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Übereinkunft zwischen dem Stand Aargau und dem päpstlichen Stuhle über den Beitritt Aargau's zum Bistum

Aargau · 191.100 · treaty

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Contents: 4 provisions
  1. Art. 1
  2. Art. 2
  3. Art. 3
  4. Art. 4

4 provisions

Art. 1

Die katholische Bevölkerung des Gebiets des Kantons Aargau, welches vom Bistum Konstanz getrennt wurde, sowie diejenige des Gebietes, welches zum ehemaligen Bistum Basel gehörte, wird auf immer währende Zeiten auch einen Bestandteil des wiederhergestellten Bistums Basel bilden. AGS Bd. 1 S. 31 1) Übersetzung aus dem französischen Originaltext. 191.100 Beitritt zum Bistum

Art. 2

1 Die Wahl der drei Domherren, welche der Kanton Aargau ins Domkapitel zu senden hat, nämlich eines residierenden Domherrn und zweier nichtresidierender, wird nach der durch den Art. 12 der erwähnten Übereinkunft vom 26. März 1828 für den hohen Stand Bern festgesetzten Wahlart vorgenommen werden, und folglich wird alles, was diesem letztern Kanton in Bezug auf diese Wahl bewilligt ward, auch auf den Kanton Aargau anwendbar und ihm zugesichert sein. 2 Die durch das Domkapitel für diese Präbenden vorzuschlagenden Kandidaten müssen alle Bürger und Einwohner des Kantons sein; sie sollen zugleich die für die Domherren überhaupt vorgeschriebenen Eigenschaften besitzen oder der bischöflichen Verwaltung nützliche Dienste im Kanton geleistet haben.

Art. 3

Der Kanton Aargau wird alle Rechte und Vorteile, die überhaupt und allgemein den kontrahierenden Kantonen Luzern, Bern, Solothurn und Zug durch die Übereinkunft vom 26. März 1828 zugestanden wurden, zu geniessen und hingegen ebenfalls auch alle für die genannten Kantone in der nämlichen Übereinkunft festgesetzten Pflichten und Obliegenheiten zu erfüllen haben.

Art. 4

Die Ratifikationen der gegenwärtigen, doppelt ausgefertigten und besiegelten Übereinkunft werden sobald möglich ausgewechselt werden. Also verfasst und beschlossen zu Luzern, den 2. Dezember 1828 Im Namen Sr. Heiligkeit, der Apostolische Nuntius bei der Schweizerischen Eidgenossenschaft: P. ERZBISCHOF VON TARSUS Im Namen des h. Standes Aargau, die Abgeordneten: C. V. REDING F. J. FRIDERICH F. J. VORSTER Die mit der Unterhandlung zur Wiederherstellung und neuen Umschreibung des Bistums Basel beauftragten Kommissarien: J. K. AMRHYN, Schultheiss LUDW. V. ROLL, Staatsrat

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