Innerrhoden

Art. 4

Bearbeitungsgebühr 1 Für Datenabgaben wird eine Bearbeitungsgebühr nach dem effektiven Aufwand erhoben. Der Stundenansatz beträgt Fr. 80.– bis Fr. 140.–. *

Art. 5

Herabsetzung der Gebühr 1 Werden anstelle eines ganzen Datensatzes nur Teile davon bezogen, wird die Gebühr herabgesetzt. Sie beträgt für die a) Fixpunkte: 20% b) Bodenbedeckung, Einzelobjekte und Linienelemente: 20% c) Gebäude: 20% d) Höhen: 10% e) Liegenschaften mit Nomenklatur: 30% 2 Im Bezug ist die administrative und technische Einteilung enthalten. Beim Bezug einzelner Teile des Datensatzes wird ein Anteil von mindestens 20% verrechnet. Art. 5a * Kostenfreier Datenbezug 1 Der Bezug von Geobasisdaten über die Publikationsplattform für Geodaten der Kantone ist kostenfrei. 2 Der Bezug von Geodaten über die Geodienste des Kantons ist kostenfrei. 3 Für den Bezug und die Nutzung von Geodaten gelten die Nutzungsbedingungen gemäss Anhang.

Art. 6

Inkrafttreten 1 Dieser Beschluss tritt auf den 1. Juli 2011 in Kraft. Kanton Appenzell Innerrhoden 211.601 Änderungstabelle – Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung cGS Publikation 21.06.2011 01.07.2011 Erlass Erstfassung - 27.08.2019 01.09.2019 Art. 4 Abs. 1 geändert 2019-13 27.08.2019 01.09.2019 Art. 5a eingefügt 2019-13 27.08.2019 01.09.2019 Anhang 1 eingefügt 2019-13 211.601 Kanton Appenzell Innerrhoden Änderungstabelle – Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung cGS Publikation Erlass 21.06.2011 01.07.2011 Erstfassung - Art. 4 Abs. 1 27.08.2019 01.09.2019 geändert 2019-13 Art. 5a 27.08.2019 01.09.2019 eingefügt 2019-13 Anhang 1 27.08.2019 01.09.2019 eingefügt 2019-13 AI 810.04-65-375410 1-1 Nutzungsbedingungen für Geodaten Beschluss der Standeskommission vom 27. August 2019 Geltungsbereich, rechtliche Grundlagen Die allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten für alle verfügbaren Geobasisdaten im Hoheitsgebiet des Kantons Appenzell Innerrhoden, nachfolgend «Geodaten» genannt. Die Abgabe und Nutzung der Daten erfolgt nach den Vorgaben des kantonalen Geodatengesetzes (GeoDG; GS 211.600) Umfang der Nutzung Öffentlich zugängliche Geodaten können vorbehaltlich datenschutzrechtlicher Bestimmungen genutzt werden. Es wird ein nicht ausschliessliches Nutzungsrecht gewährt. Beim Bezug der Geodaten oder bei der Anforderung von Geodiensten erklärt der Datenbezüger das Einverständnis mit den allgemeinen Nutzungsbedingungen. Eigentum, Urheberrecht Alle Rechte, insbesondere das Eigentums- und Urheberrecht, an den zur Verfügung gestellten Geodaten, verbleiben bei der jeweiligen öffentlich-rechtlichen Körperschaft. Datenbezug, Gebühren Geodaten können über das kantonale Geoportal bezogen werden. Es werden keine Datengebühren erhoben. Im Bedarfsfall können Geodaten über die Fachstelle Geoinformation bezogen werden. Daten der amtlichen Vermessung auch über die Nachführungsstelle amtliche Vermessung. Dabei werden fallweise Bereitstellungs- und Aufwandsgebühren verrechnet. Weitergabe Geodaten dürfen weiterverarbeitet und unter Nennung der Quelle kostenfrei weitergegeben werden. Die allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten ohne Einschränkung auch für empfangende Dritte. Der Anbieter kann das geistige Eigentum nur an der Verarbeitung, nicht jedoch an den zugrundeliegenden Geodaten geltend machen. Es dürfen nur abgeleitete Daten oder Produkte veräussert werden. Nutzer mit Zugang zu verwaltungsinternen Geodaten dürfen diese oder daraus abgeleitete Informationen nicht an Unberechtigte weitergeben. Quellenvermerk Bei digitalen oder analogen grafischen Darstellungen und Publikationen ist in jedem Fall folgender Vermerk gut lesbar anzubringen: «Grundlage/Quelle: Geodaten Kanton/Bezirke Appenzell I.Rh.» Datenschutz Datenbezüger sind bei der Nutzung, der Verarbeitung und der Weitergabe von Geodaten für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen verantwortlich. Widerrechtliche Nutzung Die Verletzung der Nutzungsbedingungen führt zum sofortigen Verlust aller Nutzungsrechte an Geodaten und wird nach den Bestimmungen der Geoinformationsgesetzgebung geahndet. Rechtswirkung, Haftungsausschluss Der Kanton Appenzell I.Rh. und die Bezirke beziehungsweise die zuständigen Verwaltungsstellen lehnen die Haftung für allfällige Schäden ab, die bei direkter oder indirekter Nutzung der Geodaten entstehen können. Aus technischen Gründen kann die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Genauigkeit nicht garantiert werden. Die abgegebenen Geodaten entfalten keine Rechtswirkung. Massgebend bleiben Originaldaten der Verwaltungsstellen beziehungsweise amtliche Auszüge.

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