Art. 1
Unter der Bezeichnung "Fonds für Projekte für die Spitex Region Schaffhausen" besteht ein Fonds zur Verwendung für Projekte in der Gesundheitsförderung für die Spitex Region Schaffhausen.
Propose a changeSchaffhausen (city) · 5100.1 · regulation
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Unter der Bezeichnung "Fonds für Projekte für die Spitex Region Schaffhausen" besteht ein Fonds zur Verwendung für Projekte in der Gesundheitsförderung für die Spitex Region Schaffhausen.
Propose a changeDiesem Fonds wird das Vermögen des aufgelösten Vereins Spitex Schaffhausen zugewiesen.
Propose a change1 Diesem Fonds können künftige Vermögenszuwendungen von Drittpersonen unter Beachtung des erkennbaren Willens der Geberin oder des Gebers zugewiesen werden. 2 Die Verzinsung der Fondsvermögen erfolgt auf den Anfangsbestand des jeweiligen Jahres zum Sparheftzinssatz der Schaffhauser Kantonalbank, welcher am 1. Januar eines jeden Jahres gilt.
Propose a change1 Für die Ausrichtung von Leistungen stehen das Kapital und die Zinsen zur Verfügung. Voraussichtliche Leistungen und Zinsen sind zu budgetieren. Name und Zweck Zugewiesenes Sondervermögen Äufnung und Verzinsung Verwendung der Mittel Fondsreglement Projekte für die Spitex Region Schaffhausen 5100.1 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Oktober 2013) 2 2 Die Leistungen sind in der Regel einmalige Auszahlungen. Im Sinne von Anschubfinanzierungen für langfristige Projekte können sie sich im Einzelfall auch über mehrere Jahre erstrecken. 3 Es besteht kein Rechtsanspruch auf Unterstützungen.
Propose a change1 Der Entscheid über die Verwendung der Mittel des Fonds liegt bei dem für die Spitex zuständigen Mitglied des Stadtrates. Bei Bedarf können Spezialisten aus den entsprechenden Fachgebieten beigezogen werden. Im Übrigen gelten die ordentlichen verfassungsmässigen Kompetenzbestimmungen.
Propose a change1 Die Gesuche für Unterstützungen aus dem Fonds für Spitex Projekte in der Gesundheitsförderung haben folgende formelle Anforderungen zu erfüllen: a. Projektbeschrieb mit Inhalt, Beteiligten, Terminen sowie allfälliger technischer Ausführung; b. Nachweis oder Beschrieb der langfristigen Wirkung; c. Kostenvoranschlag, allenfalls unter Beilagen von Offerten; d. Finanzierungsplan. 2 Das zuständige Mitglied des Stadtrates kann zusätzliche Unterlagen anfordern, Unterstützungen an Bedingungen knüpfen oder mit Auflagen verbinden. 3 Gesuche für Unterstützung sind bei dem für die Spitex zuständigen Mitglied des Stadtrates einzureichen.
Propose a change1 Das zuständige Mitglied des Stadtrates kann Rechenschaft über die Verwendung der Mittel verlangen. 2 Werden Bedingungen und Auflagen nicht eingehalten oder wird die Unterstützung missbräuchlich verwendet, kann das zuständige Mitglied des Stadtrates seinen Entscheid widerrufen und bereits ausgerichtete Unterstützungen zurückfordern.
Propose a change1 Die Aufsicht über den Fonds für Projekte für die Spitex Region Schaffhausen übt der Stadtrat aus. 2 Der Stadtrat erstattet dem Grossen Stadtrat im Rahmen der Jahresrechnung Bericht über die verwendeten Mittel. Zuständigkeit Anforderungen an Gesuche Kontrolle über die Verwendung der Mittel Aufsicht, Bericht erstattung Fondsreglement Projekte für die Spitex Region Schaffhausen 5100.1
Propose a changeDer Stadtrat löst den Fonds für Projekte für die Spitex Region Schaffhausen auf, wenn das Fondsvermögen aufgebraucht ist und informiert das für die Gemeindeangelegenheiten zuständige Departement.
Propose a changeDieses Reglement tritt mit seiner Genehmigung durch den Stadtrat in Kraft. Auflösung Inkrafttreten
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